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[b]JavaScript deaktiviert![/b] Leider ist bei Ihrem Internet-Programm (Browser) kein JavaScript aktiviert. 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Aktuell/HomeFAHRPLANAUSKUNFTTARIFRECHNERTarifrechner für Verbindungen im Gebiet des VVR und des 3er-Tarifs:Geben Sie einfach Ihren Abfahrts- und Ihren Zielort ein und klicken danach auf "Anfordern".FAHRPLANÄNDERUNGENLinie 31Geringfügige Fahrplananpassung ab 08.08.2022Linie 7414Baufahrplan ab 28.07.2022Linie 7478Umleitung, Verspätungen und teilweiser Haltentfall wegen Bauarbeiten im Zeitraum 11.07.2022 bis vsl. 06.08.2022Weitere FahrplanänderungenVERKEHRSMELDUNGENHaltestellenentfall in Neufra29.07. bis 01.08.22 (jeweils 14 Uhr)IRE/RE 4, RE 14A/B (KBS 740 Gäubahn):Zugausfälle und Ersatzverkehr 30.07. - 11.09.22Vollsperrung der B 462 zwischen Dunningen und Zimmern ab 27.07.22 aufgehobenWeitere Verkehrsmeldungen Aktuelles rund um den Nahverkehrim Landkreis Rottweil August 2022 // Aktion "VVR-Schwaben-Sommer"mehr Gratis Lesespaß: Kostenlose Bücher für Krimifans und Freunde des ÖPNVmehrMit freundlicher Unterstützung des schwäbischen Autors Klaus Wanninger verschenken wir verschiedene Ausgaben seiner Schwaben-Krimi-Reihe als Sommergeschenk an Sie!Die rein fiktiven Romane haben allesamt einen regionalen Bezug und erzählen mit Spannung und Humor von den Kriminalfällen der Kommissare Steffen Braig und Katrin Neundorf vom Stuttgarter Landeskriminalamt.Alle Neukunden, die bei uns eine neue ab September 2022 gültige VVR-AboCard beantragen*, erhalten von uns einen der Schwabenkrimis per Post kostenlos an die angegebene Adresse.Klaus Wanninger, Jahrgang 1953, lebt mit seiner Frau Olivera und der schwäbischen Katzendame Micki in der Nähe von Stuttgart. Er veröffentlichte bisher 38 Bücher. Seine überaus erfolgreiche Schwaben-Krimi-Reihe mit den Kommissaren Steffen Braig und Katrin Neundorf umfasst nun 22 Romane in einer Gesamtauflage von mehr als 650.000 Exemplaren. Mehr Informationen zum Autor und seinen Werken finden Sie hier. *Neukunde ist, wer zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht Inhaber einer VVR-AboCard ist x‎und in den vorangegangenen sechs Monaten keine hatte. x‎Angebot gültig solange Vorrat reicht und Zahlung der AboCard vorausgesetzt‎‎.Schließen 09.08.22 // Neue VVR-Tarifbroschüre 2022 onlinemehr mehrSie finden die aktuelle Ausgabe wie immer als PDF zur Ansicht und/oder zum Dowload im Menüpunkt Service / Tarifbroschüre und Prospekte / VVR-Tarifbroschüre In Kürze wird es auch als gedrucktes Heftchen verfügbar sein.Schließen 01.08.22 // Hochladeportal für Passfotos für Schülerfahrkarten gültig ab 01.01.23 aktivmehr Foto: Kopf und SchulternHier finden Sie auf Ihrer MonatsCard Ihre Abonummer. ab 01.01.2023 Schülerfahrkarten nur noch mit FotoBitte rechtzeitig hochladen oder abgeben!mehrMit Start zum 1. Januar 2023 planen die Landkreise Rottweil, Tuttlingen und der Schwarzwald-Baar-Kreis. Die bisherigen Verbundtarife VVR, VSB, TUTicket und der 3er-Tarif werden durch einen neuen Verbundtarif abgelöst. In diesem Zuge werden neue Schülerfahrkarten erstellt - diese beinhalten zukünftig aus Gründen der Fälschungssicherheit ein Foto. Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns bis zum Ende der Schulferien 2022 ein Passfoto‎ zur Verfügung zu stellen! Hierzu klicken Sie bitte auf diesen Link und folgen den Erklärungen: https://www.vvr-info.de/bildupload/ Das Foto muss nicht zwingend biometrisch sein, muss aber die Merkmale eines normalen Passfotos in Format und Bildausschnitt erfüllen.Im Feld "Abonummer" gebe Sie bitte die Nummer auf Ihrer MonatsCard an (siehe gelbe Markierung auf der hier abgebildeten Musterkarte).Nach erfolgreicher Speicherung Ihrer Daten durch Klicken auf das grüne Feld "Speichern" erscheint oben im Bildschirm kurzzeitig hellgrün hinterlegt die Meldung "Der neue Datensatz wurde gespeichert." Nur wenn Sie danach noch Änderungen vornehmen möchten, klicken Sie bitte erneut auf das grüne Feld "Speichern Änderungen".Ohne dass uns rechtzeitig ein geeignetes Foto vorliegt, können keine ab Januar 2023 gültigen Schülerfahrkarten erstellt werden!Selbstverständlich können Sie alternativ ein Papier-Passfoto an unser KundenCenter schicken oder es dort abgeben. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung gemäß Datenschutzgrundverordnung:Einwilligungserklärung DSGVO_Juli 2022‎‎Schließen 01.08.22 // Ab 1. August neue Fahrpreise in VVR und 3er-Tarifmehr Nach Zustimmung durch die Genehmigungsbehörden gelten ab dem 01.08.22 die neuen Tarife und Tarifbestimmungen im VVR und im 3er-Tarif.mehr(Es gelten weiterhin die Beförderungsbedingungen ab dem 01.01.22)Sie finden alle Dokumente gleich hier unten sowie in den Menüpunkten Tickets & Preise und Service. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen in der Ticketübersicht und im Tarifrechner auch ab dem 01.08.22 vorübergehend noch die alten Tarife anzeigen werden können. Unabhängig davon gelten ab dann die neuen Konditionen (siehe PDF-Dateien). Wir bitten eventuelle Umstände zu entschuldigen!Gemeinsame Tarifbestimmungen ab 01.08.22Gemeinsame Befoerderungsbedingungen ab 01.01.22VVR-Ticketübersicht Tarife 01.08. - 31.12.22Schließen 01.08.22 // frag' Schwarzwald Mariemehr Neuer Service der Schwarzwald Tourismus GmbH: ÖPNV-Echtzeitdaten und viel mehr rund um den Schwarzwald online!mehrKuck Kuck, ich bin die Schwarzwaldmarie und zeige dir die besten Tipps im Schwarzwald:www.frag-schwarzwaldmarie.info Quelle:Schwarzwald Tourismus GmbHwww.schwarzwald-tourismus.info Schließen 24.07.22 // Schramberger "Ab-ins-Bad-Bus" ab 24.07.22mehr Zusätzliche Fahrten in den Sommerferien für Badefreunde in und um SchrambergmehrMit dem Bus mal eben ins Freibad, das geht in Schramberg ab 24.07.22 noch einfacher. Denn die Stadt hat den Ab-ins-Bad-Bus ins Leben gerufen und bietet damit besonders für Jugendliche und Familien mit Kindern einen willkommenen Service in den Sommerferien an.„Wer kein Auto hat oder einfach Geldbeutel und Natur entlasten möchte, der fährt mit dem Ab-ins-Bad-Bus genau richtig“, sagt Susanne Gwosch, Fachbereichsleiterin Kultur und Soziales. „Wir verstärken damit die regulären Buslinien und können den Schrambergerinnen und Schrambergern einen besonderen Service bieten“, sagt Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr. Der Service kostet die Stadt etwa 21000 Euro und die, so Eisenlohr „sind gut investiert“.Die Linie 55 wird an den drei Tagen 25. bis einschließlich 27. Juli verstärkt und fährt auch um 14 Uhr am Busbahnhof Schramberg ab, fährt die üblichen Stationen an und kommt um 14.22 Uhr am Freibad an. Über den Sommer fährt die Linie 56 von der Haltestelle „Rose“ in Sulgen samstags und sonntags zwei Mal zusätzlich zum normalen Fahrplan zum Freibad. Los geht’s um 10.26 Uhr und um 12.26 Uhr. Die Rückfahrten des Ab-ins-Bad-Busses starten um 15.45 und 16.45 Uhr am Freibad, es gibt einen Anschluss nach Waldmössingen.Im Bus werden reguläre Fahrkarten, aber auch Schülerfahrkarten und das 9-Euro-Ticket akzeptiert.Quelle:https://www.schramberg.de/de/aktuelles/meldungen/Baederbus.php ‎Schließen 31.05.22 // Das 9-Euro-Ticket für Studentenmehr Informationen für Inhaber von StudentenCards:mehrDie vom VVR ausgegebenen StudentenCards gelten in den Monaten, Juni, Juli und August 2022 automatisch als reguläres 9-Euro-Ticket und Sie können mit ihr deutschlandweit den Nahverkehr nutzen. Selbstverständlich sollen auch Sie für diese drei Monate nicht mehr als 9 EUR pro Monat bezahlen müssen! Bitte setzen Sie sich spätestens am 30.09.22 mit einem unserer KundenCenter in Verbindung, damit wir Ihnen für die drei Monate den anteiligen Differenzbetrag per Überweisung erstatten können.‎Schließen 30.05.22 // Bundesweite 9-Euro-Ticket-App seit heute nutzbarmehr Alle Infos zur App und zum Ticket unter ticket.besserweiter.de Pressemitteilung des VDV vom 30.05.22:mehrAb heute können Kundinnen und Kunden das deutschlandweit gültige 9-Euro-Ticket ergänzend auch über eine deutschlandweite App kaufen. Über die Internetseite ticket.besserweiter.de erhalten alle Interessenten die nötigen Infos und gelangen direkt zum Download der App in den App-Stores. Unter „9-Euro-Ticket-App“ ist die Anwendung in den Stores auch direkt zu finden. Damit haben insbesondere jene Neukundinnen und Neukunden ab sofort die Möglichkeit das 9-Euro-Ticket per App zu erwerben, in deren Heimatregion das Ticket bislang nicht per App oder über andere digitale Wege angeboten wird. „Die Umsetzung dieses digitalen Angebots war ausdrücklicher Wunsch des Bundes und der Länder, um allen potenziellen Fahrgästen überall in Deutschland das 9-Euro-Ticket auch über die bestehenden Kanäle der Verkehrsunternehmen und Verbünde hinaus anzubieten. Dies hat die Branche, koordiniert über den VDV, in kürzester Zeit realisiert. Ich danke allen Beteiligten und dabei vor allem auch dem technischen Partner Mobility inside für die bis hierhin erfolgreiche Umsetzung“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.Im Rahmen von #besserweiter, der bundesweiten Informationskampagne des ÖPNV zum 9-Euro-Ticket, wurde die 9-Euro-Ticket-App von Mobility Inside in wenigen Wochen an den Start gebracht. „Mit der Realisierung des bundesweiten Verkaufs des 9-Euro-Tickets unterstreichen wir unseren Anspruch mit Mobility inside unseren Fahrgästen deutschlandweit einen einfachen Weg zu Tickets zu bieten“, so Prof. Knut Ringat, VDV-Vizepräsident, RMV-Geschäftsführer und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Mobility Inside Holding. „Innerhalb von zwei Monaten ist es gelungen, die branchenweite Initiative Mobility inside als Dienstleister mit ihrer Plattform bundesweit zu positionieren und zu zeigen, wie leistungsfähig die Branche auch bei der Digitalisierung ist wenn die Rahmenbedingungen dies zulassen.“Mit Hilfe der technischen Dienstleistung der DB Vertrieb GmbH ist es Mobility inside innerhalb kürzester Zeit gelungen, die App und die damit verbundenen administrativen Aufgaben zu etablieren. Dazu gehörte insbesondere die Komplexität der tarifrechtlichen Rahmenbedingungen operativ umzusetzen. „Wir können mit solchen digitalen Lösungen den aus Sicht der Fahrgäste bestehenden Tarifdschungel durchschlagen, die 9-Euro-Ticket-App ist ein gutes Beispiel dafür“, so Prof. Knut Ringat. „Wir sind sehr stolz, dass das Team von Mobility inside zusammen mit seinem Partner DB Vertrieb diese Kraftanstrengung geschafft hat“, so „Mobility inside“-Geschäftsführerin Britta Salzmann. „Darauf können wir nun aufbauen und auch nach der Aktion für die Branche nationale Lösungen im Vertrieb des ÖPNV in Deutschland ermöglichen.“‎Quelle: www.vdv.de Schließen 27.05.2022 // 9-EUR-Tickets auch in den IC-Zügen zwischen Stuttgart und Singen gültigmehr mehrWerte Fahrgäste,zum Aktionszeitraum des 9-EUR-Tickets im Juni, Juli und August 2022 hier noch einige ergänzende Informationen:Die Nutzung der IC-Züge der DB Fernverkehr AG auf der Gäubahn im Abschnitt Stuttgart Hbf - Horb - Rottweil - Tuttlingen - Singen ist mit dem 9-EUR-Ticket zusätzlich möglich, eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Verkehrsunternehmen ermöglicht Ihnen diesen Zusatzservice.Schließen 25.05.22 // Das 9-Euro-Ticket für Schülermehr Informationen für Inhaber von MonatsCards Schüler im VVR-Listenverfahren:mehrDie kostenpflichtigen VVR-MonatsCards Schüler für die Monate Juni und Juli gelten bundesweit wie ein reguläres 9-Euro-Ticket. Sie müssen sich um nichts kümmern, es werden für dies zwei Monate nur jeweils 9 Euro statt des kompletten Eigenanteils berechnet und Sie können deutschlandweit damit den Nahverkehr nutzen.Eine MonatsCard-Schüler für August gibt es nicht, daher ergibt sich hier eine Besonderheit: Die Schülerfahrkarten mit Startdatum 01.09.22 gelten wie immer bereits ab dem ersten Ferientag der Sommerferien, also auch im Monat August, im gewohnten Rahmen der Schülerfreizeitregelung - nicht aber wie ein bundesweites 9-Euro-Ticket. Schüler, die auch im August bundesweit unterwegs sein möchten, benötigen ein separates reguläres 9-Euro-Ticket.Schließen 23.05.22 // 9-Euro-Ticket ab sofort im VVR erhältlichmehr Informationen für VVR-Kunden und Neukunden zum Erwerb und zur Gültigkeit:mehrLetzten Freitag wurde die deutschlandweite Sonderaktion im Rahmen des zweiten Entlastungspakets der Bundesregierung offiziell vom Bundesrat verabschiedet: Bus- und Bahnfahren im öffentlichen Nahverkehr kostet nun in den Sommermonaten Juni, Juli und August 2022 nur 9 Euro pro Monat! Das Angebot richtet sich an alle Personen (Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren), egal ob Sie schon ÖPNV-Kunden sind oder nicht. Es gilt bundesweit in öffentlichen Nahverkehrsmitteln wie Linienbussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, teilweise auch Fähren, sowie im regionalen Schienenverkehr in S-Bahnen, Regionalbahnen (RB) und Regionalexpress-Zügen (RE) in der 2. Klasse. Die Möglichkeit, gegen Zuschlag in der 1. Klasse zu fahren, besteht nicht.Für VVR-Kunden gilt:Wer eine VVR-AboCard oder eine Schülermonatskarte im VVR-Listenverfahren hat, muss sich um nichts kümmern; in beiden Fällen wird die Fahrkarte automatisch zum 9-Euro-Ticket und es werden für die entsprechenden Monate nur jeweils 9 Euro berechnet und Sie können deutschlandweit damit den Nahverkehr nutzen!Die Mitnahmeregelungen für Inhaber von VVR-AboCards bleiben im VVR-Tarifgebiet bestehen. Ebenso gelten die ab September 2022 gültigen VVR-MonatsCards-Schüler wie immer bereits ab dem ersten Ferientag der Sommerferien mit der bekannten Schülerfreizeitregelung. Beide Regelungen gelten mit den bestehenden AboCards / MonatsCards-Schüler jedoch nicht deutschlandweit, hierzu ist ein separates 9-Euro-Ticket notwendig. Für Neukunden gilt:Für alle anderen Interessierten im Landkreis Rottweil ist das 9-Euro-Ticket für Juni ab sofort in den VVR-KundenCentern in Rottweil und Schramberg, in den Bussen sowie an den Schaltern und Automaten der Deutschen Bahn sowie im DB-Navigator erhältlich. Der Verkaufsstart an den Ringzugautomaten ist für den 25.05.22 geplant. Außer im Mai gilt das 9-Euro-Ticket immer für den Kalendermonat, in dem es gekauft wird, unabhängig vom Kaufdatum. Für den Zeitraum des 9-Euro-Tickets sind im VVR keine Gruppenanmeldungen möglich.Weitere detaillierte Informationen und eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zu dieser Aktion finden Sie in den beiden PDFs unten sowie auf www.besserweiter.de ‎9-Euro-Ticket Infoblatt9-Euro-Ticket FAQsQuelle:Deutschland mobil 2030 GmbH www.besserweiter.de ‎Schließen 19.05.22 // Das 9-Euro-Ticket kommtmehr So kommen Sie Im Zeitraum 1. Juni - 31. August 2022 #BesserWeiter!mehrVorbehaltlich des Beschlusses durch den Bunderat können Menschen vom 1. Juni bis zum 31. August den ÖPNV in ganz Deutschland vergünstigt nutzen. Ob Busse, Stadtbahnen oder Regionalverkehr: Für nur 9 Euro pro Monat kommen Menschen #BesserWeiter. Die wichtigsten schon bekannten Infos zur Aktion sowie eine FAQ-Liste gibt es hier stetig aktualisiert:www.besserweiter.de Schließen 12.05.22 // Pressezitat des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)mehr zum Thema Maskenpflicht in öffentlichen VerkehrsmittelnmehrOliver Wolff, Berlin, den 12. Mai 2022:„Beendigung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ist richtig“Thema: Bundesverkehrsminister Wissing setzt sich für eine Anpassung der Maskenpflicht im Flug- und Fernverkehr sowie in Bussen und Bahnen ein„Wir teilen die Einschätzung des Bundesverkehrsministers, dass man angesichts der aktuellen pandemischen Lage über eine Anpassung im Sinne einer baldigen Beendigung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln nachdenken muss. Wir erleben seit Monaten volle Fußballstadien, Konzerte und Veranstaltungen ohne Maskenpflicht. Und auch in Restaurants, Einkaufszentren und Supermärkten sind immer mehr Menschen ohne Maske unterwegs. Die Infektionszahlen sinken trotzdem, von daher gibt es aus Sicht der Bus- und Bahnunternehmen auch keinen Grund mehr, im ÖPNV oder im Fernverkehr an der Maskenpflicht festzuhalten. Denn gerade im Nahverkehr ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Fahrzeug eher gering im Vergleich zu einem Einkaufsbummel im Shoppingcenter oder einem Abendessen im Restaurant. Wir hoffen daher, dass die Länder, die für Regelungen der Maskenpflicht im ÖPNV zuständig sind, sich dem Vorschlag des Bundes, hier zeitnah Anpassungen vorzunehmen, anschließen. Natürlich müssen wir alle den weiteren Pandemieverlauf im Blick behalten und bei einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen die Lage neu bewerten.“Quelle: www.vdv.de Schließen 13.04.22 // Pressezitat des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)mehr zum Thema: 9-Euro-Tickets: Treue-Bonus und Schnupper-TicketsmehrOliver Wolff, Berlin, den 13. April 2022:„9-Euro-Tickets: einmalige und beispiellose Maßnahme“Allgemein: „Die Bus- und Bahnunternehmen Deutschlands arbeiten gemeinsam mit dem Bund und den Ländern intensiv an der Umsetzung des 9‑Euro-Tickets zum kommenden 1. Juni. Es muss jetzt allerdings zeitnah vom Bund der entsprechende Rahmen geschaffen werden, der uns eine Umsetzung für den gesamten ÖPNV in Deutschland als Teil des Entlastungspaketes der Bundesregierung erlaubt: Abonnentinnen und Abonnenten können sich dabei ohne eigenes Zutun auf einen Treuebonus freuen. Für Neukundinnen und Neukunden stehen Schnupper-Tickets für jeweils einen oder mehrere volle Monate bereit. Dieses Angebot gilt vom 1. Juni bis zum 31. August dieses Jahres. Auf besserweiter.de werden wir über diese einmalige Sondermaßnahme näher informieren, die für den ÖPNV in Deutschland ohne Beispiel ist.“Bestehende Abonnements: „Abokundinnen und -kunden müssen sich um nichts kümmern, die Verrechnung läuft automatisch. Klar ist schon jetzt, dass bei dem abgeschlossenen Abo selbst alle Regelungen bestehen bleiben und nach dem Willen des Bundesverkehrsministeriums, der Länder und der Branche darüber hinaus die persönliche Fahrtberechtigung bundesweit gilt.“Neukundinnen und Neukunden: „Das 9-Euro-Ticket wird für diejenigen, die bislang kein Abonnement haben, im Laufe des Mai vorrangig digital, aber auch in den Kundenzentren, oder an Automaten der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde verfügbar sein.