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ivwh – Immobilienverwaltung Hohenstatt
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2022-10-06 20:41:11

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ImmobilienverwaltungHohenstattLeistungenÜber unsKontakt Sie möchten einen Schaden melden? Klicken Sie hier!0621 432 968 [email protected] Experten für die Hausverwaltungmittlerer und großer Eigentümer­gemeinschaftenim Raum Mannheim, Heidelberg, LudwigshafenMehr erfahrenWir sind Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg, im BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. und im Dachverband Deutscher Immobilienverwalter.Wir sind Ihre zuverlässige Hausverwaltung in der Metropolregion Rhein-Neckar.Wir sind Ihre zuverlässige Hausverwaltung in der Metropolregion Rhein-Neckar.Unser TeamErfahren Sie mehr über unsere Arbeitsweise und lernen Sie unser Team von erfahrenen Hausverwalter:innen und Buchhalter:innen kennen.Kontaktieren Sie unsSie sind auf der Suche nach einem kompetenten Partner für Ihre Hausverwaltung? Kontaktieren Sie uns bequem über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.Aktuelle Meldungen01.07.2022 - Hinweise zur Grundsteuerreform Aus der Presse ist bekannt, dass nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ab 2025 die Grundsteuer neu ermittelt werden muss. Dabei bleibt es bei der dreistufigen Berechnungsmethode:Grundsteuerwert (legt das Finanzamt fest) x  Steuermesszahl (gesetzlich vorgegeben) x  Hebesatz (legt Gemeinde/Stadt fest) = GrundsteuerJeder Grundstücks- und Wohnungseigentümer ist verpflichtet, in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung (=Feststellungserklärung) beim Finanzamt elektronisch z.B. über ELSTER (www.elster.de) abzugeben. Seit dem 1. Juli werden hierzu auf ELSTER entsprechende Formulare bereitgestellt.Dabei sind insbesondere Angaben notwendig zu Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flurstück) Grundstücksfläche Bodenrichtwert Grundstücksart Angaben zum Eigentümer (z.B. Name / Geburtsdaten / Steuer-ID)Für jede wirtschaftliche Einheit (z.B. jede Wohnung) sind jeweils eigene Angaben erforderlich. Allerdings können Angaben zu mehreren Einheiten in einem Formular gebündelt abgegeben werden. Die Verpflichtung zur Abgabe der Feststellungserklärung ergibt sich allein aus der öffentlichen Bekanntmachung. Eine individuelle Aufforderung durch die Finanzverwaltung ist nicht zwingend vorgesehen.Gerne hätten wir Ihnen als Hausverwaltung die zur Abgabe der Feststellungserklärung notwendigen Grundstücks-Daten zur Verfügung gestellt. Dies ist leider nicht möglich, da die Ermittlung der Daten nicht bundeseinheitlich erfolgt.In Rheinlandpfalz und Hessen haben die Finanzämter den Eigentümern wichtige Basis-Daten (z.B. Flurstücksnummer / Bodenrichtwert) direkt zur Verfügung gestellt.In Baden-Württemberg können Sie die Angaben zur Größe Ihres Grundstückes und den Bodenrichtwert recht einfach im Internet unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de abrufen.Wir hoffen, dass wir Ihnen ein wenig helfen konnten.15.05.2022 - Zensus (Gebäude- und Wohnungszählung) 2022 beginntNach 2011 findet 2022 erneut eine Zensus-Erhebung (umgangssprachlich Volkszählung) statt.Am 15.05.2022 ist Stichtag für die Erhebung der Gebäude- und Wohnungszählung als Teil der Zensus-Erfassung 2022. Bereits in den Tagen davor verschicken die statistischen Landesämter Erhebungsbögen an zufällig ausgewählte Eigentümer von Immobilien. Die Beantwortung muss möglichst online und bis spätestens 31. Mai 2022 erfolgen.Sie haben einen Fragebogen erhalten?Eigentümer, die einen Meldebogen vom statistischen Landesamt erhalten haben, sind zur Abgabe der abgefragten Auskünfte verpflichtet. Wir helfen Ihnen bei der Beantwortung!Die meisten Antworten können Sie nach Einsicht in Ihr Grundbuch oder aus Ihnen als Eigentümer üblicherweise vorliegenden Unterlagen selbst beantworten.  Für die Beantwortung mancher Fragen zum Gebäude benötigen Sie möglicherweise unsere Unterstützung. Für jede von uns verwaltete Liegenschaft haben wir deshalb alle notwendigen Gebäudedaten bereits zusammengestellt. Weil die statistischen Landeämter bei weitem nicht jeden Eigentümer zur Abgabe von Angaben auffordern, verzichten wir bewusst auf eine aufwändige und kostspielige Information aller von uns betreuter Eigentümer.Wenn Sie bei der Beantwortung der Fragen zu den Gebäudedaten zu einem von uns verwalteten Gebäude nicht sicher sind, können Sie die notwendigen Angaben telefonisch unter 0621 432968-0 oder per Email über [email protected] bei uns anfordern. 01.04.2022 – Aus KUNZE Mannheim wird ivwhIm Jahr 2002 als Kunze Immobilienverwaltung Mannheim GmbH gegründet, haben wir uns in den letzten 20 Jahren zu einer erfolgreichen und im Rhein-Neckar-Dreieck anerkannten Wohnungsverwaltung entwickelt. Zum Jahreswechsel 2021/2022 hat der Gründungsgesellschafter Eugen Hohenstatt die Gesellschaftsanteile vollständig und als alleiniger Gesellschafter übernommen.Mit der Übernahme aller Gesellschaftsanteile ist auch die Änderung des Firmennamens verbunden. Unser Unternehmen firmiert nun als ivwh Immobilienverwaltung Hohenstatt GmbH. Gleichzeitig wurde der seit Firmengründung in dem Unternehmen tätige Immobilienfachwirt Mario Grcic zum weiteren Geschäftsführer bestellt.Mit Ausnahme der E-Mail-Adressen ändert sich für unsere Kunden nichts. Die bekannten Büroräume, die Ansprechpartner und deren Telefonnummern bleiben die gleichen. Bitte schreiben Sie zukünftig weiter an die Ihnen bekannte Person, nun aber an @ivwh.de.So wird z.B aus e.hohenstatt@ oder [email protected] nun: [email protected] verwenden Sie ab sofort nur noch die neuen E-Mail-Adressen.Das Ausscheiden aus dem Organisationsverbund der Kunze-Gruppe in Verbindung mit den Erfahrungen aus zwei Jahren überwiegender Arbeit im Homeoffice haben wir zum Anlass genommen, unsere Bürotechnik grundlegend zu modernisieren und die Digitalisierung weiter auszubauen.Wir freuen wir uns auf ein neues Anwendungs- und Abrechnungsprogramm sowie eine modernere Telefonanlage. Immobilienverwaltung Hohenstatt GmbHQ4 468161 [email protected] 432 968 0ImpressumDatenschutzLogin zu unserem Verwaltungstool HausPerfekt StartseiteLeistungenÜber unsKontaktivwhImmobilienverwaltung Hohenstatt 0621 432 968 [email protected]