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Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
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Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,9 Millionen Menschen in knapp 400.000 Betrieben. #ImpfenSchützt
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2022-07-02 02:27:57

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Werden sie beschädigt, kann die Statik eines Regals leiden.Keine NachzahlungenBGN-Beitrag 2021 bleibt stabilFür die bei der BGN versicherten Betriebe bedeutet das: Mit den im Laufe des Jahres 2021 geleisteten Vorschüssen ist der BGN-Beitrag 2021 bezahlt. Nachzahlungen werden für 2021 nicht fällig (gilt bei unveränderter Lohnsumme).Arbeitsschutzverordnung zu Corona außer KraftAm 25. Mai 2022 trat die SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­verordnung außer Kraft. Mit ihr endete auch der An­wen­dungs­bereich der SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­regel. Arbeitgeber bleiben aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarfdas betriebliche Hygienekonzept anzupassen.Unfallschwerpunkt IntralogistikBGN-Intralog: Arbeitsschutz pragmatischIm inner­betrieb­lichen Trans­port und Ver­kehr kommt es immer wieder zu schweren und töd­lichen Unfällen. Die Prä­ventions­experten der BGN haben diesen Brennpunkt untersucht und Maßnahmen zur Risikoreduzierung erarbeitet.ZurückWeiter Kontakt Unfall melden Shortlink Kontakt Hinweis: Publikumsverkehr in BGN-Gebäuden nur nach vorheriger Anmeldung!Mitgliedschaft und Beitrag 0621 4456 - 1581Prävention / Betriebsbetreuung 0621 4456 - 3517Unfall / Berufskrankheiten / Leistungen 0621 4456 - 0weitere Kontaktmöglichkeiten Unfall melden Ein Unfall ist geschehen - was tun?Alle Unfälle einschließlich Verkehrsunfällen während der Arbeit oder auf dem Weg von oder zur Betriebsstätte müssen der zustän­digen BGN-Regionaldirektion gemeldet werden. Hier kommen Sie schnell zum Online-Meldeformular.Unfall melden Shortlink Geben Sie hier den Shortlink ein und klicken Sie auf „absenden“. Sie gelangen sofort auf die gewünschte Internetseite oder das entsprechende Dokument. (Hinweis: Sie müssen evtl. Popups in Ihrem Browser zulassen!) 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