“Informationen, Verkauf, digitaler Vertrieb: „Die Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde werden, wenn die Details zwischen Bund und Ländern geklärt und der notwendige gesetzliche Rahmen geschaffen wurden, mit einer breiten deutschlandweiten Informationskampagne beginnen: Auf besserweiter.de wird es als bundesweite Ergänzung im Mai weiterführende Informationen geben, mit Möglichkeiten, das nächste Verkehrsunternehmen vor Ort oder den Verkehrsverbund zu finden.“ Quelle: www.vdv.de Schließen 13.04.22 // Das 9-Euro-Ticket im Zeitraum 1. Juni - 31. August 2022 kommt!mehr Entlastungspaket 2 der Bundesregierung enthält das "9-Euro-Ticket für" den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland als einmalige Sondermaßnahme: • 9-Euro-Ticket – als Treuebonus für Abonnentinnen und Abonnenten• 9-Euro-Ticket – als Schnupper-Ticket für Neukundinnen und NeukundenmehrMit dem Entlastungspaket 2 reagiert der Bund auf die stark gestiegenen Energie- und Kraftstoffpreise in Deutschland. Er verfolgt damit das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger möglichst schnell finanziell zu unterstützen, unter anderem mit dem Tankrabatt, aber auch dem "9-Euro-Ticket" für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland als einmalige Sondermaßnahme. ‎Das "9-Euro-Ticket" geht auf Beschluss des Koalitionsausschusses zurück, zahlreiche Entscheidungen zur genauen Ausgestaltung sind inzwischen besprochen worden. Allerdings sind auch weiterhin weder alle Fragen noch der Gesetzgebungsprozess final geklärt. Sobald dies der Fall ist, können wir Sie im Detail über das neue Angebot informieren.Inhaber von VVR-AboCards müssen nichts weiter unternehmen. Wie werden Sie benachrichtigen und über den Weg der Verrechnung (Reduzierung des Bankeinzugs oder Erstattung) informieren.Stand: 13.04.22Schließen 11.04.22 // Fahrgastbeirat - Neue Mitglieder gesucht!mehr Sie nutzen regelmäßig den SPNV (Schienenpersonennahverkehr) und wollten schon immer hinter die Kulissen gucken?mehrDann bewerben Sie sich hier, denn der landesweite Fahrgastbeirat sucht ab jetzt für die kommenden drei Jahre wieder neue Vertreterinnen und Vertreter, die ihre Erfahrungen aus den Verkehrsverbünden mitbringen. Bewerberinnen und Bewerber sollten über viel Engagement und die Bereitschaft, sich mit eigenen Erfahrungen und Wünschen rund ums Zugfahren einzubringen, verfügen. Die Mitglieder des Fahrgastbeirats Baden-Württemberg (FGB-BW) treffen sich ungefähr vier Mal im Jahr zu Sitzungen und werden zu Sonderaktionen und Fachtagungen eingeladen. Wie kann ich mich bewerben?Sie füllen den Bewerbungsbogen aus und erzählen, was Sie motiviert, im landesweiten Fahrgastbeirat Mitglied zu werden. Den ausgefüllten Bogen schicken Sie dann bis zum 30.04.2022 an bewerbung-fgb@nvbw.de und erhalten im Frühjahr Rückmeldung. Alternativ können Sie den ausgefüllten Bewerbungsbogen postalisch an folgende Adresse schicken: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH z. Hd. Frau Clara Eder Wilhelmsplatz 1170182 Stuttgart Der Fahrgastbeirat für den vom Land bestellten Schienenpersonennahverkehr setzt sich für die Interessen und Wünsche der Fahrgäste in Baden-Württemberg ein. Weitere Infos finden Sie hier auf der Webseite der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW):www.nvbw.de/fahrgastbeirat ‎Quelle: NVBWSchließen 04.04.22 // Neue Corona-Verordnung des Landes BW ab 3. Aprilmehr FFP2-Maskenpflicht entfällt, medizinische Masken weiterhin erforderlich.mehrAm 3. April trat eine aktualisierte Corona-Verordnung des Landes in Kraft. Es gilt leider weiterhin die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, allerdings muss nun nicht mehr zwingend eine FFP2-Maske getragen werden, sondern es genügt eine medizinische Maske.Bitte machen Sie sich auch weiterhin vor Reisebeginn mit den tagesaktuellen Vorschriften vertraut, die Sie auf den Internetseiten des Landes Baden-Württemberg einsehen können, der direkte Link zur allgemeinen Startseite ist hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/ ‎Schließen 21.03.2022 // Veränderte Vorgaben in Bezug auf das Coronavirusmehr Neue Coronaverordnung Baden-Württemberg: "3G" im ÖPNV entfällt bereits rückwirkend ab 19.03.2022mehrWerte Fahrgäste,seit 19.03.2022 entfällt im Rahmen der veränderten Corona-Verordnung des Landes bis auf Weiteres die 3G-Zugangsbeschränkung für die Nutzung der Angebote des öffentlichen Nahverkehrs. Bitte beachten Sie aber, dass leider auch weiterhin eine FFP2-Maske während der Nutzung des ÖPNV getragen werden muss. Bitte machen Sie sich auch weiterhin vor Reisebeginn mit den tagesaktuellen Vorschriften vertraut, die Sie auf den Internetseiten des Landes Baden-Württemberg einsehen können, der direkte Link zur allgemeinen Startseite ist hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/ Schließen 28.01.22 // FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- und -fernverkehrmehr Änderung der Corona-Verordnung in Baden-Württemerg:mehrBei Warn- und Alarmstufen gilt im öffentlichen Nah- und Fernverkehr für Personen ab 18 Jahren die Maskenpflicht (FFP2-Maske oder vergleichbar).Den vollständigen Wortlaut der Corona-Verordnung finden Sie hier:www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf Schließen 19.01.22 // Pressemitteilung der SWEGmehr Anfragen zum Ringzug bitte zukünftig nur noch an die SWEG richtenmehrDie Zuständigkeit des Zweckverbands Ringzug hat sich auf die Bewirtschaftung der Fahrkartenautomaten reduziertKundenanfragen, beispielsweise zu Fahrplan, Störungen, Ersatzverkehren, Fundbüro oder technischen Fragen, sind deshalb an die SWEG-Dienststelle in Immendingen zu richten. Diese ist per Telefon unter 0 74 62/20 42 10 oder per E-Mail an ringzug@sweg.de zu erreichen. Die Bürozeiten sind Mo–Do 8–12 Uhr und 13–15 Uhr sowie Fr 8–14 Uhr.Die komplette Pressemitteilung der SWEG finden Sie hier:‎pm_20220119_Ringzug_Wechsel_Zustaendigkeit_Kundenanfragen.pdf(ca. 355.5kByte)Schließen ab 01.01.2022 // Kostenlose Nutzung des ÖPNV innerhalb der Stadtzone Schiltachmehr Die Stadt Schiltach übernimmt für Sie den Fahrpreis:mehrWerte Fahrgäste,ab 01.01.2022 ist die Nutzung des ÖPNV-Angebots innerhalb der Stadtzone Schiltach für Sie kostenlos möglich, die Stadt Schiltach übernimmt für Sie den Fahrpreis.Wo kann ich kostenlos fahren?Das Angebot gilt für Fahrten innerhalb der Stadtzone Schiltach (Tarifzone 275), das sind Fahrten zwischen und innerhalb der Tarifstellen Schiltach, Hoffeld, Vorderlehengericht und Hinterlehengericht.Nutzbar sind folgende Linienabschnitte:Linie 7161 (RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH) zwischen Vorderlehengericht, Vor Erdlinsbach und Schiltach, HoffeldLinie 7462 (SBG SüdbadenBus GmbH) zwischen Vorderlehengericht, Vor Erdlinsbach und Schiltach, Grundschule Hoffeld sowie auf den Streckenabschnitten nach Schiltach, Heidelbeerbühl bzw. Blattenhäuserwiese/HinterlehengerichtLinie 7478 (SBG SüdbadenBus GmbH) zwischen Hinterlehengericht, Hinterhof und Schiltach, Vor HeubachLinie 9462 (Taxi Ehret GmbH) zwischen Vorderlehengericht, Vor Erdlinsbach und Schiltach, Grundschule HoffeldLinie 9478 (Taxi Ehret GmbH) zwischen Hinterlehengericht, Hinterhof und Schiltach, BahnhofWie funktioniert es?Für die Mitfahrt benötigen Sie aus Abrechnungs- und Prüfzwecken auch weiterhin einen Fahrschein. Diesen bekommen Sie aber ohne dafür bezahlen zu müssen.Kostenlose Einzel- und TagesTickets erhalten Sie auf den Bus- und Anrufbuslinien direkt beim Einstieg vom Fahrpersonal.Regelmäßige Fahrgäste sollten die Möglichkeit des Bezugs einer kostenlosen Zeitkarte nutzen - so ist der Einstieg schneller und bequemer - und Sie erhalten zusätzliche Möglichkeiten.Die Zeitkarten werden jeweils persönlich ausgestellt und sind nicht übertragbar.In der Stadtkasse, Hauptstraße 5, Zimmer 15 gibt es Gutscheine für eine kostenlose MonatsCard sowie auch für kostenlose VVR AboCards in der Stadtzone Schiltach.Die Gutscheine für die MonatsCard können Sie dann in den Bussen der SBG SüdbadenBus GmbH (Linie 7462, Linie 7478) in eine "echte" VVR-MonatsCard umtauschen. Für eine AboCard bitten wir Sie, auch ein Passfoto zur Stadtkasse mitzubringen, da dies für die Ausstellung einer AboCard benötigt wird. Die benötigten Unterlagen werden dann seitens der Stadt Schiltach gesammelt an unser Kundencenter weitergeleitet und Sie erhalten Ihre AboCard von uns per Post zugesendet. Ein Ein-/Umstieg ins Abo ist zu jedem Monatsersten möglich, die Anträge dafür sollten bis 15. des Vormonats eingereicht sein, damit die pünktliche Auslieferung Ihrer Karte garantiert werden kann.Mit den Zeitkarten können Sie auch zusätzlich zu den genannten Buslinien auch die Kinzigtalbahn zwischen dem Bahnhof Schiltach und dem Haltepunkt Schiltach Mitte nutzen und profitieren von den Zusatzleistungen wie Mitnahmeregelung an Wochenenden (MonatsCard/AboCard) und Freizeitregelung (AboCard) - nähere Infos hierzu auf unserer Internetseite www.vvr-info.de.Wir freuen uns gemeinsam mit der Stadt Schiltach und den Verkehrsunternehmen auf Ihre Mitfahrt, nutzen Sie die attraktiven Angebote des ÖPNV!Schließen 24.-31.12.2021 // Heiligabend und Silvestermehr Kundencenter Rottweil vormittags geöffnet - früherer Betriebsschluss auf den Bus- und AnrufbuslinienmehrWerte Fahrgäste,an Heiligabend (24.12.2021) und Silvester (31.12.2021) ist das Kundencenter Rottweil für Sie bis 12.00 Uhr geöffnet und erreichbar.Die Linien fahren an diesen Tagen nach dem Fahrplan für "Samstag", beachten Sie aber bitte den früheren Betriebsschluss auf den Bus- und Anrufbuslinien. Die diesbezüglichen Hinweise finden Sie je Linie in den jeweiligen Fahrplantabellen. Wir bedanken uns im Namen der Verkehrsunternehmen im VVR für Ihre Treue im schwierigen Jahr 2021 und wünschen Ihnen ein gutes und gesundes Weihnachtsfest sowie eine gute Fahrt ins neue Jahr 2022!Schließen 21.12.2021 // Ab 01.01.2022 neue Tarife im 3er-Tarifmehr Überarbeitung der Tarifbestimmungen und BeförderungsbedingungenmehrWerte Fahrgäste,aufgrund einer Preisanpassung im Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar (VSB) ändern sich ab 01.01.2022 auch die Fahrpreise des 3er-Tarifs. Die neuen Preise können Sie den Tarifbestimmungen ab 01.01.2022 auf Seite 30 finden - das Dokument ist im Servicebereich zum Herunterladen bereitgestellt, der Online-Tarifrechner zeigt ab 01.01.2022 die neuen Preise. Gleichzeitig werden die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen in einigen Punkten redaktionell angepasst, u.a. mit den neuen Liniennummern und Betreibern auf einigen Linien.Bitte beachten Sie: Die VVR-Fahrpreise ändern sich zum 01.01.2022 nicht!Schließen 15.12.21 // Neu: Antragsformulare online ausfüllbarmehr Die Formulare zur Bestellung, Änderung oder Kündigung von VVR-AboCards sowie das SEPA-Lastschriftmandat liegen nun einer PDF-Version vor, die es Ihnen erlaubt, sie (bis auf die Unterschriften) online auszufüllen und dann auszudrucken:mehr• AboCard Erwachsene • AboCard Senior • AboCard Azubi • VVR SEPA Lastschriftmandat Selbstverständlich können die PDF-Dateien auch weiterhin erst ausgedruckt und dann handschrifltich ausgefüllt werden.Außerdem sind alle Formulare nach wie vor in unseren KundenCentern auf Papier erhältlich.Schließen 13.12.2021 // LInie 7410 - Neue Telefonnummer für die Rufbusbestellung ab 13.12.2021mehr mehrWerte Fahrgäste,für die Bestellung der Rufbusse auf der Linie 7410 der RVS Regionalbusverkehr Südwest GmbH ändert sich ab dem Fahrplanwechsel 12.12.2021 die Telefonnummer.Bitte melden Sie Ihren Fahrtwunsch für die im Fahrplan als Rufbus gekennzeichneten Fahrten dann mindestens eine Stunde vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit beim RVS-Kundencenter Pforzheim unter Tel. 07441 - 9 32 67 04 an.Schließen 08.12.21 // Ab Sonntag, 12.12.21 gelten im Linienverkehr des VVR die neuen Fahrpläne!mehr Die neue Fahrpläne sind online und auch als Fahrplanbuch verfügbar.mehrIm vorliegenden Fahrplanbuch präsentieren wir Ihnen das aktuelle Angebot der im Verkehrsverbund Rottweil (VVR) organisierten Bus- und Bahnunternehmen im Landkreis Rottweil. Auch der Anrufbus des Landkreises Rottweil ist wieder mit dabei, diesmal aber neu als Angebot im Verbundtarif, zu dem der Anrufbus am 01.08.2021 beigetreten ist. Zusätzlich finden Sie ausgewählte Anschlussverbindungen in benachbarte Regionen, wobei hier vor allem auf die Neuerungen auf den Anschlusslinien im Schwarzwald-Baar-Kreis hingewiesen werden soll.Gerade wenn Sie schon bestimmte Fahrtzeiten gewohnt sind, lohnt sich ein Blick auf die neuen Fahrpläne, denn die Fahrtzeiten könnten sich geändert haben. Leider gibt es auch immer wieder kurzfristige, vorübergehende Änderungen z.B. durch Umleitungen, Sperrungen oder auch Veranstaltungen. Sobald wir davon erfahren, informieren wir Sie auf unserer Internetseite www.vvr-info.de.Die nach wie vor anhaltende Corona-Situation ist für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) weiterhin eine Herausforderung. Nach allen vorliegenden Erkenntnissen stellt Bus- und Bahnfahren kein erhöhtes Infektionsrisiko dar. Das verdanken wir sowohl den Hygienemaßnahmen der Verkehrsunternehmen und insbesonders der aktiven Beteiligung der Fahrgäste. Wir bitten Sie daher auch weiterhin, die jeweils gültigen behördlichen Vorschriften in Bus und Bahn sowie an den Haltestellen und Bahnhöfen zu beachten und entschuldigen uns für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen!Die Verkehrsunternehmen unternehmen weiterhin große Anstrengungen, das Bus- und Bahnangebot in unserer Region für Sie im gewohnten Umfang aufrechtzuerhalten. Um es auch dauerhaft sichern zu können, sind wir auf Sie und Ihre rege Nutzung angewiesen. Der ÖPNV lebt davon, dass er auch genutzt wird – das gilt zu jeder Zeit, und ganz besonders in dieser Ausnahmesituation.Für Ihre Fragen zu den Linien und Tarifen sowie zu anderen Themen rund um den ÖPNV stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Die Verkehrsunternehmen im VVR wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit Bus und Bahn!‎Schließen 01.12.21 // Die Aktion "Fahrschein statt Führerschein"geht in die nächste Runde!mehr Mit der AboCard-Senior ein Jahr lang kostenlos den Landkreis Rottweil „erfahren“. Die seit dem 01.08.19 laufende und zunächst bis zum 31.12.21 befristete Aktion wurde bis zum 31.12.22 verlängert - Machen Sie mit!mehrWer kann teilnehmen?Die Tauschaktion „Fahrschein statt Führerschein“ richtet sich an alle Bürger des Landkreises Rottweil ab dem vollendeten 65. Lebensjahr, die sich dazu entschließen, auf ihre Fahrerlaubnis zu verzichten und ihren Führerschein freiwillig abgeben.‎Was bringt mir die Tauschaktion?Sie möchten ohne Auto mobil bleiben und im Kreis Rottweil ein Jahr lang gratis Bus & Bahn fahren? Dann sollten Sie mitmachen: Es kostet Sie nichts und Sie müssen die AboCard im Rahmen dieser Aktion nicht kündigen, das Abo läuft automatisch aus und geht nicht in ein kostenpflichtiges Abo über!‎Wie kann ich teilnehmen?Wenn Sie innerhalb des Aktionszeitraums mittels schriftlicher Verzichtserklärung auf Ihre in Deutschland gültige Fahrerlaubnis verzichten und Ihren Führerschein freiwillig beim Landratsamt Rottweil abgeben, erhalten Sie dort auf Nachfrage einen Nachweis hierüber. (Sollten Sie Ihren Führerschein in einem der Bürgerbüros im Landkreis Rottweil abgeben, erhalten Sie den Nachweis per Post vom Landratsamt zugesandt – bitte planen Sie etwas Bearbeitungszeit mit ein.)Mit diesem Nachweis können Sie bis zum 31.12.22 beim Verkehrsverbund Rottweil (VVR) die für zwölf Monate kostenfreie AboCard-Senior im Wert von über 800 Euro beantragen.‎Alles Weitere zur Aktion "Fahrschein gegen Führerschein" siehe Menüpunkt Tickets & Preise / Senioren / Fahrschein statt Führerschein Schließen 29.11.21 // Dschungelbuch - das Musical am 06.02.22 in der Stadthalle Rottweilmehr Vergünstigter Kartenvorverkauf für VVR-KundenmehrFür mehr Infos für VVR-Kunden klicken Sie bitte auf das Bild.Mehr zum Musical finden Sie hier:www.theater-liberi.de/musicals/dschungelbuch www.facebook.com/events/667692794162692 Schließen 24.11.21 // Diese 3G-Regeln gelten im ÖPNV für allemehr Um das Coronavirus einzudämmen, gilt ab Mittwoch, 24.11.21 in Bus und Bahn die 3G-Regel. Fahrgäste sind verpflichtet auf Nachfrage einen Nachweis über Impfung, Genesung oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen.Weder der VVR noch die VVR-Verkehrsunternehmen haben Einfluss auf die Gesetzgebung, wir bitten für die entstehenden Unannehmlichkeiten um Entschuldigung!‎mehrUnten finden Sie die entsprechende Pressemitteilung des Landes vom 23.11.21Quelle:https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/diese-3g-regeln-gelten-im-oepnv-fuer-alle/ Pressemitteilung Land-BW Diese 3G-Regeln gelten im ÖPNV für alle 23.11.21(ca. 593.6kByte)Schließen 17.11.21 // Führerschein gegen Jahresticket tauschenmehr Das Ministerium für Verkehr hat mit Verkehrsverbünden des Landes einen Kooperationsvertrag für das Projekt „Bus und Bahn statt Führerschein“ geschlossen.Eine solche Aktion läuft beim VVR in Kooperation mit dem Landkreis Rottweil bereits seit dem 01.08.19 unter dem Namen "Fahrschein statt Führerschein". Für den Zeitraum vom 01.12.21 bis 31.08.22 beteiligt sich auch das Land an den Kosten.‎‎mehrAlles Weitere zur Aktion "Fahrschein gegen Führerschein" siehe Menüpunkt Tickets & Preise / Senioren / Fahrschein statt Führerschein Unten finden Sie die entsprechende Pressemitteilung des Landes vom 15.11.21Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/fuehrerschein-gegen-jahresticket-tauschen/ Pressemitteilung Land-BW Führerschein gegen Jahresticket tauschen 15.11.21(ca. 422.8kByte)Schließen 02.11.21 // Aktion "VVR-Schwaben-Advent"mehr Gratis Lesespaß: Kostenlose Bücher für Krimifans und Freunde des ÖPNVmehrMit freundlicher Unterstützung des schwäbischen Autors Klaus Wanninger verschenken wir verschiedene Ausgaben seiner Schwaben-Krimi-Reihe als Weihnachtsgeschenk für Sie!Die rein fiktiven Romane haben allesamt einen regionalen Bezug und erzählen mit Spannung und Humor von den Kriminalfällen der Kommissare Steffen Braig und Katrin Neundorf vom Stuttgarter Landeskriminalamt.Alle Neukunden, die bei uns eine neue ab Dezember 2021 gültige VVR-AboCard beantragen*, erhalten noch vor Weihnachten von uns einen der Schwabenkrimis per Post kostenlos an die angegebene Adresse.Klaus Wanninger, Jahrgang 1953, lebt mit seiner Frau Olivera und der schwäbischen Katzendame Micki in der Nähe von Stuttgart. Er veröffentlichte bisher 38 Bücher. Seine überaus erfolgreiche Schwaben-Krimi-Reihe mit den Kommissaren Steffen Braig und Katrin Neundorf umfasst nun 22 Romane in einer Gesamtauflage von mehr als 650.000 Exemplaren. Mehr Informationen zum Autor und seinen Werken finden Sie hier. *Neukunde ist, wer zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht Inhaber einer VVR-AboCard ist. x‎Angebot gültig solange Vorrat reicht und Zahlung der AboCard vorausgesetzt‎‎.Schließen 04.10.21 // Online-Tickets für Bus & Bahn im Verkehrsverbund Rottweilmehr Neu für Fahrgäste, die im Landkreis Rottweil mit den "Öffentlichen" unterwegs sind:VVR bietet ab Oktober 2021 Ticketverkauf auf www.bahn.de und in der App DB NavigatormehrMehr Infos finden Sie in unserer Pressemitteilung:Pressemitteilung VVR im DB-Navigator 04.10.21Schließen 08.09.21 // Unterzeichnung des ÖPNV-Paktes Schwarzwald-Baar-Heubergmehr Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Verkehr und des Ringzugs.mehrDas beigefügte Bild zeigt Verkehrsminister Winfried Hermann, die Landräte Sven Hinterseh (Schwarzwald-Baar-Kreis), Dr. Wolf-Rüdiger Michel (Landkreis Rottweil), Stefan Bär (Landkreis Tuttlingen, Bürgermeisterin Susanne Irion (Stadt Trossingen) sowie einige Landtagsabgeordnete auf dem Gelände des Trossinger Eisenbahnmuseums.Gemeinsame Pressemitteilung ÖPNV-Pakt SBH 07.09.21(ca. 302kByte)Schließen 23.08.2021 // Das Deutschland Abo-Upgrade vom 13.-26.09.21mehr Mit der VVR-AboCard zwei Wochen lang deutschlandweit freie Fahrt in Bus & BahnmehrSie haben eine VVR-AboCard? Mit ihr können Sie vom 13.-26. September 2021 bundesweit kostenfrei das Nahverkehrsangebot nutzen!(Sie haben noch keine VVR-AboCard? Profitieren Sie zusätzlich noch bis zum 15.09.21 von der Aktion bwWillkommensbonus!) So geht's:Die Anmeldung zur Aktion ist auf der Webseite www.besserweiter.de/abo-upgrade ab dem 6. September über ein digitales Formular möglich:Namen, Postleitzahl, E-Mail-Adresse, Verkehrsverbund und Nr. der AboCard angeben - und schon erhalten Sie Ihr Deutschland Abo-Upgrade per E-Mail als PDF-Datei.Zur Nutzung des Angebots halten Sie bitte stets die PDF-Datei (digital oder als Ausdruck) sowie Ihre AboCard und Ihren amtlichen Lichtbildausweis parat.Weitere ausführliche Informationen zur Aktion finden Sie in diesen PDF-Dateien:Deutschland Abo-Upgrade - FAQDeutschland Abo-Upgrade - ÜbersichtskarteHinweis:Die Umsetzung der Aktion ist abhängig von den aktuellen Pandemieentwicklungen. Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt vor Ort über die geltenden Corona-Regelungen.Schließen 01.08.2021 // Neu im Verbundtarif: Der Anrufbus Landkreis Rottweilmehr Der bereits bekannte Anrufbus des Landkreises Rottweil (Linien der Taxi Ehret GmbH) ist ab 01.08.21 fester Bestandteil des VVR und im Verbundtarif integriert - Herzlich Willkommen!Das bedeutet für Sie als Fahrgäste, dass Sie beim Umsteigen zwischen Linien- und Anrufbussen jetzt nur noch einen Fahrschein lösen müssen und bietet Ihnen weitere Möglichkeiten:mehrAb 01.08.2021 sind die Anrufbuslinien des Landkreises Rottweil (Linien der Taxi Ehret GmbH) in die Verbundtarife integriert. KONUS sowie die Baden-Württemberg-Tickets und die Anschlussmobilität des bwtarifs gelten natürlich ebenfalls. Lediglich auf der Strecke von/nach Hornberg gilt im kreisüberschreitenden Verkehr weiter der besondere Haustarif. Im Anrufbus sind EinzelTickets, TagesTickets sowie Baden-Württemberg-Tickets erhältlich. Die Bestellung der Fahrten der Linien 9001 bis 9486 muss mindestens 1 Stunde vor Fahrplanzeit erfolgen: 01806 / 777 272* oder per QR-Code. (* 0,20 €/Anruf aus dt. Festnetz, 0,60 €/Anruf aus dt. Mobilfunk) Die Anrufbuslinien des Verkehrsunternehmens Taxi Ehret GmbH erkennen Sie an den Liniennummern 9001 ff. Diese Linien ergänzen in Beauftragung durch den Landkreis Rottweil das Nahverkehrsangebot im Landkreis. Das Angebot besteht vor allem in den Abendstunden, an Wochenenden und an Feiertagen auch tagsüber.Schließen 01.08.2021 // Ab 1. August neue Fahrpreise in VVR und 3er-Tarifmehr Nach Zustimmung durch die Genehmigungsbehörden gelten ab dem 01.08.21 die neuen Tarife, Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen im VVR und im 3er-Tarif.mehrAuch der VVR-Netzplan hat sich durch die Integration des Anrufbusses in den VVR geändert.Sie finden alle Dokumente gleich hier unten sowie in den Menüpunkten Tickets & Preise, Netzpläne und Service. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen in der Ticketübersicht und im Tarifrechner auch ab dem 01.08.21 vorübergehend noch die alten Tarife anzeigen werden können. Unabhängig davon gelten ab dann die neuen Konditionen (siehe PDF-Dateien). Wir bitten eventuelle Umstände zu entschuldigen!Gemeinsame Tarifbestimmungen ab 01.08.21Gemeinsame Beförderungsbedingungen ab 01.08.21VVR-Ticketübersicht Tarife ab 01.08.21Schließen 20.07.21 // Neue Rufnummer für die telefonische Fahrplanauskunftmehr Wir haben die bisherige Telefonnummer zum Ortstarif durch eine Sonderrufnummer zum Nulltarif ersetzt:Ab sofort erreichen Sie die telefonische Fahrplanauskunft für Baden-Württemberg rund um die Uhr unter 0800 29 82 743mehrDer bwtarif-Kundenservice ist telefonisch täglich rund um die Uhr zum Nulltarif erreichbar.Schließen 13.07.21 // Die Sommer-Freizeitregelung: Der Bonus für Schüler und Azubismehr Auch 2021 gilt wieder:Die VVR MonatsCard Schüler/Azubi des neuen Schuljahres ab September berechtigt bereits ab dem ersten Ferientag der Sommerferien zur freien Fahrt!Wir wünschen Euch Gute Fahrt... z.B. auch an den Bodensee.‎mehrMit der Freizeitregelung bieten wir während der Sommerferien in Baden-Württemberg (29.07.--12.09.21) allen Inhabern der MonatsCard Schüler/Azubi des VVR-Tarifes zusätzlich freie Fahrt in den Verbundverkehrsmitteln (Stadt- und Regionalbusse, Regionalzüge) folgender Verkehrsverbünde:• Rottweil (VVR)• Schwarzwald-Baar (VSB)• Tuttlingen (TUTicket) • Hegau-Bodensee (VHB)‎‎Mehr Infos zur Freizeitregelung findet Ihr hier! Tipp: Für die Sommerferien gibt es auch das in ganz Baden-Württemberg gültigeSchüler-Ferien-Ticket. ‎Schließen 13.07.21 // Ihr bwAboSommer-Ticket: kostenlos in ganz Baden-Württemberg - Part 02mehr Quelle: bwegt.deQuelle: bwegtVerkehrsminister Hermann bei der Pressekonferenz am 07.07.21 in StuttgartQuelle: Verkehrsministerium BW Als Dankeschön für die treuen ÖPNV-Dauerkunden innerhalb Baden-Württembergs wird vom 28. Juli bis zum 12. September 2021 zum zweiten Mal die Tarifsonderaktion "bwAboSommer" durchgeführt.mehrHierzu fand am 07.07.21 in Stuttgart eine Pressekonferenz statt, an der auch der VVR teilgenommen hat, denn von dieser Aktion profitieren auch alle Inhaber einer während des Aktionszeitraums gültigen VVR-AboCard (AboCard Erwachsene / Azubi / Senior): Mit Ihrer AboCard, egal für welche Zone(n), sind Sie den ganzen Sommer lang (29.07. - 12.09.21) mit allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in den Verbünden und im bwtarif innerhalb Baden-Württembergs kostenlos unterwegs!Das gleiche gilt auch für Inhaber der StudentenCard und des JobTickets sowie der MonatsCard Schüler im Listenverfahren (Jahreskarte aus Plastik oder monatlicher Abschnitt aus Papier). Die Schülerfahrkarte für den Monat September gilt im Rahmen der Freizeitregelung ohnehin schon für die gesamten Sommerferien - und das im bw AboSommer sogar in ganz Baden-Württemberg!Tip: Jetzt ein neues Abo für August oder September abschließen und direkt von der bwAboSommer 2021 Aktion profitieren! Bis zum 15.09.21 profitieren Sie beim Abschluss eine AboCard sogar zusätzlich vom bwWillkommensbonus! Alle Infos im Detail finden Sie in den PDF-Dateien unten und unter www.bwegt.de Der bwAboSommer: Vorteile für Inhaber von ZeitCards im VVR und im 3er-TarifDer bwAboSommer: Vorteile für Besucher aus Baden-WürttembergbwAboSommer 2021 FAQSchließen 13.07.21 // Schüler-Ferien-Ticket Baden-Württembergmehr Quelle: bwegt.deQuelle: bwegt.de Auch 2021 wieder erhältlich!Wir wünschen Euch Gute Fahrt durch unser Ländle - und darüber hinaus...mehrDas Schüler-Ferien-Ticket Baden-Württemberg ist während der gesamten Sommerferien (vom 29. Juli bis einschließlich 12. September 2021) gültig.Alle Infos zu Gültigkeit und Kauf findet Ihr auf der Webseite www.bwegt.de Schließen 22.06.21 // Die Zeitkarten des bwtarifs: ab 01.08.21 auch im Ausbildungsverkehrmehr Neue Tarifoption für Auszubildende und Schüler, die neben der VVR-ZeitCard auch für einen oder mehrere andere Verbünde eine Zeitkarte nutzen.mehrEin Ziel, ein Ticket. Landesweit. Gute Nachrichten: Reisen durch mehrere Verbünde werden auch im Ausbildungsverkehr einfacher und günstiger. Bisher galt der bwtarif nur für Einzelfahrscheine und Zeitkarten für Erwachsene, nun wird das Ticketsortiment des bwtarifs zum 01.08.21 um die Zeitkarten im Ausbildungsverkehr erweitert. Das bedeutet für alle Auszubildende und Schüler, die regelmäßig auf einer verbundübergreifenden Strecke unterwegs sind, dass sie möglicherweise mit der neuen bwtarif-Zeitkarte „günstiger fahren“ als bisher mit dem Kauf von Zeitkarten verschiedener Verkehrsverbünde, die notwendig sind, um die komplette Strecke abzudecken. Die Vorteile der bwtarif-ZeitkarteEin Ticket vom Start- bis zum Zielort mit einer einzigen Zeitkarte, Anschlussmobilität inklusive. Anschlussmobilität bedeutet, dass Sie mit der bwtarif-Zeitkarte neben der eigentlichen Zugfahrt zusätzlich die Stadt-, Straßenbahnen und Busse im Start- und Zielgebiet nutzen dürfen, um zu Ihrem Startbahnhof bzw. vom Zielbahnhof zu Ihrem endgültigen Ziel zu gelangen. Die neue bwtarif-Zeitkarte erlaubt es Ihnen, bei einem Anbieter ein einziges Abonnement abzuschließen, das für die gesamte Strecke gilt. Die Tickets gelten im verbundübergreifenden Nahverkehr (RB, RE, IRE und Regiobusse) in Baden-Württemberg sowie in den Fernverkehrszügen (IC) auf der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen. Zusätzlich sind sie auf einzelnen Strecken in angrenzende Bundesländer sowie in die Schweiz und Frankreich gültig. Die Nutzung von Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen im aufgedruckten Start- und Zielgebiet ist in den Zeitkarten bereits enthalten. Wann lohnt sich der Umstieg zur bwtarif-Zeitkarte? Bei Fahrten innerhalb des VVR und des 3er-Tarifs ändert sich nichts. Unsere Zeitkarten und Abonnements sind unverändert erhältlich und gültig. Für alle, die bisher Zeitkarten mehrerer Verbünde kombiniert haben, können die bwtarif-Zeitkarten eine interessante Alternative sein. Sie nutzen die Anschlussmobilität nur am Start- und Zielbahnhof? Wenn Sie den Anschlussnahverkehr nur bis zum Startbahnhof (z.B. von Wohnort oder von der Arbeitsstätte zum Bahnhof) und ab dem Zielbahnhof (z.B. vom Bahnhof zur Arbeitsstätte oder zurück zum Wohnort) nutzen, dann kann sich ein Vergleich Ihrer bisherigen Zeitkarten mit der neuen Zeitkarte des bwtarif lohnen. Sie nutzen Ihre VVR-ZeitCard auch für weitere Fahrten innerhalb des VVR? Zeitkarten des bwtarifs beinhalten die Anschlussmobilität ausschließlich im Start-und Zieltarifgebiet des bwtarifs. Nutzen Sie auf Ihrer Hauptstrecke durch den VVR nicht nur die Bahn, sondern auch den Bus? Oder nutzen Sie (unabhängig von Ihrer Hauptstrecke) Bus&Bahn im Verbundgebiet des VVR auch außerhalb des Start-und Zieltarifgebiets Ihrer bwtarif-Zeitkarte? In diesen Fällen benötigen Sie weiterhin eine VVR-ZeitCard, denn bei genau solche Fahrten, bei denen Sie das Verbundgebiet nicht verlassen und nicht direkt aus einem oder in einen verbundübergreifenden Zug steigen, gilt die bwtarif-Zeitkarte nicht. Streckenkarte bwtarif Der bwtarif gilt in Nahverkehrszügen inklusive S-Bahnen sowie in Regiobussen in ganz Baden-Württemberg und auf einzelnen Strecken in benachbarten Bundesländern. Eine Detailübersicht über die Strecken im Gültigkeitsbereich des bwtarif erhalten Sie unter www.bwtarif.info/geltungsraeume/streckenuebersicht Folgende Zeitkarten sind im bwtarif erhältlich: bwMONAT: einzelnes MonatsticketbwJAHR: Jahreskarte für 12 Monate bwABO: Abonnement für 12 Monate (monatliche Abbuchung)bwJOB und bwJOB PLUS: (Abonnement wird vom Arbeitgeber abgeschlossen)bwMONAT AUSBILDUNG (ab 01.08.21)bwABO AUSBILDUNG (ab 01.08.21) Mehr Infos zum bwtarif finden Sie im auf unserer Webseite im Menüpunkt Tickets & Preise / Landesweite Tickets / bwtarif und auf der Homepage der Baden-Württemberg-Tarif GmbH:www.bwegt.de/zeitkarten ‎‎‎‎‎‎Schließen VVR-Infoblatt bwtarif-Zeitkarten Ausbildungsverkehr ab 01.08.21 (ca. 454kByte)21.06.21 // Pressemitteilung des VDV vom 17.06.21mehr VDV unterstützt bundesweit einheitliche Regelungen bei Maskenpflicht im ÖPNVVerkehrsministerkonferenz hält Pflicht zum Tragen von Maske an offenen Haltestellen und Bahnhöfen aktuell für verzichtbarmehrBerlin, den 17. Juni 2021 Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) – Branchenverband mit über 600 Mitgliedern im öffentlichen Personen- und Eisenbahnverkehr – unterstützt die Bestrebungen der Bundesländer, bei möglichen Lockerungen einer Maskenpflicht im ÖPNV bundesweit einheitliche Regelungen umzusetzen. Einen entsprechenden Beschluss haben die Verkehrsminister*innen der Länder gestern gefasst. Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bleibe zunächst erhalten. Aktuell sei das Tragen medizinscher Masken (also „OP-Maske“ oder FFP 2) weiter notwendig, an offenen Haltestellen und Bahnhöfen aber verzichtbar, so der Beschluss.VDV-Präsident Ingo Wortmann: „Es ist erfreulich, dass es die Entwicklung der Pandemie ermöglicht, auch die Maskenpflicht im ÖPNV neu zu bewerten. Natürlich ist dabei immer das aktuelle pandemische Geschehen genau zu beobachten und mögliche Neuregelungen sind kurzfristig davon abhängig zu machen. Zugleich ist es sowohl für die Verkehrsunternehmen als auch für unsere Fahrgäste wichtig, dass alle künftigen Regelungen bundesweit einheitlich umgesetzt und rechtzeitig angekündigt werden. Denn unser Personal und die Kundinnen und Kunden müssen sich auf jeweils geänderte Regularien in den Fahrzeugen sowie an den Haltestellen einstellen können, um unnötige Missverständnisse vor Ort zu vermeiden.“Wissenschaftlich unabhängige Studien bestätigen geringes Risiko im ÖPNVAuch die im Rahmen des aktuellen Beschlusses getätigte Aussage der Verkehrsminister*innen zum Infektionsrisiko im ÖPNV findet beim VDV vollste Zustimmung. Die Verkehrsministerkonferenz geht davon aus, dass die Coronamaßnahmen im ÖPNV zur Reduktion des Infektionsgeschehens beitragen und für Fahrgäste damit kein erhöhtes Ansteckungsrisiko im Verhältnis zu anderen Verkehrsmitteln besteht. „Es gibt inzwischen zahlreiche nationale und internationale Studien, die belegen, dass Fahrgäste in Bussen und Bahnen keinem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind als in anderen Verkehrsmitteln, wenn sich alle an die geltenden Corona-Regeln halten. Über 95 Prozent unserer Fahrgäste halten sich konsequent an die Maskenpflicht und achten auf Abstand in den Fahrzeugen. Die Verkehrsunternehmen lüften, reinigen und fahren das volle Angebot trotz weniger Kundinnen und Kunden. Daher ist das Infektionsrisiko im ÖPNV gering. Das hat zuletzt auch die von uns in Auftrag gegebene wissenschaftlich unabhängige Studie der Charité Research Organisation eindeutig bestätigt“, so Wortmann abschließend.Quelle:Pressemitteilung Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) www.vdv.de Lars Wagner · Pressesprecher · T 030 399932-14 · wagner@vdv.deEike Arnold · stv. Pressesprecher · T 030 399932-19 · arnold@vdv.de Schließen 07.06.21 // Wiederaufnahme der Verstärkerfahrten im Schülerverkehr ab 07.06.21mehr Pressemitteilung des Landkreises RottweilmehrAufgrund der gesunkenen Corona-Inzidenz im Landkreis Rottweil und der damit einhergehenden steigenden Schülerzahl im Präsenzunterricht werden zu Schulbeginn nach den Pfingstferien ab 07.06.2021 wieder Verstärkerfahrten eingesetzt. Die Verstärkerfahrten entlasten zu Stoßzeiten die regulären Busse mit zusätzlichen Fahrten montags bis freitags auf folgenden Linien: • Linie 5001 (Deißlingen-Rottweil)• Linie 5009 (Dunningen-Zimmern-Rottweil, morgens)• Linie 7440 (Balingen-Schömberg-Wellendingen-Rottweil)• Linie 7445 (Deißlingen-Rottweil)• Linie 7402 (Horb-Empfingen-Sulz)• Linie 20/21/22 (Fluorn-Lindenhof bzw. Dunningen- Bösingen-Rottweil) Die Landkreisverwaltung bittet um Verständnis für kurzfristige Änderungen, die aufgrund der Pandemielage eintreten können und verweist für nähere Informationen auf die Internetauftritte des Landkreises Rottweil und der VVR Rottweil GmbH.Schließen 07.06.21 // Erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)mehr Keine Pflicht für Kinder unter 16 Jahren zum Tragen von FFP2-MaskenmehrMit einer erneuten Änderung des IfSG (Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze Vom 28. Mai 2021) wurde die in der sog. Bundesnotbremse eingeführte Verpflichtung für Kinder und Jugendliche, bereits ab dem 6. Lebensjahr eine FFP2-Atemschutzmaske im öffentlichen Verkehr zu tragen, korrigiert. Dies gilt nunmehr erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres.Schließen 01.06.21 // Einsteigeraktion: Der bwWillkommensbonusmehr Ihr Browser kann dieses Video nicht wiedergeben. ‎Steigen Sie ein - Herzlich Willkommen!Mit dem bwWillkommensbonus 1 Jahr fahren, 1 Monat sparen:‎mehrIn einer landesweiten Einsteigeraktion bekommen Abo-Neukunden von Juni bis Oktober 2021 in allen Verbünden ein Dankeschön für ihren Treuevorschuss: einen Freimonat. ‎‎‎Ein Geschenk des Landes Baden-Württemberg, des Verkehrsministeriums und der Verbünde sowie der Eisenbahnverkehrsunternehmen und der Partner an alle Kunden, die auf ihrem Weg zur Schule, zum Job, zum Shoppen oder in ihrer Freizeit nachhaltig mobil sein wollen.Alle Kunden, die jetzt ein Jahresabo abschließen und wieder – oder ganz neu – bei uns einsteigen, sind nicht nur nachhaltiger unterwegs, sondern auch günstiger: Neuabonnenten bekommen jetzt nämlich eine ganze Monatsrate geschenkt. Die Aktion gilt im VVR für alle AboCards :• AboCard Erwachsene (auch als JobTicket) • AboCard Senior • AboCard Azubi die in den Monaten Juni bis Oktober 2021 abgeschlossen werden und deren Laufzeit in den Monaten Juli bis Oktober 2021 beginnt.Der späteste Bestelltermin für VVR-AboCards mit Starttermin im Oktober ist der 15.09.21. Mehr Infos:www.bwegt.de/willkommensbonus VVR-Pressemitteilung bwWillkommensbonus 15.06.21bw Willkommensbonus 2021 - FAQ(ca. 104.4kByte)Schließen 11.05.21 // Pressemitteilungen des Landes Baden-Württtemberg und des VDVmehr Pendler-Corona-Studie: Infektionsgefahr im ÖPNV nicht höher als im IndividualverkehrUntersuchung der Charité im Auftrag der Bundesländer und des VDV sorgt für belastbare wissenschaftliche ErkenntnisseNachweislich sicherer als gedacht! Corona: Bus und Bahn sind genauso sicher wie Auto oder Fahrrad.mehrPressemitteilung ÖPNV-Infektionsstudie (Land BW 210505)Pressemitteilung ÖPNV-Infektionsstudie (VDV 210505)Factsheet zur Charité-Studie (VDV 210510)Weitere Infos, auch zur Charité-Studie, finden Sie unter www.besserweiter.de Schließen 29.04.21 // Radbus Schramberg (Linie 7475) vom 01.05. - 31.10.21mehr Bildquelle: DB RegioBus BW Kostenlose Fahrradbeförderung an Wochenenden/Feiertagen im Stadtverkehr SchrambergmehrDer Radbus Schramberg verkehrt im Sommer zwischen Schramberg Busbahnhof und dem höher gelegenen Ortsteil Sulgen. Von Mai bis Oktober fährt er am Samstag und an Sonn- und Feiertagen (nachmittags) im Stundentakt. So gelangen Sie beispielsweise nach einer Radtour im Kinzigtal bequem wieder auf die Höhe. Tarif:Dank Unterstützung durch die Stadt Schramberg werden die Fahrräder im Radbus Schramberg kostenlos transportiert.Für Personen gelten die üblichen Fahrausweise des Verkehrsverbundes Rottweil (VVR). Weitere Hinweise:Aus betrieblichen Gründen ist der Zustieg mit Fahrrad nur am Busbahnhof Schramberg möglich. Ausstieg mit dem Fahrrad erst wieder in Sulgen.Aufgrund der beschränkten Platzkapazität können pro Fahrt maximal 3 Räder im Bus mitgenommen werden.Die kostenlose Fahrrad-Mitnahme ist grundsätzlich nur auf der Strecke Schramberg - Sulgen im Radbus möglich, nicht in den anderen Südbadenbussen.Weitere Informationen erhalten Sie auch im KundenCenter Schramberg. Der Radbus Schramberg wird gefördert von der Stadt Schramberg.Schramberg mit seinen rund 22.300 Einwohnern liegt landschaftlich reizvoll in fünf Tälern des Mittleren Schwarzwalds. Mehr Informationen erhalten Sie hier: www.schramberg.de. Fahrplan Linie 7475 Radbus Schramberg 2021(ca. 152.8kByte)Schließen 27.04.21 // Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und Auswirkungen auf den öffentlichen Personenverkehr und Schienengüterverkehrmehr mehrDer Deutsche Bundestag hatte am 22. April 2021 für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes gestimmt. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag strengere bundeseinheitliche Regeln.Für den öffentlichen Personenverkehr bedeutet es, dass bei einer Inzidenz von über 100 das Tragen einer Maske des Standards FFP2, KN95 oder N95 in Bussen und Bahnen sowie an Bahnsteigen, Haltestellen und in Bahnhöfen für Fahrgäste verpflichtend ist. Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 erlaubt.‎ Auch im Falle einer Befreiung von der Tragepflicht einer Atemschutzmaske FFP2, KN95 oder N95 (durch ein ärztliches Attest) sollte eine OP-Maske getragen werden. Es sei denn, das ärztliche Attest schließt die OP-Maske mit ein.‎‎Schließen 03.03.21 // Ihre Treue wird belohnt! Mit dem bwTreuebonus.mehr Ein Dankeschön vom Land Baden-Württemberg, dem Verkehrsministerium und den Verbünden sowie den Eisenbahnverkehrsunternehmen und Partnern an die Kunden, die uns trotz vorübergehender Schließung von Geschäften, Schulen und vielem anderen, trotz Kurzarbeit und HomeOffice treu geblieben sind:mehrbwTreuebonus Alle Abonnenten, die ihre Jahreskarte nicht kündigen, bekommen eine halbe Monatsrate geschenkt. Die Aktion gilt für Jahreskarten sämtlicher Tarifgattungen beziehungsweise Jahreskarten der Deutschen Bahn, die im März 2021 gültig sind. Der Treuebonus wird vom Land Baden-Württemberg finanziert. Konkret bedeutet das für Sie als Kunden des VVR, dass im Monat April für Ihre AboCard Erwachsene, AboCard Azubi oder AboCard Senior nur die halbe Monatsrate berechnet und eingezogen wird!www.bwegt.de/treuebonus FAQ bwTreuebonus 2021(ca. 106.5kByte)Schließen 25.02.2021 // Information zum Bezug von MonatsCards Schüler VVR/3ER-Tarif im Listenverfahren - Aussetzung des Eigenanteileinzugs im April 2021mehr Land Baden-Württemberg übernimmt einen Monat die Schülereigenanteile für die KartenmehrSehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Bezug von MonatsCards Schüler über das Listenverfahren im VVR-Tarif und 3er-Tarif, mit Schreiben vom 19.02.2021 wurde vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mitgeteilt, dass als „Dankeschön“-Aktion für alle regelmäßigen Bezieherinnen und Bezieher von MonatsCards Schüler im Listenverfahren der Schülereigenanteil für den Monat April 2021 vom Land Baden-Württemberg bezahlt wird, wenn der Bezug der MonatsCards durchgehend – auch im März 2021 – erfolgt ist.Ihre Ausgabestellen – VVR, RVS und POG – werden dies so umsetzen, dass die Eigenanteile im April 2021 nicht bei Ihnen abgebucht werden. Wir freuen uns, dass es durch diese Landesmaßnahme möglich ist, Ihre zur Aufrechterhaltung des Verkehrsangebots mehr denn je benötigte Treue in diesen schwierigen Zeiten zu belohnen und Sie etwas finanziell zu entlasten. Landesseitig wird aber auch darauf hingewiesen, dass hierdurch kein Automatismus für die Zukunft entsteht und auch keine weitere Erstattung für bereits zurückliegende Monate erfolgen wird. Die Schulträger haben derweil ihren Anteil am Fahrkartenpreis für die Karten auch durchgängig übernommen und so ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Verkehre geleistet und Ihnen dadurch die durchgehende Nutzungsmöglichkeit der Karten mit ermöglicht. Dafür bedanken wir uns im Namen der Verkehrsunternehmen ebenfalls herzlich. Wir hoffen sehr, dass Sie der Nutzung von Bus und Bahn weiterhin die Treue halten und die Karten weiter regelmäßig beziehen, da dies auch weiterhin der wesentliche Bestandteil der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs sein wird. Über weitere aktuelle Neuigkeiten informieren wir Sie auf unserer Internetseite www.vvr-info.de. Wir wünschen Ihnen weiterhin eine gute und gesunde Fahrt mit den Bussen und Bahnen der VVR-Verkehrsunternehmen. Stand der Information: 23.02.2021Schließen 25.02.21 // Neue Rufnummer für das Servicecenter Fahrgastrechte im Schienenverkehrmehr Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass die Kosten eines Anrufs unter einer Kundendiensttelefonnummer nicht höher sein dürfen als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs (zu einer geographischen Festnetznummer).mehrDeshalb erhält das Servicecenter Fahrgastrechte ab 01.04.21 folgende neue Rufnummer: 030 58 60 20 920Weitere Informationen finden Sie unter www.bahn.de/fahrgastrechte und www.fahrgastrechte.info Wir wünschen Ihnen Gute Fahrt mit den Zügen im VVR!Schließen 22.01.2021 // Ausgabe der MonatsCards Schüler im Listenverfahren für den Zeitraum Februar - Juli 2021 startet - entspanntere Abholung möglichmehr mehrLiebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,wie jedes Jahr steht zum 01. Februar die turnusmäßige Erneuerung und Ausgabe der Schülerfahrkarten für alle Schülerinnen und Schüler an, die ihre Monatskarten über die Schülerlistenverfahren beziehen. Dies geschieht - je nach Ausgabestelle - in Form einer Plastikkarte für den Zeitraum 01.02. - 31.07. oder über eine Papierstammkarte mit einem zusätzlichen Papierbogen mit einzelnen Monatsabschnitten. Die Ausgabestellen liefern die Karten an die Schulen aus, damit von dort aus die weitere Verteilung erfolgen kann, normalerweise geschieht dies dann direkt in den Klassen.Da in der aktuellen Situation für viele Schülerinnen und Schüler leider kein regelmäßiger Präsenzunterricht angeboten wird, müssen die Karten selbstständig von den Schülerinnen und Schülern in den Schulsekretariaten abgeholt werden. Damit dies gelingt und der Kartentausch zudem zeitlich etwas entzerrter stattfinden kann, wurde vereinbart, dass die MonatsCards aus dem Listenverfahren vom Januar 2021 (Aufdruck „bis 31.01.2021“ bzw. Papier-Stammkarte mit Monatsabschnitt Januar 2021) bis einschließlich 15. Februar 2021 zur Fahrt anerkannt werden. Die neuen Karten werden Ihnen in diesen Tagen von den Ausgabestellen in die Schulen ausgeliefert. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Schule, zu welchen Zeiten die Abholung der neuen Karten erfolgen kann. Bei der Abholung bitten wir dann die alte Karte ("Januar") im Tausch zurückzugeben. Die neuen Karten sind ab 01.02.2021 vollumfänglich gemäß den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen gültig und nutzbar, die Nutzungsmöglichkeit ist nicht an die Form des angebotenen Unterrichts gebunden - die Bus- und Bahnverbindungen verkehren fahrplanmäßig und können genutzt werden. Wer seine Teilnahme am Schülerlistenverfahren dennoch beenden möchte, für den besteht wie üblich die Möglichkeit, sich vom Bezug abzumelden. Die Abmeldung muss dabei bis zum letzten Werktag (Mo-Fr), in diesem Fall also dem 29.01.2021, gegenüber dem Schulsekretariat schriftlich erklärt werden und die Karte muss zurückgegeben werden. Für Fragen steht Ihnen das VVR-KundenCenter unter Telefon 0741- 17 57 57 14 oder per Mail unter info@vvr-info.de gerne zur Verfügung. Ihre Verkehrsunternehmen im VVR bedanken sich für Ihre Treue und wünschen Ihnen weiterhin eine allzeit gute Fahrt!Schließen 25.01.2021 // Neue Veordnung des Landes BW: Verschärfung der Maskenpflicht im ÖPNVmehr Werte Fahrgäste,nach Mitteilung des Landes Baden-Württemberg ergibt sich ab Montag, 25.01.2021 durch die Neufassung der Corona-Verordnung des Landes eine verschärfte Maskenpflicht für die Nutzung des ÖPNV. Die Nutzung von "Stoffmasken" und vergleichbaren Produkten ist dann leider nicht mehr gestattet, es müssen "medizinische Masken" verwendet werden. Im Einzelnen heißt es:Was ändert sich ab dem 25. Januar an der Maskenpflicht? mehrIn einigen Bereichen muss künftig eine medizinische Maske statt der bisherigen „Alltags-maske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen. Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden....im Einzelhandel...Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen.Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ Bitte beachten Sie, dass hierunter auch die Nutzung der Züge der DB Fernverkehr AG im Bereich fällt - und der Besuch des Kundencenters. Wir bedauern die damit verbundenen zusätzlichen Unannehmlichkeiten und möchten Sie bitten, die Regelungen in ihrem eigenen Interesse zu beachten. Bei Nichtbeachtung sind Bußgelder durch die Ordnungsbehörden (Polizei, Ordnungsämter) angedroht, ferner wäre im Rahmen des Hausrechts fallweise auch eine Verweigerung der Beförderung durch das jeweilige Verkehrsunternehmen zulässig. Wir wünschen Ihnen trotz der Unannehmlichkeiten weiter eine gute und gesunde Fahrt und bedanken uns für Ihre Treue zum ÖPNV, die wesentlich dazu mithilft, die attaktiven Angebote jetzt und auch für die Zukunft möglichst weiter erhalten zu können.Mitfahrt nur mit medizinischer Maske(ca. 842.5kByte)Schließen 18.01.2021 // Busverkehr im VVR ab 18.01.21mehr Ab 18.01.21 fahren alle Buslinien im VVR wieder nach dem Schultagesfahrplan.mehrWerte Fahrgäste,ab Montag, 18.01.2021 verkehren die Omnibuslinien im VVR-Gebiet Montag-Freitag wieder fast alle nach dem regulären Fahrplan für Schultage gemäß Ferienordnung Baden-Württemberg. Auch Müller Reisen GmbH wird nun doch die Linie 20/21/22 mit dem vollen Angebot für Schultage fahren und nicht wie zuerst geplant und veröffentlicht mit einem erweiterten Ferienplan.Es steht Ihnen somit Montag - Freitag wieder das maximale Busangebot zur Verfügung.Wir wünschen im Namen der Verkehrsunternehmen eine Gute Fahrt!Schließen 08.01.21 // Pressemitteilung des VVRmehr Busse im Kreis Rottweil fahren weiter nach Ferienfahrplan.Pressemitteilung des VVR 08.01.21(ca. 77kByte) 01.01.2021 // Neue Fahrpreise im 3ER-Tarifmehr Tarifänderungen im RegionstarifmehrSehr geehrte Fahrgäste,infolge der Tarifänderungen beim Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar (VSB) ab 01.01.2021 ändern sich auch die Fahrpreise im 3er-Tarif ab diesem Zeitpunkt.Eine Kurzübersicht der neuen Fahrpreise steht als PDF zum Herunterladen zur Verfügung, ferner wird der Tarifrechner ab 01.01.2021 auf die neuen Preise angepasst.Der VVR-Tarif ändert sich nicht.Wir bitten um Beachtung.Fahrpreistabelle des 3ER-Tarifs ab 01.01.2021 (Kurzform)(ca. 280.5kByte)Schließen 01.01.2021 // Neue Fahrpreise im Haustarif des Anrufbusses Landkreis Rottweilmehr Nutzung des Anrufbusses ab 2021 ohne ZuschlägemehrSehr geehrte Fahrgäste,gemäß Beschluss des Kreistages des Landkreises Rottweil entfällt ab 01.01.2021 im Haustarif des Anrufbus Landkreis Rottweil (Linienverkehre der Taxi Ehret GmbH) die Erhebung der Zuschläge. So werden nicht nur die Einzelfahrten/Tageskarten im Anrufbustarif günstiger, auch die Fahrgäste mit Verbundfahrkarten (einschl. Baden-Württemberg-Tickets, bwtarif-Anschlussmobilität) fahren günstiger, da diese Karten weiter anerkennt werden und der bislang zu zahlende Aufpreis entfällt.Für die "Haustürbedienung" in den Abendstunden wird weiterhin ein Zuschlag von 1,00 EUR gemäß Anrufbustarif erhoben.Schließen .galSlideshow li { max-width:55.5em; } .galSlideshow img { width:100%; float:left; max-width:55.5em; } .galSlideshow_txt { width:100%; max-width:-1em; } 15.12.20 // Verkehrsdurchführung an Heiligabend und Silvestermehr Am 24. + 31.12.20 fahren alle Busse im VVR gemäß dem Samstagsfahrplan.mehr Sehr geehrte Fahrgäste, die Buslinien der VVR-Verkehrsunternehmen fahren an Heiligabend und Silvester nach dem Samstagsfahrplan. Bitte beachten Sie in den Fahrplantabellen den früheren Betriebsschluss auf den Linien. Zur Information der Hinweis, dass die Anrufbuslinien der Fa. Taxi Ehret GmbH (Anrufbus Landkreis Rottweil) an diesen Tagen ebenfalls nach Samstagsfahrplan fahren, aber bereits um 18 Uhr Betriebsschluss ist. Wir bedanken uns im Namen der im VVR kooperierenden Verkehrsunternehmen in diesen schweren Zeiten ganz besonders bei unseren treuen Fahrgästen, die durch ihre Nutzung der Angebote von Bus und Bahn ermöglichen, diese zu erhalten und den Verkehrsunternehmen dadurch die Gelegenheit geben, weiter für Sie da sein zu können, trotz aller Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten, die diese Zeit für alle mit sich bringt. Wir wünschen Ihnen ein besinnliches und ruhiges Weihnachtsfest und ein besseres 2021!Gute Fahrt & Bleiben Sie gesund! Schließen 15.12.20 // Fahrplanänderungen im Zeitraum 16. – 22.12.2020mehr Teilweise gilt bereits der Ferienplan!mehrSehr geehrte Fahrgäste, infolge der behördlichen Vorgaben zur Einschränkung des öffentlichen Lebens ab 16.12.2020 stellen die Verkehrsunternehmen teilweise bereits vor dem offiziellen Ferienbeginn 23.12.2020 ihren Fahrplan in Anpassung auf die geringere Nachfrage auf den Ferienfahrplan um. Wir bitten im Namen der Verkehrsunternehmen um Verständnis. Informationen zu den jeweiligen Linien finden Sie, sobald wir selbst hiervon Kenntnis haben, hier auf unserer Webseite im Menüpunkt Verkehrsmeldungen. Bitte beachten Sie, dass die elektronischen Auskunftsmedien (www.efa-bw.de, Hafas-Auskunft) diese Änderungen nicht anzeigen können, da diese nach dem offiziellen Schulferienkalender Baden-Württemberg programmiert sind und daher erst ab 23.12.2020 den Ferienfahrplan anzeigen. Wenn ihre Linie bereits in Ferienfahrplan umgestellt ist, können Sie hier einen entsprechenden gleichen Wochentag mit einem Datum im regulären Ferienzeitraum eingeben, um an das gewünschte Ergebnis zu gelangen. Wir bitten weiter zu beachten, dass die Freizeitregelung der MonatsCard Schüler, AboCard Azubi und der StudentenCard an den regulären Ferienzeitraum ab 23.12.2020 gebunden ist, eine Nutzung vor 14 Uhr ist Montag – Freitag zwischen 16.12. und 22.12.2021 daher nur in den aufgedruckten Gültigkeitszonen möglich.Wir wünschen Ihnen Gute Fahrt & Bleiben Sie gesund! Schließen 14.12.20 // Geänderte Erreichbarkeit der VVR-KundenCenter ab Mi.16.12.20mehr Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Lage und übergeordneter Entscheidungen bleibt uns leider keine andere Wahl, als unsere KundenCenter in Rottweil und Schramberg ab Mittwoch zunächst bis zum 10.01.20 für Besucher geschlossen zu halten.Telefonisch, per E-Mail und via das Kontaktformular bleiben wir wie gewohnt erreichbar, selbstverständlich bleibt auch die Kommunikation auf dem Postweg erhalten. 11.12.20 // Neue Öffnungszeiten KundenCenter Rottweil und Schramberg ab 01.01.21mehr KundenCenter Rottweil Montag bis Mittwoch:‎ 07:30–12:30 Uhr und 13:00-16:30 UhrDonnerstag: 08:30–12:30 Uhr und 13:00-17:30 UhrFreitag:‎ 07:30–12:00 UhrKundenCenter Schramberg Montag bis Donnerstag:‎ 07:30–13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Freitag: ‎07:30-13:00 UhrmehrNeu in Rottweil ist der "lange Donnerstag":Das KundenCenter öffnet nun morgens eine Stunde später und ist dafür nachmittags eine Stunde länger geöffnet.Neu in Schramberg ist Montag-Donnerstag die Mittagspause von 13-14 Uhr.Schließen 09.12.20 // Einführung des bwtarifs auch für Zeitkarten am 13.12.20mehr Neue Tarifoption für Vielfahrer, die neben der VVR-ZeitCard auch für einen oder mehrere andere Verbünde eine Zeitkarte nutzen.mehrEin Ziel, ein Ticket. Landesweit. Gute Nachrichten: Reisen durch mehrere Verbünde werden einfacher und günstiger. Bisher galt der bwtarif nur für Einzelfahrscheine, nun wird das Ticketsortiment des bwtarifs zum 13.12.20 um die Zeitkarten erweitert. Sie ergänzen das bestehende Sortiment aus Einzelfahrkarten, Tages- und Kombitickets. Das bedeutet für alle, die regelmäßig auf einer verbundübergreifenden Strecke unterwegs sind, dass sie möglicherweise mit der neuen bwtarif-Zeitkarte „günstiger fahren“ als bisher mit dem Kauf von Zeitkarten verschiedener Verkehrsverbünde, die notwendig sind, um die komplette Strecke abzudecken. Dies gilt zunächst nur für reguläre Zeitkarten, eine Integration der Zeitkarten im Ausbildungsverkehr ist in Planung. Die Vorteile der bwtarif-ZeitkarteEin Ticket vom Start- bis zum Zielort mit einer einzigen Zeitkarte, Anschlussmobilität inklusive. Anschlussmobilität bedeutet, dass Sie mit der bwtarif-Zeitkarte neben der eigentlichen Zugfahrt zusätzlich die Stadt-, Straßenbahnen und Busse im Start- und Zielgebiet nutzen dürfen, um zu Ihrem Startbahnhof bzw. vom Zielbahnhof zu Ihrem endgültigen Ziel zu gelangen. Die neue bwtarif-Zeitkarte erlaubt es Ihnen, bei einem Anbieter ein einziges Abonnement abzuschließen, das für die gesamte Strecke gilt. Die Tickets gelten im verbundübergreifenden Nahverkehr (RB, RE, IRE und Regiobusse) in Baden-Württemberg sowie in den Fernverkehrszügen (IC) auf der Gäubahn zwischen Stuttgart und Singen. Zusätzlich sind sie auf einzelnen Strecken in angrenzende Bundesländer sowie in die Schweiz und Frankreich gültig. Die Nutzung von Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen im aufgedruckten Start- und Zielgebiet ist in den Zeitkarten bereits enthalten. Wann lohnt sich der Umstieg zur bwtarif-Zeitkarte? Bei Fahrten innerhalb des VVR und des 3er-Tarifs ändert sich nichts. Unsere Zeitkarten und Abonnements sind unverändert erhältlich und gültig. Für alle, die bisher Zeitkarten mehrerer Verbünde kombiniert haben, können die bwtarif-Zeitkarten eine interessante Alternative sein. Sie nutzen die Anschlussmobilität nur am Start- und Zielbahnhof? Wenn Sie den Anschlussnahverkehr nur bis zum Startbahnhof (z.B. von Wohnort oder von der Arbeitsstätte zum Bahnhof) und ab dem Zielbahnhof (z.B. vom Bahnhof zur Arbeitsstätte oder zurück zum Wohnort) nutzen, dann kann sich ein Vergleich Ihrer bisherigen Zeitkarten mit der neuen Zeitkarte des bwtarif lohnen. Sie nutzen Ihre VVR-ZeitCard auch für weitere Fahrten innerhalb des VVR? Zeitkarten des bwtarifs beinhalten die Anschlussmobilität ausschließlich im Start-und Zieltarifgebiet des bwtarifs. Nutzen Sie auf Ihrer Hauptstrecke durch den VVR nicht nur die Bahn, sondern auch den Bus? Nutzen Sie (unabhängig von Ihrer Hauptstrecke) Bus&Bahn im Verbundgebiet des VVR auch außerhalb des Start-und Zieltarifgebiets Ihrer bwtarif-Zeitkarte? In diesen Fällen benötigen Sie weiterhin eine VVR-ZeitCard, denn bei genau solche Fahrten, bei denen Sie das Verbundgebiet nicht verlassen und nicht direkt aus einem oder in einen verbundübergreifenden Zug steigen, gilt die bwtarif-Zeitkarte nicht. Streckenkarte bwtarif Der bwtarif gilt in Nahverkehrszügen inklusive S-Bahnen sowie in Regiobussen in ganz Baden-Württemberg und auf einzelnen Strecken in benachbarten Bundesländern. Eine Detailübersicht über die Strecken im Gültigkeitsbereich des bwtarif erhalten Sie unter www.bwtarif.info/geltungsraeume/streckenuebersicht Folgende Zeitkarten sind im bwtarif erhältlich: bwMONAT: einzelnes MonatsticketbwJAHR: Jahreskarte für 12 Monate bwABO: Abonnement für 12 Monate (monatliche Abbuchung)bwJOB und bwJOB PLUS: (Abonnement wird vom Arbeitgeber abgeschlossen) Mehr Infos zum bwtarif finden Sie im auf unserer Webseite im Menüpunkt Tickets & Preise / Landesweite Tickets / bwtarif und auf der Homepage der Baden-Württemberg-Tarif GmbH: www.bwtarif.info/faq www.bwegt.de/zeitkarten www.bwtarif.info/preisauskunft www.bwtarif.info/ticketkauf www.bwtarif.info/geltungsraeume/tarifbestimmungen-und-befoerderungsbedingungen/ ‎‎‎‎‎‎Infoflyer Zeitkarten bwtarif_Stand Dez.2020(ca. 3.3MByte)Schließen VVR-Infoblatt bwtarif-Zeitkarten ab 13.12.20 (ca. 89.7kByte)08.12.20 // Pressemitteilung des Landes Baden-Württtembergmehr Landesweites E-Ticketing steht in den StartlöchernmehrStuttgart, den 07. Dezember 2020Im ganzen Land mit Bus und Bahn zum besten Preis unterwegs. Das neue E-Ticket macht 2021 den Umstieg auf Bus und Bahn noch einfacher und günstiger. Um den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) klimafreundlicher und zukunftsfähig zu machen, wird 2021 ein landesweites E-Ticketing eingeführt. Fahrgäste können sich damit ohne jegliche Tarifkenntnisse in ganz Baden-Württemberg im ÖPNV bewegen. Die Abrechnung findet elektronisch zum besten Preis statt. Am Montag, 7. Dezember 2020, unterzeichnete Verkehrsminister Winfried Hermann gemeinsam mit Vertretern der 22 Verkehrsverbünde in Baden-Württemberg, der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW) und der Baden-Württemberg-Tarif Gesellschaft (BWTG) die Kooperationsvereinbarung zur Einführung eines durchgängigen Smartphone-basierten Ticketing-Systems.E-Ticket-System für Check-in und Check-out-OptionMit dem App-basierten E-Ticket-System können Fahrgäste zukünftig durch eine Check-in/Check-out-Option den ÖPNV nutzen. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte dazu: „So wird die Nutzung von Bussen und Bahnen im ganzen Land leichtgemacht. Die Sorge, das richtige Ticket aus dem Automaten herauszulassen, entfällt. Das System verringert die Einstiegsbarrieren, man muss sich keine Gedanken mehr machen, welcher Fahrschein der richtige und günstigste ist. Eine passgenaue Start-Ziel-Erfassung berechnet den günstigsten Tarif. Der ÖPNV wird komfortabler. Damit ist ein weiterer Schritt zum Mobilitätsland Baden-Württemberg getan.“Das System wird auf Basis von Check-in/Check-out funktionieren. Das heißt der Fahrgast meldet sich zu Beginn der Fahrt mittels einer App an, zum Beispiel, wenn er in eine S-Bahn steigt (Check-in). Anschließend fährt er zum Zielort, das ist mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln möglich. Hat der Fahrgast sein Ziel erreicht, meldet er sich in der App ab (Check- out). Im ersten Schritt wird dann anhand der Fahrten pro Tag der Tages-Best-Preis ermittelt. Perspektivisch soll die Best-Preis-Abrechnung auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt werden, wodurch Zeitkarten miteinbezogen werden können. Angelehnt an die Funktionsweise, lautet der Arbeitstitel der App „CiCo-BW“.App-Start für Frühjahr 2021 geplantDer stufenweise Start des Systems ist für das Frühjahr 2021 geplant. Die Verkehrsverbünde Baden-Württembergs haben bereits 2019 einen Letter of Intent unterzeichnet, mit welchem der Wille zur Einführung eines landesweiten E-Tickets bekräftigt wurde. Die daraufhin gegründete Arbeitsgruppe aus Vertretern des Verkehrsministeriums, der Verkehrsverbünde, der NVBW und der BWTG treibt seitdem die Entwicklung des E-Ticketing-Systems voran.Der VVR begrüßt die landesweiten Bestrebungen, die Nutzung des ÖPNV für den Fahrgast mithilfe digitaler Medien so einfach wie möglich zu gestalten – gleichzeitig halten wir den klassischen Fahrkartenverkauf weiterhin auch in Zukunft für unverzichtbar.Schließen 08.12.20 // Die Aktion "Fahrschein statt Führerschein"geht in die nächste Runde!mehr Mit der AboCard-Senior ein Jahr lang kostenlos den Landkreis Rottweil „erfahren“. Die seit dem 01.08.19 laufende und zunächst bis zum 31.12.20 befristete Aktion wurde bis zum 31.12.21 verlängert - Machen Sie mit!mehrWer kann teilnehmen?Die Tauschaktion „Fahrschein statt Führerschein“ richtet sich an alle Bürger des Landkreises Rottweil ab dem vollendeten 65. Lebensjahr, die sich dazu entschließen, auf ihre Fahrerlaubnis zu verzichten und ihren Führerschein freiwillig abgeben.‎Was bringt mir die Tauschaktion?Sie möchten ohne Auto mobil bleiben und im Kreis Rottweil ein Jahr lang gratis Bus & Bahn fahren? Dann sollten Sie mitmachen: Es kostet Sie nichts und Sie müssen die AboCard im Rahmen dieser Aktion nicht kündigen, das Abo läuft automatisch aus und geht nicht in ein kostenpflichtiges Abo über!‎Wie kann ich teilnehmen?Wenn Sie innerhalb des Aktionszeitraums mittels schriftlicher Verzichtserklärung auf Ihre in Deutschland gültige Fahrerlaubnis verzichten und Ihren Führerschein freiwillig beim Landratsamt Rottweil abgeben, erhalten Sie dort auf Nachfrage einen Nachweis hierüber. (Sollten Sie Ihren Führerschein in einem der Bürgerbüros im Landkreis Rottweil abgeben, erhalten Sie den Nachweis per Post vom Landratsamt zugesandt – bitte planen Sie etwas Bearbeitungszeit mit ein.)Mit diesem Nachweis können Sie bis zum 31.12.21 beim Verkehrsverbund Rottweil (VVR) die für zwölf Monate kostenfreie AboCard-Senior im Wert von über 750 Euro beantragen.‎Alles Weitere zur Aktion "Fahrschein gegen Führerschein" siehe Menüpunkt Tickets & Preise / Senioren / Fahrschein statt Führerschein Schließen 24.+31.12.20 // KundenCenter an Hl.Abend und Silvester geschlossenmehr Die KundenCenter Rottweil und Schramberg sind am 24. und 31.12.20 geschlossen.Telefonisch und per E-Mail bleiben wir weitgehend erreichbar, wir empfehlen Ihnen jedoch, eventuelle Anliegen möglichst bereits im Vorfeld zu klären.Wir wünschen Ihnen Frohe Festtage! 07.12.20 // Pressemitteilung des VDV vom 07.12.20mehr Maskenkontrolltag: ÖPNV ist kein Corona-HotspotmehrBerlin, den 07. Dezember 2020Maskenpflicht und andere Maßnahmen sind wirksam gegen die Verbreitung von Coronaviren in Bussen und Bahnen Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Branchenverband für über 600 Unternehmen des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs, unterstützt den heutigen bundesweiten Maskenkontrolltag im ÖPNV: „Die Pflicht zum Tragen einer Maske in Bussen und Bahnen ist ein wesentlicher Faktor für ein bisher sehr geringes Infektionsrisiko im ÖPNV. Daher ist es wichtig und richtig, dass heute im Rahmen des bundesweiten Aktionstags nochmal dafür sensibilisiert wird, dass alle Fahrgäste ihre Masken immer und korrekt tragen wenn sie mit uns unterwegs sind. 90 bis 95 Prozent unserer Kundinnen und Kunden tun dies aber ohnehin vorschriftsmäßig“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.Der Verband weist zudem darauf hin, dass es neben der Maskenpflicht weitere fundierte Gründe gibt, warum die Ansteckungsgefahr im ÖPNV nur sehr gering ist: „An jeder Haltestelle werden durch oftmals automatische Türöffnungen die Busse und Bahnen permanent gelüftet und während der Fahrt gelangt zusätzlich ein hoher Anteil an Frischluft durch die Klimaanlagen in die Fahrzeuge. Zudem halten sich die Fahrgäste durchschnittlich pro Fahrt nur etwa 15 bis 20 Minuten im Fahrzeug auf und es wird relativ wenig miteinander gesprochen, so dass sich Aerosole deutlich geringer verbreiten als in anderen geschlossenen Räumen. In Summe führen diese Rahmenbedingungen dazu, dass der ÖPNV kein Corona-Hotspot ist. Dies haben mehrere nationale und internationale Studien und unabhängige Experten inzwischen bestätigt. Um das geringe Risiko noch weiter zu minimieren investieren die Verkehrsunternehmen außerdem in zusätzliche Reinigungs- und Hygienemaßnahmen und versuchen, wo dies möglich ist, ihre Angebote auszuweiten um in den Fahrzeugen für mehr Abstand zu sorgen“, so Wortmann abschließend.‎Schließen 01.12.20 // Ab Sonntag, 13.12.20 gelten im Linienverkehr des VVR die neuen Fahrpläne!mehr Neue Fahrpläne online und als Fahrplanbuch verfügbar.mehrJedes Jahr am zweiten Sonntag im Dezember findet europaweit der jährliche Fahrplanwechsel statt, was sich auch bei uns im Landkreis Rottweil bemerkbar macht.Gerade wenn Sie schon lange bestimmte Fahrtzeiten gewohnt sind, lohnt sich ein Blick auf die neuen Fahrpläne. Leider können sich auch kurzfristig Änderungen ergeben, z. B. durch Umleitungen, Sperrungen auf Straße und Schiene oder durch Veranstaltungen. Sobald wir davon erfahren, informieren wir Sie im Menüpunkt Verkehrsmeldungen. Die heutige Situation rund um Corona stellt den öffentlichen Personennahverkehr, wie viele andere Branchen auch, auf eine harte Probe. Nach allen vorliegenden Erkenntnissen stellt Bus- und Bahnfahren kein erhöhtes Infektionsrisiko dar. Dies verdanken wir unseren umfassenden Hygienekonzepten, vor allem aber der aktiven Beteiligung unserer Fahrgäste. Nach wie vor bitten wir Sie, die jeweils gültigen Vorschriften in Bus und Bahn sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen zu beachten und entschuldigen uns für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen!Die einzelnen Verkehrsbetriebe unternehmen große Anstrengungen, das Angebot an Bussen und Bahnen in unserer Region für Sie aufrechtzuerhalten. Um es auch dauerhaft sichern zu können, sind wir auf Sie, unsere treuen und unsere neuen Fahrgäste, angewiesen, denn der ÖPNV lebt davon, dass er auch tatsächlich genutzt wird – das gilt generell und in diesen Zeiten umso mehr.Die neuen Fahrpläne finden Sie im Menüpunkt Fahrpläne. Selbstverständlich gibt es die gesammelten Werke auch wieder als gedrucktes Fahrplanbuch, es ist in den VVR-KundenCentern, bei den VVR-Verkehrsunternehmen, im Landratsamt und bei vielen Orts- und Gemeindeverwaltungen im Landkreis Rottweil kostenlos erhältlich. Außerdem können Sie es im VVR-Shop online bestellen.Haben Sie Fragen zu den VVR-Linienverbindungen, zum VVR-Fahrscheinangebot oder zu anderen Themen rund um den ÖPNV im Landkreis Rottweil? Wir beraten Sie gerne!Immer für Sie da...Ihre VVR-Verkehrsunternehmen‎Schließen 01.12.20 // Neue Rufnummer für die telefonische Fahrplanauskunftmehr Wir ersetzen die bis zum 31.12.20 gültig 0180-Sonderrufnummer durch eine Telefonnummer zum kostengünstigen deutschen Ortstarif!Ab 01.01.21 ‎erreichen Sie unter 0711 93 38 38 00‎ ‎die telefonische Fahrplanauskunft für Baden-Württemberg.mehrDer bwtarif-Kundenservice ist telefonisch täglich rund um die Uhr zum Ortstarif erreichbar.Schließen 18.11.20 // Landes-Offensive zur Reaktivierung stillgelegter Bahnstreckenmehr Eine der Reaktivierungsstrecken mit hohem Fahrgastaufkommen ist der Abschnitt Balingen–Schömberg–Rottweil.mehrDas Land hat eine Potenzialanalyse und neue Fördermöglichkeiten zur Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken vorgestellt. Insgesamt 42 stillgelegte Strecken wurden durch das vergleichende Gutachten auf ihr Fahrgastpotenzial untersucht. Ein hohes Fahrgastaufkommen von 750 bis 1.500 Fahrgästen pro Schultag wird auf insgesamt zehn Strecken erwartet, darunter die Strecke Balingen-Rottweil. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des Verkehrsministeriums. Schließen 17.11.20 // Pressezitat: „Busse und Bahnen sind nach wie vor keine Corona-Hotspots.“mehr Zitat von Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)mehrBerlin, den 17. November 2020Zitate von Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs.Thema: Neue Corona-Beschränkungen der Regierung „Bei den gestrigen Beschlüssen der Regierungschefs geht es nicht um die Frage, wo eine erhöhte Ansteckungsgefahr droht. Es geht darum, dass vor allem während des Lockdowns vermeidbare Kontakte soweit wie möglich unterlassen werden, um die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen. Das bedeutet folgerichtig, dass auch im ÖPNV in dieser Zeit – unabhängig vom grundsätzlich sehr niedrigen Risiko einer Ansteckung – Kontakte zum Beispiel durch nicht notwendige Freizeitfahrten vermieden werden sollten: Das, was für Gastronomie, Museen oder private Treffen gilt, gilt ebenso für den ÖPNV. In diesem Zusammenhang sei nochmal darauf verwiesen, dass die Ansteckungsgefahr in Bussen und Bahnen grundsätzlich sehr gering ist, wie diverse nationale und internationale Studien bestätigen. Die Maskenpflicht, das permanente Lüften durch Türöffnungen und Klimaanlagen, die relativ kurzen Aufenthaltszeiten in den Fahrzeugen und die Tatsache, dass die Fahrgäste wenig sprechen tragen dazu bei, dass im ÖPNV ein sehr geringes Risiko besteht sich zu infizieren. Alle Fahrgäste, die auch während des Lockdowns auf den Nahverkehr angewiesen sind, können diesen ohne weiteres nutzen.“Quelle: Newsletter des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) ‎‎Schließen 29.10.20 // Pressemitteilung des VDV vom 29.10.20mehr Fast keine Corona-Infektionen bei ÖPNV-BeschäftigtenVDV-Umfrage bestätigt geringes Ansteckungsrisiko in Bus und BahnmehrBerlin, den 29. Oktober 2020 Laut einer aktuellen Umfrage des Branchenverbands VDV gibt es unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im ÖPNV nur eine sehr geringe Zahl an Corona-Infektionen. Dem Verband liegen inzwischen Rückmeldungen von 94 Nahverkehrsunternehmen aus ganz Deutschland vor. Bei den dort fast 80.000 Beschäftigten gibt es seit Beginn der Pandemie insgesamt 233 bestätigte Corona-Infektionen. Das entspricht einer Quote von 0,29 %, der bundesweite Wert in der Gesamtbevölkerung liegt mit 0,54 % (Stand: 27.10.) fast doppelt so hoch. „Dieses Ergebnis untermauert sehr eindeutig das, was diverse nationale und internationale wissenschaftliche Untersuchungen und unabhängige Experten bereits festgestellt haben: Der ÖPNV ist kein Corona-Hotspot, die Ansteckungsgefahr im öffentlichen Nahverkehr ist äußerst gering. Es zeigt zudem, dass die im ÖPNV ergriffenen Maßnahmen wie Maskenpflicht, regelmäßiges und umfangreiches Lüften der Fahrzeuge und intensivere Reinigung erfolgreich zur Eindämmung des Coronavirus beitragen“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann. Unter den 94 Unternehmen, die sich bislang an der Umfrage des VDV beteiligt haben, sind sowohl zahlreiche Groß- und Mittelstädte aus Ballungsräumen als auch kleinere Unternehmen aus eher ländlichen Gebieten in ganz Deutschland. Die Ergebnisse sind daher repräsentativ und aussagekräftig für die gesamte Branche. Der Verband hat dabei nicht nur nach der Gesamtzahl der Infektionen in den Unternehmen gefragt, sondern auch aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Berufsgruppen. Dabei stehen besonders die Beschäftigten im Fokus, die im Rahmen ihrer Tätigkeit direkten Kundenkontakt haben. Dazu zählen Fahrausweisprüfer*innen, Service- und Sicherheitspersonal mit Kundenkontakt und Fahrpersonal, insbesondere Busfahrer*innen. Bislang ein Corona-Fall bei Kontrolleuren und Sicherheitspersonal „In diesen Berufsgruppen vermutet man aufgrund des täglich mehrstündigen Aufenthalts in den Fahrzeugen und durch den Kontakt mit Fahrgästen natürlich erhöhte Infektionsrisiken, aber das konnte durch die Umfrage nicht bestätigt werden. Im Gegenteil: Bei den Kontrolleuren und beim Sicherheitspersonal haben wir bislang einen gemeldeten Corona-Fall. Beim Servicepersonal mit Kundenkontakt, also zum Beispiel in den Kundencentern, liegt die Quote der Infizierten bei 1,05 %“, so Wortmann. Beim Fahrpersonal, der mit Abstand größten Berufsgruppe, liegt die Quote insgesamt über alle Fahrberufe bei 0,39 %. Bei den Busfahrer*innen, die im Gegensatz zu Straßen- und U-Bahn-Fahrer*innen bzw. Zugführer*innen nicht komplett abgetrennt vom Fahrgastinnenraum sitzen, ist die Quote mit 0,28 % sogar noch geringer. Nur 9 der 233 Corona-Infizierten haben sich nachweislich im Dienst angesteckt Der VDV hat bei seinen Mitgliedsunternehmen auch abgefragt, wo die infizierten Beschäftigten sich angesteckt haben. Das Ergebnis: Nur 9 der 233 bestätigten Corona-Infektionen haben nachweislich während des Dienstes stattgefunden. 132 Infizierte haben sich außerhalb des Dienstes angesteckt, bei den übrigen 92 Fällen ist der Ansteckungsort nicht eindeutig nachzuweisen. „Wenn man sich im ÖPNV an die geltenden Corona-Regeln hält und sich umsichtig verhält, dann ist das Ansteckungsrisiko sehr gering. Für unsere Fahrgäste nochmal geringer als für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn viele unserer Beschäftigten halten sich berufsbedingt täglich mehrere Stunden in Bussen und Bahnen auf, während die Kundinnen und Kunden eine viel kürzere Zeit mit uns unterwegs sind. Wir werden selbstverständlich weiterhin alle nötigen Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos konsequent umsetzen, von der Kontrolle der Maskenpflicht über Reinigungs- und Hygienemaßnahmen bis zu Information, Aufklärung und Sensibilisierung der Fahrgäste. Damit der ÖPNV auch während der Pandemie ein sicheres und zuverlässiges Verkehrsmittel für alle bleibt“, so Wortmann abschließend.Quelle:Pressemitteilung Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) www.vdv.de Schließen 28.10.20 // Pressemitteilung des VDV vom 28.10.20mehr Oliver Wolff: „Der ÖPNV ist kein Corona-Hotspot. Herr Kubicki sollte sich bei seinen Äußerungen an die Fakten halten!“mehrBerlin, 28. Oktober 2020 Oliver Wolff: „Der ÖPNV ist kein Corona-Hotspot. Herr Kubicki sollte sich bei seinen Äußerungen an die Fakten halten!“ VDV rügt Bundestagsvizepräsidenten für seine Aussagen zum ÖPNV Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des VDV – Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Verkehrs – nimmt zu den unhaltbaren Äußerungen von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki Stellung: „Der ÖPNV ist kein Corona-Hotspot, auch wenn Herr Kubicki das behauptet. Es gibt inzwischen verschiedene nationale und internationale wissenschaftliche Studien sowie entsprechende Aussagen anerkannter Experten, die das belegen. Als erfahrener Politiker, Mitglied des Bundestags und Bundestagsvizepräsident sollte er sich bei seinen öffentlichen Äußerungen an Fakten halten und solche vorab sorgfältig recherchieren. Die Zeiten sind für alle schwer genug, da verbietet es sich, unverfrorene Klientelpolitik zu betreiben. Das wirft auf ihn persönlich ein schlechtes Licht und diskreditiert eine ganze Branche ungerechtfertigt. Wer sich auch in volleren Fahrzeugen an das Tragen der Maske hält, der hat in Bussen und Bahnen kein erhöhtes Corona-Infektionsrisiko zu befürchten. Hinzu kommt, dass die Fahrzeuginnenräume permanent – durch die Türöffnungen und Klimaanlagen – gelüftet werden und die Aufenthaltszeit der Fahrgäste im ÖPNV relativ gering ist. Aus seiner beruflichen Tätigkeit ist Herrn Kubicki das Instrument der Rüge bekannt, eine solche erhält er für diese Aussagen vom VDV.“Quelle:Pressemitteilung Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) www.vdv.de Schließen 21.10.20 // #BesserWeiter - Deutschland steigt einmehr Eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und öffentlichen Verkehrsunternehmen.mehrMehr Infos finden Sie unter dem Hashtag #BesserWeiteroder im Internet:www.besserweiter.de www.besserweiter.de/deutschland-steigt-wieder-ein.html Das Beste aus SocialMedia zur Maskenpflicht Schließen 14.10.20 // eventuelle Einschränkungen in der telefonischen Erreichbarkeitmehr Der VVR bekommt eine neue Telefonanlage.mehrBis zur Beendigung der Installation kann es zeitweise zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit kommen. Wir hoffen, dass dies reibungslos verläuft und wir schnell wie gewohnt wieder für Sie da sein können.Schließen 14.10.20 // Neue Fahrgastrechte im Schienenverkehrmehr Folgende Punkte wurden überarbeitet:• Erweiterte Zuständigkeiten Eisenbahn Bundesamt• Wegfall Schönes-Wochenende-TicketmehrWeitere Informationen finden Sie unter www.bahn.de/fahrgastrechte und www.fahrgastrechte.info Wir wünschen Ihnen Gute Fahrt mit den Zügen im VVR!Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr VP21620_141020(ca. 39.2kByte)Schließen 14.09.2020 // Einige Informationen zum Schulbeginnmehr Willkommen zurück in der Schule...mehr...die Verkehrsunternehmen im VVR fahren Euch auch weiterhin sicher zur Schule und nach Hause. Und natürlich auch an andere Ziele, die der Fahrplan vorsieht.Damit alles gut klappt, möchten wir ein paar Hinweise geben:Bitte informiert Euch vorher über die Fahrpläne und Routen. Wann fährt mein Bus? Wo muss ich umsteigen? Welche Alternativrouten gibt es, wenn es mal länger dauert oder die Schule früher endet? Im Fahrplan steht das alles drin, hier auf unserer Webseite im Menüpunkt Fahrpläne gibt es alle Seiten als PDF online und die Fahrplanauskunft www.efa-bw.de weiß auch fast alles.Die Freizeitregelung für die MonatsCard Schüler sowie die AboCard Azubi gibt es natürlich auch weiterhin: Die VVR-Karten sind Montag-Freitag ab 14 Uhr im gesamten VVR-Tarifgebiet (Zonen 20-27, 30,31,35) sowie in den Gebieten der Verkehrsverbünde Schwarzwald-Baar (VSB), Tuttlingen (TUTicket) und Hegau-Bodensee (VHB) gültig, die Karten des 3er-Tarifs in den VVR-Zonen 20-27 sowie den Verkehrsverbünden Schwarzwald-Baar und Tuttlingen. In allen Verkehrsmitteln, in denen der Verbundtarif gilt.Die "bwSommer"-Aktion mit der landesweiten Gültigkeit im Nahverkehr endet aber am 13.09.2020 wieder mit dem Ende der Sommerferien. Wem die Ausflüge gefallen haben, der kann mit dem günstigen BW-Ticket Young des bwtarifs auch weiterhin im ganzen Land unterwegs sein.In diesen besonderen und mit vielen Einschränkungen verbundenen Zeiten müssen wir auch noch einmal auf die aktuellen Spielregeln für die Nutzung von Bus & Bahn hinweisen. Wir sind davon überzeugt, dass Bus- und Bahnfahren sicher ist und es hier kein besonderes Infektionsrisiko gibt - und wir können alle mithelfen, dass das auch so bleibt:Mitfahrt bitte nur mit Maske oder anderer Mund-Nasen-Bedeckung lt. Vorschrift der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg! Auch beim Aufenthalt im Wartebereich der Haltestelle/Bahnsteige besteht "Verhüllungsgebot". Die Polizei und die Ordnungsämter haben auch angekündigt, verstärkt Kontrollen durchzuführen und die vorgesehenen Bußgelder zu verhängen, dann kann es auch schnell teuer werden. Wo immer es möglich ist, bitte den Mindestabstand (1,5 Meter) einhalten. Wenn es im Bus/Zug nicht möglich ist, weil viele Fahrgäste mitfahren möchten, bitte besonders rücksichtsvoll miteinander umgehen.Bitte die "Hust- und Niesetikette" und allgemeinen Hygieneregeln beachten. Nicht andere Fahrgäste anhusten! Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wer wirklich an einer ansteckenden Krankheit leidet, von der eine Gefährdung anderer ausgehen kann, darf laut den Beförderungsbedingungen nicht mitfahren. Aber auch nicht in die Schule. Das gilt nicht nur zu Corona-Zeiten!Es kann sein, dass Ihr vom Fahr- oder Betriebspersonal auf bestimmte Wagen und Kurse verwiesen werdet, um z.B. eine gleichmäßigere Auslastung verschiedener Fahrten in die gleiche Richtung in einem bestimmten Zeitfenster zu erzielen. Und vielleicht ist es jetzt im Herbst und dann im Winter manchmal etwas kälter im Bus als gewohnt, da (noch) mehr gelüftet wird. Dafür bitten wir auch um Verständnis. Wenn alle etwas - vielleicht in diesen Tagen sogar etwas mehr - aufeinander Rücksicht nehmen, dann kommen wir alle gut und sicher an. Wer noch etwas wissen will: Auf unserer Internetseite gibt es viele Informationen rund um Bus und Bahn im Landkreis Rottweil und unser KundenCenter steht auch mit Rat und Tat parat. Oder scheibt uns einfach eine Mail mit Euren Fragen.Wir wünschen Euch im Namen der 14 Verkehrsunternehmen im VVR-Tarif eine gute Fahrt und einen guten und gesunden Start ins neue Schuljahr!Schließen 01.08.20 // Neu: Zusätzliche Optionen bei der StudentenCardmehr VVR-StudentenCard ab dem 01.08.20 auch für die VVR-Stadtzonen erhältlichNeue Semesterlaufzeiten möglichmehrBisher gab es die VVR-StudentenCard nur für das gesamte VVR-Tarifgebiet. Ab sofort ist sie auch die fünf VVR-Stadtzonen erhältlich, diese sind: Rottweil, Schramberg, Oberndorf, Sulz oder Schiltach.Neu sind auch zwei alternativ wählbare Laufzeiten für das Sommer- und Wintersemester:Sommer: 1.März - 31.August ‎oder 1.April - 30.September‎ eines Jahres‎Winter: 1.September - 28./29.Februar oder 1.Oktober - 31.März des FolgejahresSchließen 27.07.20 // Neuer Tarif ab 1. August 2020mehr Neue Fahrpreise gültig bis 31. Juli 2021mehrMit Zustimmung der Genehmigungsbehörden gelten ab 01.08.2020 im Tarifgebiet des Verkehrsverbunds Rottweil neue Fahrpreise. Die aktuellen Tarife finden Sie stets auf unserer Webseite im Menüpunkt Tickets&Preise / Ticketübersicht. Einsicht und Information über die ausführlichen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen erhalten Sie vor Ort in unseren VVR-KundenCentern in Rottweil oder Schramberg sowie hier auf unserer Webseite im Menüpunkt Service. Für Fahrten in die Landkreise Freudenstadt, Ortenaukreis, Zollernalbkreis, Schwarzwald-Baar-Kreis und Landkreis Tuttlingen gelten gesonderte Übergangstarife.VVR-Ticketübersicht Tarife ab 08/2020Gemeinsame Tarifbestimmungen ab 01.08.20Schließen 22.07.20 // Ihr bwAboSommer-Ticket: kostenlos in ganz Baden-Württembergmehr Verkehrsminister Hermann am 10.07.20 in StuttgartQuelle: bwegtStuttgart am 10.07.20: Startschuss zur bwSommeraktion Quelle: bwegt Als Dankeschön für die treuen ÖPNV-Dauerkunden innerhalb Baden-Württembergs wird vom 30. Juli bis zum 13. September 2020 die Tarifsonderaktion "bwAboSommer" durchgeführt.mehrDavon profitieren auch alle Inhaber einer während des Aktionszeitraums gültigen VVR-AboCard im (z.B. AboCard Erwachsene / Azubi / Senior ): Mit Ihrer AboCard, egal für welche Zone(n), sind Sie den ganzen Sommer lang (30.07. - 13.09.20) mit allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in den Verbünden und im bwtarif innerhalb Baden-Württembergs kostenlos unterwegs!Das gleiche gilt auch für Inhaber der MonatsCard Schüler im Listenverfahren (Jahreskarte aus Plastik oder monatlicher Abschnitt aus Papier). Die Fahrkarte für den Monat September gilt im Rahmen der Freizeitregelung ohnehin schon für die gesamten Sommerferien - und das im bw AboSommer sogar in ganz Baden-Württemberg!Tip: Jetzt ein neues Abo für August oder September abschließen und direkt von der bwAboSommer 2020 Aktion profitieren! Alle Infos im Detail finden Sie in den PDF-Dateien unten und unter www.bwegt.de Der bwAboSommer: Vorteile für Inhaber von ZeitCards im VVR und im 3er-TarifDer bwAboSommer: Vorteile für Besucher aus Baden-WürttembergbwAboSommer 2020 - FAQbwAboSommer 2020 - KonditionenSchließen 07.07.20 // Die Corona Warn-App der Bundesregierung: Gemeinsam Corona bekämpfenmehr Ihr Browser kann dieses Video nicht wiedergeben. Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen. Und unsere Privatsphäre. Denn die App kennt weder unseren Namen noch unseren Standort.‎mehrWie Sie aus Rundfunk und Presse sicherlich vernommen haben, hat das Robert-Koch-Institut zur Nachverfolgung der Infektionsketten eine App entwickeln lassen. Hintergrund der App-Entwicklung ist die schnellere Nachvollziehbarkeit von Kontakten Infizierter und die Bereitstellung der Information an die möglichen Kontaktpersonen. Hierdurch soll auf Basis des eigenverantwortlichen Handelns eine erneute Ausbreitung von COVID-19 in einer zweiten Pandemie-Welle eingeschränkt werden.Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Shutdowns im Frühjahr waren auch auf den Öffentlichen Verkehr immens, nun sind wir auf die Mitwirkung der Bevölkerung angewiesen und sind zuversichtlich, dass mit dieser App die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung solcher Reise- und Kontaktbeschränkungen reduziert wird.Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos auf www.bundesregierung.de Infos zur Corona-Warn-AppDie Corona-Warn-App auf einen BlickSchließen 18.05.20 // MonatsCard Schüler im Listenverfahren für Juni 2020 (An- bzw. Abmeldung)mehr Hier finden Sie die aktuellen Informationen zum Bezug der MonatsCard Schüler im Juni 2020 über das Listenverfahren - und auch zur Abmeldung zum 31.05.20, wenn Sie die Karte im Juni nicht (mehr) beziehen möchten.mehrGerne weisen wir Sie darauf hin, dass MonatsCards Schüler nicht nur über das Listenverfahren bezogen werden können sondern auch im Bartarif an den Automaten (an den Bahnhaltepunkten im VVR-Gebiet), zu den Publikumsverkehrszeiten in den KundenCentern in Rottweil und Schramberg und perspektivisch auch wieder bei den Busfahrern (wenn die jeweiligen Verkehrsunternehmen zum Verkauf im Wagen zurückkehren). Bargekaufte MonatsCards können nachträglich ebenfalls beim Schulträger eingereicht werden und auf Erstattungsfähigkeit nach der Eigenanteilssatzung geprüft, Sie erhalten dann den Schulträgeranteil des Fahrpreises rückerstattet. Ebenfalls sind über die genannten Verkaufswege WochenCard Schüler erhältich, diese sind aber nach der Eigenanteilssatzung nicht erstattungsfähig und haben auch keine Freizeitregelung wie die MonatsCards Schüler - die Wahl der WochenCard lohnt sich daher auch nur in bestimmten Fällen.‎‎Informationen zur MonatsCard Schüler im Listenverfahren Juni 2020(ca. 50.9kByte)Schließen 18.05.2020 // MonatsCard Schüler im Listenverfahren: Einzug und Erstattung Mai + Junimehr Hier erfahren Sie Details zur Entscheidung des Landes Baden-Württemberg und ihre Bedeutung für Schüler im Landkreis Rottweil bezüglich des Schüler-Eigenanteils für die Monate Mai und Juni 2020.mehrDas Landeskabinett in Stuttgart hat in seiner Sitzung am 12.05.2020 beschlossen, Familien bis zu den Sommerferien von zwei Monatsbeträgen ihrer selbst zu zahlenden Kostenanteile zu entlasten, sofern der Bezug der MonatsCards im Listenverfahren (in anderen Regionen auch „Schülerabo“ genannt) nicht gekündigt wurde. Damit soll der „solidarische Verzicht“ auf Kündigung belohnt werden, weil die Karten von vielen Schülerinnen und Schülern deutlich weniger genutzt worden sind als zu normalen Schulzeiten.Der Landkreis Rottweil, die Verkehrsunternehmen und der Gemeindetag haben sich deshalb darauf verständigt, die Abbuchung der Eigenanteile für die Monate Mai und vsl. Juni 2020 vorerst auszusetzen bis konkrete Regelungen des Landes vorliegen.‎Weiteres zu diesem Thema erfahren Sie in dieser PDF:Schülerlistenverfahren - Aussetzung Eigenanteil Mai+Juni 2020(ca. 39.5kByte)Schließen 18.05.2020 // MonatsCard Schüler im Listenverfahren: Pressmitteilung Kreis Rottweilmehr Lesen Sie hier die aktuelle Pressmitteilung des Landkreises Rottweil zu diesem Thema.mehrPressmitteilung Landkreis Rottweil 15.05.20(ca. 21.7kByte)Schließen 27.04.2020 // Maskenpflicht im ÖPNV ab Montag, 27.04.2020mehr Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mit Wirkung vom Montag, 27.04.2020, 0:00 Uhr an bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs das Tragen sogenannter „Alltagsmasken“ angeordnet, dies gilt auch in einigen anderen Lebensbereichen (z.B. beim Einkaufen, auch im VVR-KundenCenter).mehrBitte befolgen Sie die entsprechenden Vorgaben und Direktiven der staatlichen Stellen. Aktuelle und weiterführende Informationen zum Thema bietet Ihnen das Innenministerium Baden-Württemberg unter diesem Link:https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ Wir bedauern die damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Ergänzend möchten und müssen wir auch noch einmal auf die allgemeinen Beförderungsbedingungen hinweisen, wonach nach § 3 Nr. 2 Buchstabe b. Personen mit ansteckenden Krankheiten von der Beförderung ohnehin ausgeschlossen sind, sofern eine Gefährdung anderer nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Vorschrift ändert sich durch die landesweite Maskenpflicht nicht. Bitte verhalten Sie sich rücksichtsvoll gegenüber den anderen Fahrgästen sowie den Kolleginnen und Kollegen im Fahrdienst, in der Kundenbetreuung sowie im Prüfdienst. Wir wünschen Ihnen trotz aller Umstände und Einschränkungen eine gute, sichere und gesunde Fahrt durch die Krisenzeit!Schließen 24.04.20 // VDV-Infofilm auf YouTube zum Anlauf des Schülerverkehrs in der Coronakrisemehr Wie verhalte ich mich in Bus und Bahn, was ist mit der Maske, was kann ich tun, um Abstand zu halten?mehrDa die Schulen in Deutschland nun schrittweise wieder öffnen, wird es auf dem sonst gewohnten Schulweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln einige Unklarheiten und Änderungen aufgrund der beschlossenen Corona-Schutzmaßnahmen geben. Die wesentlichen Punkte sind in diesem 70-Sekunden-Film erklärt, den Sie auf dem Youtube-Kanal des VDV finden:https://youtu.be/3tbafeYaw4k Schließen 21.04.2020 // Bezug der MonatsCard Schüler im Listenverfahren für Mai 2020 (An- bzw. Abmeldung)mehr mehrWerte Fahrgäste,anbei finden Sie die aktuellen Informationen zum Bezug der MonatsCard Schüler im Mai 2020 über das Listenverfahren - insbesondere die Regularien zur (Wieder-) Anmeldung, wenn Sie im April keine Karte hatten, aber im Mai wieder eine haben möchten - und auch zur Abmeldung zum 30.04.2020, wenn Sie die Karte im Mai nicht (mehr) beziehen möchten.Aufgrund der situationsbedingt engen Fristen sei noch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass MonatsCards Schüler nicht nur über das Listenverfahren bezogen werden können sondern auch im Bartarif an den Automaten (an den Bahnhaltepunkten im VVR-Gebiet), zu den Publikumsverkehrszeiten in den Kundencentern in Rottweil und Schramberg und perspektivisch auch wieder bei den Busfahrern, wenn die jeweiligen Verkehrsunternehmen zum Verkauf im Wagen zurückkehren. Bargekaufte MonatsCards können nachträglich ebenfalls beim Schulträger eingereicht werden und auf Erstattungsfähigkeit nach der Eigenanteilssatzung geprüft, Sie erhalten dann den Schulträgeranteil des Fahrpreises rückerstattet. Ebenfalls sind über die genannten Verkaufswege WochenCard Schüler erhältich, diese sind aber nach der Eigenanteilssatzung nicht erstattungsfähig und haben auch keine Freizeitregelung wie die MonatsCards Schüler - die Wahl der WochenCard lohnt sich daher auch nur in bestimmten Fällen.Informationen zur MonatsCard Schüler im Listenverfahren Mai 2020(ca. 29.4kByte)Schließen 20.04.2020 // Wieder Kundenöffnungszeiten in den KundenCentern ab 20.04.2020mehr mehrWerte Fahrgäste,wie uns unser KundenCenter-Dienstleister SBG SüdbadenBus GmbH mitgeteilt hat, hat das KundenCenter Rottweil ab 20.04.2020 auch wieder teilweise für den Publikumsverkehr geöffnet, hier erhalten Sie auch Fahrkarten des Bartarifs. Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr.In den restlichen "normalen Öffnungszeiten" ist das KundenCenter per Telefon und Mail erreichbar.Gleiches gilt auch für das SBG-KundenCenter Schramberg. Schließen 30.03.2020 // Information für Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler, die ihre MonatsCard Schüler für VVR- bzw. 3er-Tarif im Listenverfahren beziehenmehr mehrLiebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,die Schulen sind derzeit bis Ende des Osterferien geschlossen. Wenn ggf. ab 20. April die Schulen wieder öffnen, sollten die Schülerinnen und Schüler wieder mit den Bahnen und Bussen zur Schule fahren können. Der Bezug der MonatsCard im Listenverfahren läuft auch im April nahtlos weiter, die Karten sind auch im April vollumfänglich gültig. Wir bitten Sie, den Bezug der MonatsCard nicht zu kündigen und der Bankabbuchung für den April nicht zu widersprechen. Das Land, die Städte und Landkreise sowie die Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen sind im Gespräch, um eine Ausgleichsleistung für die im April nicht oder nur wenig genutzten MonatsCards Schüler im Listenverfahren sicherzustellen. Die konkrete Lösung hängt auch davon ab, wie lange die Schließung der Schulen noch andauert. Sie brauchen hierfür selbst nichts zu veranlassen. Wir informieren Sie an dieser Stelle regelmäßig, wenn weitere Informationen bereitstehen. Des Weiteren fügen wir Ihnen die Pressemitteilung des Verkehrsministers vom 29. März 2020 bei. Davon unabhängig steht es Ihnen natürlich frei, die tarifliche Möglichkeit der Kartenrückgabe zu nutzen und uns diese bis zum 05.04.2020 zurückzuschicken. Wir möchten Sie aber dringend bitten, diese Möglichkeit nicht zu nutzen, um mitzuhelfen, den Öffentlichen Personennahverkehr auch über die Krisenzeit hinaus zu erhalten, denn die Verkehrsunternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchten auch in Zukunft für Sie da sein. Vielen Dank Ihre 13 Verkehrsunternehmen im VVRPressemitteilung des Verkehrsministeriums vom 29.03.2020(ca. 504.9kByte)Schließen 29.03.2020 // Umstellung auf die Mitteleuropäische Sommerzeit am Sonntag, 29.03.2020mehr mehrWerte Fahrgäste,bitte beachten Sie, dass ab Sonntag, 29.03.2020, 02:00 Uhr, die mitteleuropäische Sommerzeit gilt und die Uhren entsprechend umgestellt werden.Schließen 19.03.20 // Information zur Erstattung/Hinterlegung von ZeitCards im VVR- und 3er-Tarifmehr Sehr geehrte Fahrgäste,da wir in diesen Tagen vermehrt Anfragen zum Thema Erstattungsmöglichkeiten und Hinterlegung von ZeitCards (WochenCard, MonatsCard, AboCard) erhalten, haben wir für Sie ein Informationsblatt zusammengestellt, welches die gültigen Regelungen nach den Tarifbesitmmungen und Beförderungsbedingungen enthält. mehrBitte nutzen Sie dieses Informationsblatt, welches wir hier für Sie im PDF-Format bereitstellen. Für weitergehende Fragen hilft Ihnen unser Kundencenter per E-Mail oder telefonisch weiter. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir derzeit auch unter der aktuellen Situation nur eingeschränkt erreichbar sind bzw. eine Rückmeldung ggf. ein klein wenig dauern kann - unsere Kolleginnen und Kollegen sind sehr bemüht, sowohl in den Verkehrsunternehmen bei der Durchführung und dem Erhalt der Beförderungsmöglichkeit als auch beim VVR in den Kundencentern zur Aufrechterhaltung eines guten Serviceniveaus. Wir wünschen Ihnen trotz der Umstände weiter eine gute Fahrt!‎‎‎Information Erstattung/Hinterlegung von ZeitCards VVR und 3er-Tarif(ca. 137.6kByte)Schließen 20.03.2020 // Anrufbusverkehr des Landkreises mit verkürzter Bedienungszeitmehr mehrNach Mitteilung des Landkreises Rottweil verkehren die Anrufbuslinien des Landkreises (Linien des Verkehrsunternehmens Taxi Ehret GmbH) ab dem 20.03.20 täglich nur noch bis 22 Uhr, die späteren Fahrten entfallen ersatzlos. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landkreises Rottweil: www.landkreis-rottweil.de Die Rufbusse der VVR-Verkehrsunternehmen fahren bis auf Weiteres planmäßig nach dem Fahrplan für Ferientage (Mo-Fr) bzw. nach den jeweiligen Wochenendfahrplänen.‎Schließen 19.03.20 // Informationen des NVBW zum Regionalverkehr in Baden-Württembergmehr Aktuelle Meldungen finden Sie auf www.bwegt.de/coronavirus mehrDas Verkehrsministerium in Baden-Württemberg und die Eisenbahnverkehrsunternehmen stimmen sich aktuell täglich wegen möglicher Fahrplananpassungen ab. Ziel ist, dass der öffentliche Verkehr in Baden-Württemberg bei reduziertem Betrieb dauerhaft stabil funktioniert und die Menschen, die aus zwingenden Gründen den Nahverkehr nutzen müssen, dies auch tun können.Schließen 16.03.20 // Änderungen beim ÖPNV im Zusammenhang mit dem „Coronavirus“ Covid-19mehr mehrBitte beachten Sie die vorübergehenden Fahrplanänderungen im Menüpunkt Verkehrsmeldungen. Dort halten wir Sie nach Möglichkeit stets auf den Laufenden. Alternativ können Sie sich auch direkt bei den Verkehrsunternehmen erkundigen. Welches Unternehmen welche Linie betreibt, können Sie dem jeweiligen Fahrplan entnehmen, die Kontaktdaten finden Sie im Menüpunkt: Der VVR / VVR-Verkehrsunternehmen. Um die gegenseitige Ansteckungsgefahr zwischen Busfahrer und Fahrgast zu minimieren, bleiben die vorderen Türen vieler Linienbusse geschlossen. Bitte steigen Sie hinten ein/aus und halten Sie möglichst Abstand zum Fahrer und den anderen Fahrgästen. Da Sie in diesem Fall auch keine Fahrkarte im Bus lösen können, bitten wie Sie - soweit vor Ort möglich - zuvor anderweitig einen Fahrschein zu erwerben. Die Türen vieler Züge werden beim Halt automatisch geöffnet, damit die Türöffnertaste nicht betätigt/berührt werden muss.Bitte halten Sie sich, wie in allen anderen Lebenslagen auch, in den öffentlichen Verkehrsmitteln an die empfohlenen Hygienemaßnahmen des Robert-Koch-Instituts und der Gesundheitsbehörden des Landes und der Kommunen.Die Schülerfreizeitregelung gilt unverändert in den regulären Schulferien, nicht jedoch im Zeitraum der ausnahmsweise geschlossenen Schulen.Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, wenn in dieser Ausnahmesituation nicht alles gleich genau nach Plan läuft und fährt... Danke & Bleiben Sie gesund!‎‎Pressemitteilung des Verkehrsministeriums BW vom 13.03.20(ca. 33.8kByte)Schließen 16.03.20 // Es sind keine Schulferien - keine erweiterte Schülerfreizeitregelungmehr Die Schülerfreizeitregelung gilt unverändert in den regulären Schulferien, nicht jedoch im Zeitraum der aktuell ausnahmsweise geschlossenen Schulen.mehrNach Information des Kultusministeriums handelt es sich aktuell nicht um verlängerte Osterferien, sondern um eine aufgrund der Gesundheitslage erforderlichen Aussetzung des Schulbetriebs und die Verlagerung des Lernens ins häusliche Umfeld. Auch wenn die Busse ab 17. bzw. 18.03.2020 überwiegend nach dem Ferienfahrplan fahren - es sind keine Ferien und damit gilt die normale Schülerfreizeitregelung auch weiter: Montag - Freitag erst ab 14 Uhr netzweit, vorher nur in den gekauften Zonen, die auf der Fahrkarte aufgedruckt sind.Pressemitteilung des Verkehrsministeriums BW vom 13.03.20(ca. 33.8kByte)Schließen 04.03.20 // Hygienehinweise für Fahrgäste des ÖPNV im Zusammenhang mit dem „Coronavirus“ SARS-CoV-2 bzw. Grippevirenmehr Quelle: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)mehrHygienehinweise für Fahrgäste(ca. 439.2kByte)Schließen 03.03.20 // Alles neu macht der März:mehr Der VVR hat eine neue Webseite!mehrWie Sie sehen, hat sich hier einiges geändert - unser Service jedoch nicht. Hier finden Sie nach wie vor alle Informationen rund um den VVR. Das Layout wurde noch übersichtlicher und nutzerfreundlicher gestaltet, und smarthone-optimiert ist die neue Webseite dazu. Vielleicht werden gewohnte Nutzer anfangs noch das eine oder andere suchen, falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.Wir hoffen, die neue Seite gefällt Ihnen!Schließen 10.02.20 // Pressemitteilung: Bürgerbeirat Tarife für Bus und Bahnmehr Zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger beraten die Landkreise zum neuen Tarif für Bus und Bahn.mehrDie Landkreise Rottweil, Schwarzwald-Baar und Tuttlingen beschäftigen sich mit einer Tarifreform für den öffentlichen Nahverkehr. Heute gibt es für Bus und Bahn in der Region 27 Tarifzonen mit unterschiedlicher Preisgestaltung. Ziel ist es, den Tarif zu vereinfachen und für die Fahrgäste verständlicher und attraktiver zu machen. Kreisräte aus den drei Landkreisen haben in zwei Workshops mit Fachleuten sehr intensiv vorgearbeitet. Sie haben verschiedene Möglichkeiten für einen neuen Tarif diskutiert und Vorschläge erarbeitet. Neben Expertenwissen und Interessensvertretern ist es den drei Landräten auch sehr wichtig die Sichtweisen und Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern in die Planung einzubeziehen. Darum wird am Samstag, den 29. Februar ein halbtägiger Bürgerbeirat „Tarife“ stattfinden.Zum Bürgerbeirat Tarife werden zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger aus allen drei Landkreisen sowie Interessensvertreter eingeladen. Auch weitere Interessierte können sich bis zum 19. Februar beim begleitenden Beteiligungsbüro translake GmbH aus Konstanz anmelden. Die Empfehlungen und Hinweise aus dem Bürgerbeirat werden den Kreisräten übergeben, damit sie diese in anstehende Entscheidungen einbeziehen können.Beratung durch Bürger zu spezifischen FragestellungenDer „Bürgerbeirat Tarife“ wird Empfehlungen z.B. zum Themenfeld Vergünstigungen für bestimmte Fahrgäste (z.B. Kinder und Senioren) erarbeiten. Zudem werden mögliche Tarifvarianten vorgestellt und durch die Bürgerinnen und Bürger auf Herz und Nieren geprüft. Für welchen Fahrgast wäre eine Tarifvariante gut, für welchen nicht? Was sind Vorteile, was sind Nachteile? Wo sollen Zonengrenzen verlaufen?Im Bürgerbeirat werden Ideen entwickelt, wie die Bürgerinnen und Bürger gut über Veränderungen im Tarif informiert werden können. Beispielsweise wird es darum gehen welche Informationen gebraucht werden und wie diese kommuniziert werden könnten (Plakate, Soziale Medien, etc.).AnmeldenEine Teilnahme zum Bürgerbeirat Tarife ist für Bürgerinnen und Bürger möglich. Melden sich zu viele Interessenten wird ausgelost. Eine Anmeldung ist in jedem Fall telefonisch (07531 365 92 30) oder schriftlich (tarife@translake.org) erforderlich.‎‎‎Schließen 20.01.20 // Schramberg: Projekt "Fahrplanlesen für Grundschüler"mehr Bild: Berneckschule Fahrplanlesen ist aktueller denn je - nicht nur online.mehrTrotz neuester Kommunikationsmöglichkeiten per App scheint auch das „normale Fahrplanlesen“ weiterhin seine Berechtigung zu haben. Eine gesonderte Lesestunde für Grundschüler hat dieser Tage die Schramberger Berneckschule (Grundschule) in Zusammenarbeit mit dem KundenCenter Schramberg praktiziert. Dass dies ein voller Erfolg war, darüber waren sich sowohl die Lehrkraft Frau Pfundstein, wie auch der Leiter des KundenCenter Schramberg, Bernhard Schirling, einig. In einigen Beispielen wurden durch Aufgabenstellungen die Kids gefordert. Die richtig gefundenen Lösungen motivierten die Schüler ihr Wissen auch zu Hause anzuwenden und so auch Eltern und Verwandte zu unterstützen. „Es ist oft eindeutig, dass die Kinder die besseren Sprachkenntnisse als die Eltern haben und somit auch oft die Verkaufs.- und Beratungsgespräche zwischen dem Verkaufsberatern und den Eltern unterstützen“ bestätigt Bernhard Schirling. „Wenn die Kinder dies auch zu Hause praktisch mit den Printfahrplänen umsetzen können, dann haben wir einen weiteren Schritt erreicht“, so Schirling.‎Schließen 17.01.20 // Neue Kooperation zwischen Schwarzwald Marathon und Ringzugmehr Gemeinsame Pressemitteilung des LSG Schwarzwald Marathon e.V. und des Zweckverbands Ringzug:mehrDer LSG Schwarzwald Marathon e.V. und Der Zweckverband Ringzug Schwarzwald-Baar-Heuberg freuen sich, gemeinsam ihre neue Kooperation bekannt geben zu können. Die Kooperationsverhandlungen zwischen Herrn Futter, dem Vize-Vorstand der LSG Schwarzwald Marathon und Herrn Podolski, dem Geschäftsführer des Zweckverbands Ringzugs, sind zu einem, für beide Seiten, sehr erfreulichen Ergebnis gekommen. Das Herzstück der 2020 startenden Kooperation ist die kostenfreie An- und Abreisemöglichkeit der Veranstaltungsteilnehmer zur Marathonveranstaltung 2020. Die Läufer erhalten mit Ihrer Teilnahmebestätigung automatisch die Berechtigung, alle Ringzüge am jeweiligen Veranstaltungstag für die An- und Abreise nach Bräunlingen kostenfrei zu Nutzen.Für beide Kooperationspartner haben die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz einen sehr hohen Stellenwert. Daneben soll auch jüngeren Teilnehmern die Option gegeben werden unabhängiger agieren zu können. Der 3er-Ringzug als Rückgrat des Nahverkehrs in der Region verzeichnet seit seiner Einführung steigende Fahrgastzahlen und trägt daher täglich zur Entlastung von Straßen und Umwelt in den drei Landkreisen Schwarzwald-Baar, Tuttlingen und Rottweil bei. Der 3er-Ringzug ist bundesweit ein Vorzeigeprojekt für gut funktionierenden Nahverkehr in einer ländlich geprägten Region. Die Kooperation mit dem LSG Schwarzwald Marathon e.V. soll zeigen, dass die Laufsportler der Region mit dem Angebot des 3er-Ringzugs eine gute und zuverlässige Verkehrsanbindung für eine stressfreie Reise nutzen können. Der LSG Schwarzwald Marathon e.V. ist sich als Ausrichter einer der ältesten und exklusivsten Naturläufe Deutschlands seiner Verantwortung, auch im Rahmen von Sportveranstaltungen in der Natur umweltbewusst und nachhaltig zu agieren, bewusst. Läuferinnen und Läufern sollen im Rahmen der gemeinsamen Kooperationen Reiseoptionen eröffnet werden, um selbst aktiv unsere schöne Region zu schützen. Der Bahnhof Bräunlingen als Endhaltestelle von Ringzügen aus Rottweil und Villingen liegt, mit ca. 5 Gehminuten, in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort und ist damit für Teilnehmerinnen und Teilnehmer attraktiv gelegen.Über die Einzelheiten werden die Veranstaltungsteilnehmer per Email durch den LSG Schwarzwald Marathon e.V. informiert.‎Schließen 15.12.19 // „Alle Jahre wieder…“ kommt ein neues VVR-Fahrplanbuch.mehr Jedes Jahr am zweiten Sonntag im Dezember findet europaweit der jährliche Fahrplanwechsel statt, was sich auch bei uns im Landkreis Rottweil bemerkbar macht:Ab Sonntag, 15.12.2019 gelten im Linienverkehr des VVR die neuen Fahrpläne!mehrGrößere Fahrplanänderungen ergeben sich in diesem Jahr auf der Kinzigtalbahn 721 durch die Verlegung der Taktkreuzung von Alpirsbach nach Schiltach. Aufgrund der sowohl in Schiltach als auch in Rottweil einzuhaltenden Anschlüsse ergeben sich auch auf der Regiobuslinie 7478 wesentliche Änderungen. Auf manch anderen Linien wurden Fahrtzeiten in kleinerem Umfang angepasst, wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, sich "ihre Linien" genau anzusehen.Auch kurzfristig, z.B. durch Baumaßnahmen und Sperrungen auf Straße und Schiene, durch Veranstaltungen oder andere Ereignisse, können sich Änderungen ergeben. Sobald wir davon erfahren, finden Sie die entsprechende Information hier auf unserer Webseite im Menüpunkt Verkehrsmeldungen. Das neue Fahrplanbuch enthält das komplette Angebot der im VVR organisierten Omnibus- und Eisenbahnunternehmen mit ihren Linien im Landkreis Rottweil sowie ausgewählte Anschlussverbindungen in benachbarte Regionen. Wie bisher ist ebenfalls der nicht zu unserem Verbund gehörende Anrufbus des Landkreises Rottweil Bestandteil des Fahrplanbuchs. Es ist in den VVR-KundenCentern in Rottweil und Schramberg, bei den einzelnen VVR-Verkehrsunternehmen, beim Landratsamt sowie bei vielen Gemeinde- und Ortsverwaltungen im Landkreis Rottweil kostenlos erhältlich. Selbstverständlich können die neuen Fahrpläne auch hier online unter dem Menüpunkt Fahrpläne eingesehen werden und stehen dort als PDF zum Herunterladen bereit. Gerne senden wir Ihnen ein Fahrplanbuch kostenlos zu, sie können es ganz einfach im VVR-Shop bestellen.Unser Ziel ist es, Ihnen ein für Sie attraktives und sinnvolles Angebot zu unterbreiten, das Sie gerne nutzen. Um es auch dauerhaft erhalten zu können, sind wir auf Sie, unsere Fahrgäste, angewiesen: Bitte nutzen Sie unsere Busse und Bahnen und helfen Sie so, den öffentlichen Personennahverkehr in Ihrer Region dauerhaft zu sichern! Für Neueinsteiger kann es manchmal etwas schwierig sein, sich in der Vielfalt an Linien, Zonen und Tarifen zurechtzufinden, doch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel funktioniert oft viel einfacher als man denkt und außerdem „fährt man günstiger“ damit - im wahrsten Sinne des Wortes! Schauen Sie sich hier auf unserer Webseite um… selbstverständlich beraten wir Sie gerne auch telefonisch, per E-Mail oder persönlich im KundenCenter über Verbindungen und Preise. Nachfragen lohnt sich - nicht nur für Schüler und Berufspendler. Einfach einsteigen - Wir freuen uns auf Sie!Allzeit Gute Fahrt mit Bus & Bahn wünschen IhnenIhre 13 Verkehrsunternehmen im VVRHier geht's zu den Fahrplänen! ‎‎‎‎‎Schließen 17.09.19 // Kampagne #heldkannjeder - Das Einmaleins der Wiederbelebungmehr Wir unterstützen die Kampagne der ADAC Stiftung. "Held kann jeder" - wenn nötig auch in Bus und Bahn!mehrBild + Pressemitteilung: ADAC Stiftung.www.stiftung.adac.deADAC Stiftung_Pressemeldung_final 160919(ca. 237.6kByte)Schließen 16.07.19 // Erster Elektrobus bei der Stadtbus Rottweil GmbH im Einsatzmehr mehrQuelle: Neue Rottweiler Zeitung Nachzulesen unter:www.nrwz.de/rottweil/erster-elektro-bus-des-landes-faehrt-zwischen-berner-feld-und-bahnhof Schließen 21.05.19 // Was gegen das Elterntaxi sprichtmehr Quelle: BAVC e.V. Automobil- und Verkehrssicherheitsclub (BAVCinfo 1/2019)mehrAlle können länger schlafen und gemeinsam in den Tag starten. Niemand muss bei schlechtem Wetter auf den Bus wartenoder zu Fuß gehen. Alles in allem sind das doch recht vernünftige Gründe, die Kinder zur Schule zu chauffieren. Oder nicht?Tatsache ist, dass in den 1970er-Jahren noch mehr als 90 Prozent der Kinder den Schulweg ohne elterlichen Shuttleservice gemeistert haben. 2012 waren es – je nach Umfrage – nur noch die Hälfte, wenn nicht gar noch weniger. Der tägliche Verkehrsinfarkt vor Schulen, ausgelöst von Eltern, die ihre Kinder am liebsten bis ins Klassenzimmer fahren würden, ist ein beliebtes Aufregerthema. Doch nun bringen Psychologen einer schwedischen Studie einen ganz anderen Aspekt in die Diskussion ein: Sie haben Grund zu der Annahme, dass der elterliche Chauffeurservice Kinder zu Passivität verleitet und sie in ihren Entwicklungsmöglichkeiten hemmt. Jessica Westman, Psychologin an der Universität Karlstadt, hat Schulkinder der 4., 6. Und 8. Klasse untersucht. Ihr Fazit dazu fällt sehr eindeutig aus: Kinder, die gebracht werden, sind müde und passiv. Sie plädiert dafür, Kinder den Schulweg gemeinsam mit ihren Freunden zu Fuß, per Rad oder mit Bus und Bahn zurücklegen zu lassen. Wer seinem Kind die Gelegenheit nehme, auf dem Schulweg die Welt auf eigene Faust zu erkunden, dabei mit den Freunden kleine Abenteuer zu erleben und Geheimnisse zu teilen, der beraube es ungewollt auch einer Möglichkeit, an Erfahrung und Selbstständigkeit zu gewinnen. Weshalb immer mehr Eltern den Schulweg Ihrer Kinder nicht dem Zufall überlassen wollen, darüber lässt sich nur spekulieren. Dabei kann auch die Sorge um die Sicherheit der Schulwege sowie die intensive Berichterstattung über Kinder, die spurlos verschwinden oder Opfer von Gewaltverbrechen werden, eine Rolle spielen.Die Zahl der Kinder, die auf dem Schulweg schwer verletzt oder getötet werden, ist seit Jahren rückläufig. Wenn Kinder verunglücken, dann am ehesten als Passagiere im elterlichen Auto und seltener als Fußgänger auf dem Schulweg. Doch es bleibt dabei: Jedes dieser Opfer ist eines zu viel. Hinsichtlich der Sorge um die Schulwegsicherheit haben es die Eltern zu einem großen Teil auch selbst in der Hand: Indem sie den Nachwuchs beizeiten bei der Hand nehmen, das Verhalten im Straßenverkehr üben und auch selbst ein gutes Beispiel sind. Und wer erlebt, dass das eigene Kind sich der Gefahren im Straßenverkehr bewusst ist und sich umsichtig zu verhalten weiß, muss sich weniger Sorgen machen. Wer Kinder hat, weiß, wie schwer es fällt, sie los- und eigene Wege gehen zu lassen. Aber vielleicht hilft es dann, sich an die eigenen ersten Schritte zu erinnern und wie aufregend das war.‎Schließen 15.04.19 // Bahnhof Oberndorf (Neckar) mit Aufzügen erreichbarmehr Quelle: www.deutschebahn.commehrNach erfolgreicher Bahnhofsmodernisierung im Jahr 2015 ist der Bahnhof nun auch barrierefrei erreichbar • zusätzliche Investition von 2,6 Millionen Euro • Gäubahn-Station nun deutlich attraktiverDie Deutsche Bahn feiert zusammen mit der Stadt Oberndorf am Neckar den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs an der Gäubahn und blickt ebenfalls auf die zurückliegende Bahnhofsmodernisierung im Jahr 2015. Damals erfolgte bereits der Neubau des Mittelbahnsteigs, die Installation eines taktilen Wegeleitsystems und die Verlängerung der Personenunterführung zum östlichen Teil der Unterstadt.In einem weiteren Schritt wurden nun zwei Aufzüge für die Station errichtet, um den Bahnhof barrierefrei zu erschließen. Ein Aufzug verbindet den Bahnhofsvorplatz mit der Personenunterführung, der andere führt von dort auf den Mittelbahnsteig. Die Arbeiten hierfür begannen im Sommer 2018.Am heutigen Dienstag eröffneten nun Hermann Acker, Bürgermeister der Stadt Oberndorf am Neckar, Dr. Clemens Fischer, Regierungsdirektor im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, sowie Michael Groh, Leiter Regionalbereich Südwest, DB Station&Service AG, den barrierefreien Bahnhof an der Gäubahn.Michael Groh, Leiter Regionalbereich Südwest, DB Station&Service AG, freut sich über den Komplettabschluss in Oberndorf: „Nachdem schon 2015 2,9 Millionen Euro in die Bahnhofsmodernisierung investiert wurden, konnte nun auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Oberndorf mit weiteren 2,6 Millionen Euro umgesetzt werden. Der Bahnhof mit seinen 900 Reisenden pro Tag wird damit gerade für mobilitätseingeschränkte Kunden, Fahrgäste mit Kinderwägen oder Fahrrädern sowie Reisende mit Gepäck deutlich komfortabler.“ Bürgermeister Hermann Acker ist mit den Entwicklungen am Oberndorfer Bahnhof sichtlich zufrieden: „Ich freue mich, dass der Bahnhof Oberndorf am Neckar nach den Investitionen der letzten Jahre ein modernes Gesicht bekommen hat und mit dem Bau der beiden Aufzüge barrierefrei geworden ist. Wir hoffen, dass unser Bahnhof nun gut angenommen wird und die Attraktivität des Zugverkehrs gesteigert werden kann. Zusammen mit den kurzen Wegen zum ÖPNV am Bahnhofsvorplatz bietet sich für Reisende ein großes Spektrum an Mobilität, die letztendlich ein wichtiger Standortfaktor für unsere Stadt bedeutet.“„Attraktive Bahnreisen beginnen und enden auf barrierefreien und komfortabel ausgestatteten Bahnhöfen. Wir freuen uns sehr, dass nun auch der Bahnhof Oberndorf am Neckar über solche zeitgemäßen Anlagen verfügt.“, so Dr. Clemens Fischer, Regierungsdirektor im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.Finanziert wird die Maßnahme im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms „Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen“. Die Gesamtkosten des Ausbaus belaufen sich auf 2,6 Millionen Euro, die zur Hälfte durch den Bund und zur anderen Hälfte durch das Land Baden-Württemberg und die Stadt Oberndorf am Neckar getragen werden. Bundesweit werden rund 130 Stationen angepasst, in Baden-Württemberg profitieren neben Oberndorf (Neckar) auch Sulz (Neckar), Ergenzingen, Igersheim, Niklashausen und Reicholzheim vom Finanzierungsprogramm für Verkehrsstationen im ländlichen Raum mit weniger als 1.000 Reisenden pro Tag.https://www.deutschebahn.com/pr-stuttgart-de/aktuell/presseinformationen/110-pm_oberndorf_neckar_mit_aufzuegen_erreichbar-4185464 Schließen 09.04.19 // Neue Online-Vertriebswege für den BW-Tarifmehr So kommen Sie ganz einfach auch online zu Ihrer Fahrkarte - Anschlussmobilität an Start- und Zielort inklusive!mehrDie BW-Tarif GmbH hat mitgeteilt, dass neben der DB Vertrieb GbmH mittlerweile zwei weitere Unternehmen die Lizenzierung zum Verkauf von Fahrkarten für die verbundüberschreitende Eisenbahnfahrt in Baden-Württemberg erhalten haben. DB Vertrieb GmbH:- über die Internetseite www.bahn.de- über die App „DB Navigator“O-Ton Call Center Services GmbH:- über die App “bwApp”- Infos und Link zum Herunterladen unter www.bwapp.deDB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH:- über die Internetseite www.bw-ticket.de Natürlich stehen Ihnen auch die klassischen Vertriebswege weiterhin zur Verfügung, im VVR-Gebiet sind dies - Automaten (DB oder SWEG) an den Bahnhaltepunkten- Reisezentrum von DB Vertrieb im Bahnhof Rottweil - Verkaufsagenturen der DB Vertrieb GmbH in bestimmten Reisebüros- bei Ihrem Busfahrer- im VVR-KundenCenter.Wir wünschen Ihnen stets Gute Fahrt!Schließen 08.04.19 // Bahn & Bike in Baden-Württembergmehr NEU: Kostenlose Fahrradmitnahme auf der Gäubahn!mehrPressemeldung Ministerium für Verkehr:Pünktlich zum Beginn der Fahrradsaison können Radlerinnen und Radler ab 8. April 2019 ihre Fahrräder in den IC-Zügen der Deutschen Bahn auf der Gäubahn kostenlos und ohne Reservierung mitnehmen, wenn Sie mit einem Nahverkehrsticket unterwegs sind. Das Verkehrsministerium und die Deutsche Bahn (DB) haben eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.Es gelten die im Nahverkehr in Baden-Württemberg üblichen Bedingungen, d.h. die Fahrradmitnahme ist von Montag bis Freitag jeweils bis 06:00 Uhr und ab 09:00 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig kostenlos. Zur Entlastung der Hauptverkehrszeit muss von Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr ein Fahrradticket gelöst werden.Die kostenlose Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen ist ein wichtiger Baustein bei den Maßnahmen der Landesregierung für eine nachhaltige Mobilität. Sie ist in Baden-Württemberg nahezu vollständig umgesetzt. Nur in einzelnen speziellen Konstellationen, etwa auf stark ausgelasteten Strecken, bestehen noch Lücken. Eine dieser Lücken betraf bislang die IC-Züge auf der Gäubahn. Diese Züge können mit Fahrkarten des Nahverkehrs genutzt werden. Bislang galt für die Fahrradmitnahme jedoch die im Fernverkehr übliche Reservierungspflicht zum Preis von 4,50 Euro.„Die kostenlose Fahrradmitnahme auf der Gäubahn im Nahverkehr wird als zeitlich befristeter Test erst einmal bis Dezember 2019 angeboten. Wenn alles gut funktioniert, wollen wir das Projekt fortführen,“ erklärte Professor Uwe Lahl, Amtschef im Ministerium für Verkehr. Das Land unterstützt den Test für die kostenlose Mitnahme der Fahrräder auf der Gäubahn auch durch eine finanzielle Förderung von 360.000 Euro.Kunden mit NahverkehrsfahrscheinAuf der Strecke Stuttgart – Singen/Konstanz werden sowohl einstöckige als auch doppelstöckige Intercity-Züge eingesetzt. Vom 8. April 2019 an können Kunden des Nahverkehrs in den doppelstöckigen Intercity-2-Zügen Fahrräder auch ohne Reservierung mitnehmen. Hierzu stehen ihnen in der zweistündlichen Verbindung zwischen Stuttgart und Singen (Htw) bzw. Konstanz je sechs Fahrradstellplätze zur Verfügung. In den einstöckigen Intercity-Zügen der SBB, die zwischen Stuttgart und Zürich verkehren, ist hingegen weiterhin eine Reservierung für die Fahrradmitnahme erforderlich. Diese Reservierung ist in allen DB-Verkaufsstellen erhältlich.Kunden mit FernverkehrsfahrscheinFür Kunden mit Fernverkehrsfahrkarte stehen in den doppelstöckigen Intercity-2-Zügen drei Fahrradstellplätze (je einer in Wagen 2, 3 und 4) und in den einstöckigen Intercity-Zügen der SBB zehn Fahrradstellplätze zur Verfügung. Für beide Zugtypen benötigen Fernverkehrskunden eine Fernverkehrs-Fahrradkarte mit Stellplatzreservierung. Diese sind ebenfalls in allen DB-Verkaufsstellen erhältlich.Fahrradlotsen erleichtern OrientierungUm Reisenden mit Fahrrädern die Orientierung in der Testphase zu erleichtern, werden Fahrradlotsen behilflich sein, die bis zum 21. Oktober 2019 an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie während der Schulferien in Baden-Württemberg die Intercity-2-Züge begleiten. Sie stehen für alle Fragen rund um die Fahrradmitnahme zur Verfügung und helfen Fahrradreisenden beim Ein- und Ausstieg. Fahrradkunden, die am Wochenende oder feiertags zum Bodensee möchten, wird die Nutzung des Radexpresses - Abfahrt in Stuttgart um 7:03 Uhr, Rückfahrt ab Konstanz um 16:48 Uhr - empfohlen.Mehr Infos finden Sie auch auf www.bahn.de und auf www.bwegt.de Schließen 07.12.18 // Einführung des BW-Tarifs ab 09.12.2018 - so funktioniert esmehr Sehr geehrte Fahrgäste,wie Sie vielleicht schon der Presse entnommen haben, wird ab 09.12.2018 die erste Stufe des BW-Tarifs eingeführt.Was bedeutet das für Sie?mehrWenn Sie ausschließlich innerhalb des VVR, des 3er-Tarifgebiets oder zu den VVR-Übergangszonen 30,31 und 35 in der vgf Freudenstadt unterwegs sind, ändert sich für Sie überhaupt nichts, es bleiben alle Angebote wie gewohnt bestehen.Wenn Sie das Baden-Württemberg-Ticket nutzen (einschl. "Young" und "Nacht") bleibt für Sie als Fahrgast ebenfalls alles gleich, es ändern sich lediglich im Hintergrund die Abrechnungswege und Zuständigkeiten. Die gute Nachricht: Sie können die Baden-Württemberg-Tickets auch weiterhin bei Ihrem Busfahrer kaufen.Neu ist der BW-Tarif für Einzelfahrten, Hin- und Rückfahrten sowie Gruppenfahrten und Anschluss-Fahrten im verbundüberschreitenden Schienenverkehr mit integrierter lokaler Start- und Ziel-Anschlussmobilität. Die jeweiligen Verbund-Gültigkeitszonen, in die Sie weiterfahren dürfen, werden auf die Fahrkarten des BW-Tarifs aufgedruckt. Daneben können Sie auch eine regionale Anschlussmobilität dazubuchen und so weitere Verbundzonen im Vor- und Nachgang Ihrer Eisenbahnfahrt mit dem BW-Tarif befahren. Die Einzelfahrten, Hin- und Rückfahrten sowie Gruppenfahrten und Anschluss-Fahrten können ab 09.12.2018 an den Fahrkartenautomaten, den Fahrkartenschaltern der DB Vertrieb GmbH und entsprechend lizenzierter Agenturen sowie online über die Verkaufswege der DB Vertrieb GmbH (www.bahn.de, DB Navigator) erhalten, weitere Verkaufsstellen werden sukzessive folgen.Ausführliche Informationen zum BW-Tarif erhalten Sie und um die Uhr - auf der Internetseite der BW-Tarif GmbH unter www.bwegt.de sowie - telefonisch bei der bwtarif-Hotline: 0711 93 38 38 00 (Ortstarif).Wir wünschen Ihnen stets Gute Fahrt!‎Schließen 09.10.18 // Neues ProbeTicket für Neubürger – Gültigkeit auf 7 Tage verlängertmehr Bereits seit mehreren Jahren bietet der Verkehrsverbund Rottweil neu zugezogenen Bürgern in den Städten und Gemeinden des Landkreises Rottweil die Möglichkeit, mit einem kostenlosen Ticket den öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis zu "erfahren".mehrNun haben wir die Gültigkeit dieses freiwilligen Angebotes erweitert, so dass die Probe-Tickets statt zwei bis auf weiteres sogar sieben Tage lang genutzt werden können.Beantragen können das ProbeTicket wie bisher alle volljährigen Personen eines Haushaltes unter Vorlage der Bestellkarte sowie einer Kopie der Anmeldebescheinigung der Stadt/Gemeinde.Bestellschein und alle weiteren Informationen siehe Menüpunkt Neubürger. ‎‎‎‎Schließen 21.03.18 // Information zu den Öffnungszeiten des VVR-KundenCentersmehr mehrSehr geehrte Fahrgäste,die "Google-Auskunft" hat leider in der Vergangenheit die von uns korrekt eingetragenen Öffnungszeiten des VVR-KundenCenters eigenmächtig geändert und fängt nun auch noch an, für Sonn- und Feiertage willkürlich Öffnungszeiten zu erfinden. Wir möchten Sie ausdrücklich nochmal darauf hinweisen, dass sich an den Öffnungszeiten des VVR-KundenCenters nichts geändert hat, diese finden Sie im Menüpunkt Der VVR / KundenCenter. Sollte es hier Änderungen/Abweichungen geben, so informieren wir Sie hier auf unserer Internetseite.Schließen 19.03.18 // Hinweis zur StudentenCard (Fehler im Tarifrechner)mehr mehrSehr geehrte Fahrgäste,wir möchten darauf hinweisen, dass im Tarifrechner in manchen Fällen ein vom dahinterstehenden Rechensystem verursachter Fehler enthalten ist, so dass auch Preise für StudentenCards zum VVR-Tarif von/nach Relationen in die Übergangszonen 30, 31 und 35 angezeigt werden. Dies ist weiterhin falsch und Karten in diese Relationen können nach dem genehmigten Tarif nicht ausgegeben werden. Für Fahrten in die TUTicket-Übergangszone 19 zum‎ Zo‎llernalbkreis sind die StudentenCards ebenfalls nicht erhältlich. Folgende StudentenCards können wir zum VVR-Tarif ‎‎‎bzw. 3er-Tarif ausstellen: • ‎VVR-Netz (Zonen 20-27) sowie im 3er-Tarifgebiet die Kombinationen:‎‎•‎ VVR + VSB (Zonen 1-10, 20-27) ‎‎‎•‎ VVR + TUTicket (Zonen 11-18, 20-27)• 3er-Tarif-Netz (Zonen 1-18, 20-27)‎Die ausführlichen Informationen zur StudentenCard finden Sie im Menüpunkt: Tickets & Preise / Studenten. Schließen 16.02.18 // App „Wohin Du Willst“ informiert über Fahrplanabweichungen im Landkreis Rottweil auf Linien von Südbadenbusmehr Neuer Störungsmelder von Südbadenbus für LinienbussemehrSie müssen dringend Ihren Bus bekommen, hetzen zur Haltestelle und merken dann: der Bus kommt später als geplant oder er fällt gar aus. Hätten Sie beispielsweise vorher gewusst, dass der Regiobus von Schramberg nach Rottweil Verspätung hat, hätten Sie eventuell eine andere Fahrmöglichkeit gewählt. Unregelmäßigkeiten im Busverkehr kommen vor und es ist ärgerlich, wenn die Fahrgäste nicht informiert werden. Für die SBG Linien im Landkreis Rottweil gibt es dafür jetzt eine Lösung. Die Deutsche Bahn hat in Kooperation mit Südbadenbus die kostenfreie App „Wohin Du Willst“ für die Region Rottweil entwickelt. Reisende bekommen hier neben der Fahrplanauskunft in Echtzeit jetzt auch aktuelle Informationen über Verspätungen von Südbadenbussen im Landkreis per Push-Nachricht direkt auf ihr Mobiltelefon. „Die Meldungen werden von unseren Mitarbeitern aktuell eingestellt und nach Aufhebung der Störung wieder entfernt“, erklärt Markus Jehle, Leiter der Südbadenbus-Niederlassung. Aktuell wurde beispielsweise über die Verlegung einer Haltestelle wegen Felssicherungsarbeiten in Schramberg berichtet.„‘Wohin Du Willst‘ soll bei unseren Bürgern als die verlässliche Mobilitäts-App gelten und als digitales Kommunikationsmedium dienen“, fasst Heike Kopp zusammen. „Wir sind einer der ersten Landkreise in Südbaden, der diesen Service zusammen mit Südbadenbus anbietet.“Und wie funktioniert es? Einfach kostenlos die App „Wohin Du Willst“ herunterladen. Verfügbar ist sie für iOS und Android-Geräte. Im ersten Schritt die Regionalisierung „Rottweil“ auswählen und ab jetzt erscheinen explizit Störungsmeldungen für die Südbadenbusse im Landkreis Rottweil. Die Fahrplanauskunft steht deutschlandweit zur Verfügung. Die App „Wohin Du Willst“ ist als Informationsplattform für den gesamten Nahverkehr entwickelt worden. Sie zeigt neben Verbindungen des ÖPNV auf Straße und Schiene auch Bedarfsverkehre wie Anrufsammeltaxis an. Besonders im ländlichen Raum, wo Reisende nicht ständig auf fließenden Nahverkehr zurückgreifen können, ist die App sehr hilfreich.‎Schließen “Ich fahre Bus, damit auch meine Enkel noch eine lebenswerte Zukunft haben.”.galSlideshow li { max-width:55.5em; } .galSlideshow img { width:100%; float:left; max-width:55.5em; } .galSlideshow_txt { width:100%; max-width:-1em; } KONTAKT Wir helfen Ihnen weiter:VVR-KundenCenter Lehrstraße 5078628 RottweilTelefon +49 741 - 17 57 57 14Telefax +49 741 - 144 77info@vvr-info.dewww.vvr-info.deÖffnungszeiten Beispielseiten:Aktuell/Home Fahrplanänderungen Fahrplanauskunft Busverkehr Bahnverkehr Tickets & Preise Tarifrechner VVR Verkehrsunternehmen NETZPLÄNE VVR-Liniennetz 3er-Tarif SERVICE Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen Bestellscheine AboCards/StudentenCard Verbundpass Schüler/Azubis Neubürger ProbeTicket DER VVR Wir über uns KundenCenter Geschäftsstelle VVR-Verkehrsunternehmen PresseKONTAKT IMPRESSUM DATENSCHUTZ KONTAKT|IMPRESSUM|DATENSCHUTZDatenschutzeinstellungenDiese Website verwendet Cookies. 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