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Steuerkanzlei Johannes Schierghofer – Unterstützung in Steuerrechtlichen Angelegenheiten – Steuerberater Schongau
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Steuerkanzlei Johannes Schierghofer – Unterstützung in Steuerrechtlichen Angelegenheiten – Steuerberater Schongau
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2022-05-18 05:58:24

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2022-05-18 05:58:24

Bahnhofstraße 22 | 86956 Schongau | 08861 2328-0 | [email protected] BürozeitenMontag – Donnerstag 7:30 -12 und 13 – 17 Uhr Freitag 7:30 – 12 Uhr Ihre KanzleiTeamLeistungenKarriereFormulareKontaktOnline-Portal MenüIhre KanzleiTeamLeistungenKarriereFormulareKontaktOnline-PortalStartseite X Ihre moderne SteuerkanzleiWir gehen die Dinge proaktiv an: Neben den klassischen Tätigkeiten eines Steuerberaters wie Jahresabschluss, Steuererklärung, Lohn- und Finanzbuchhaltung bekommen Sie bei uns das Komplettpaket aus Deklaration, passgenauer Beratung und moderner Steuergestaltung. Für uns ist Steuerberatung mehr als das Spiel mit Zahlen – wir begreifen sie als Beratung im Wortsinn. Im Zusammenspiel von modernster digitaler Ausstattung und fundiertem Fachwissen bringen wir Ihr Unternehmen voran und helfen Ihnen, den nächsten Schritt zu machen. Lassen Sie uns Ihre Zukunft gemeinsam gestalten! Außerdem habe ich 2021 die Prüfung zum Fachberater für Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH) abgelegt und erfolgreich bestanden. Ich freue mich, Sie bei diesen Themen kompetent zu beraten!  Persönliches Online Portal!Digitale Übertragung Ihrer Daten direkt imOnline Portal. Unsere LeistungenFinanzbuchhaltung/LohnbuchhaltungDie Finanzbuchhaltung ist nicht nur die Basis für den Jahresabschluss, sondern bietet Ihnen auch die Grundlage für einen genauen Blick auf Ihr Unternehmen. Auch die Lohnbuchhaltung dient nicht nur zur Abrechnung, sondern im besten Fall als Anknüpfungspunkt für die Zufriedenheit Ihrer Angestellten.Jahresabschluss/SteuererklärungenDer Jahresabschluss sollte mehr sein als die Grundlage für die Besteuerung Ihrer Einnahmen. Er liefert Ihnen gleichermaßen einen aktuellen und realistischen Überblick über Ihre Situation und die Lage Ihres Unternehmens. Deshalb ist er die Basis für jede betriebswirtschaftliche und steueroptimierte Gestaltung.Betriebswirtschaftliche Beratung/ FördermittelberatungDie betriebswirtschaftliche Beratung auf Basis der aktuellen Zahlen ist enorm wichtig für die Ausrichtung Ihres Unternehmens. Dabei können Liquiditätsvorteile generiert und zugleich die Steuerbelastung optimiert werden. Die Fördermittelberatung ist ein zusätzliches Mittel zur Verbesserung bestehender Abläufe.Steuergestaltung/RechtsformwahlUnser Hauptaugenmerk liegt auf der proaktiven Beratung unserer Mandanten. Dazu gehört, die Unternehmensstrukturen zu optimieren und die Steuerbelastung zu minimieren. Zum Beispiel, indem wir die Wahl der richtigen Rechtsform im Blick haben.Erbschaftsteuer/SchenkungsteuerErbschaft- und Schenkungsteuer bieten viel Optimierungspotenzial für unsere Mandanten. Wer sich frühzeitig beraten lässt und sich für eine aktive Gestaltung entscheidet, kann frühzeitig die optimale Lösung für sein Unternehmen finden und die Steuerlast spürbar senken.ExistenzgründerberatungDer Schritt in die Selbständigkeit erfordert unternehmerischen Geist, aber auch eine große Portion Mut. Wir begleiten Sie auf jedem Ihrer Schritte mit unserer jahrelangen Erfahrung und frischen, modernen Ideen, die Ihre Existenzgründung zum Erfolg führen. Wir sind Ihr Partner auf dem Weg zu Ihrem eigenen Unternehmen.NEWSAn dieser Stelle haben wir einige aktuelle Themen für Sie aufbereitet. Sollten Sie weitere Informationen zu einem Themenkomplex wünschen oder Fragen haben, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.5. Mai 2022 COVID-19-Pandemie: Betriebsschließungsversicherung muss nicht zahlen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Eintrittspflicht einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der Gaststätte eines Versicherungsnehmers verneint. Auf der Grundlage der konkret vereinbarten Versicherungsbedingungen habe der Versicherungsnehmer keine Ansprüche. Der Kläger hält be… mehr29. April 2022 Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Dies hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden. Der Kläger verfügte zu Beginn 2017 über zuvor erworbene Bitcoins. Diese … mehr22. April 2022 Wohnraummiete: Vertrag auf Zeit nur in engen Grenzen möglich Soll ein Mietvertrag über Wohnraum auf eine bestimmte Zeit beschränkt werden, so muss eine Begründung hierfür im Vertrag schriftlich angegeben sein. Ist die Begründung zu allgemein gehalten, so hat dies zur Folge, dass das Mietverhältnis als unbefristet abgeschlossen gilt. Der Mieter muss dann damit rechnen, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen … mehr19. April 2022 Goldmünze als Wertanlage? Was müssen Sie wissen? Wer mit kleinen Beträgen an den Aufbau einer goldenen Reserve für den Notfall denkt, ist mit dem Kauf von Goldmünzen gut beraten. Doch auch hier müssen Sie sich auf einige Besonderheiten einstellen, damit Sie beim späteren Verkauf keine bösen Überraschungen erleben. Begehrt sind bei Käufern von Goldmünzen neben deutschen Goldmünzen aus Kaisers Z… mehr14. April 2022 Stillschweigende Verlängerung eines Vertrags durch AGB Neue Regeln für Verbraucherverträge Verbraucherverträge in Kraft getreten. Betroffen sind Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen. Als typische Beispiele nennt das Bundesjustizministerium (BMJ) Verträge über die Nutzung eines Streamingdiensts oder das Abonnement einer Zeitung… mehr11. April 2022 Steuro 02-2022 – Bitte auf den Link klicken! Steuro 02-2022STEURO_0222_schierghofer_screen… mehr8. April 2022 Nutzungsersatz für Zinsen- und Kapitalleistungen führt zu Kapitaleinkünfte Wird ein Verbraucher-Darlehensvertrag wegen fehlender Belehrung widerrufen, führt ein für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen von der Bank an den Darlehensnehmer gezahlter Nutzungsersatz bei diesem zu Kapitalerträgen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden. Die Kläger nahmen im Jahr 2004 ein Wohnungsbaudarlehen bei einer … mehr4. Februar 2022 Steuro 01/2022 – bitte auf den Link klicken! Steuro 01/2022Steuro 1 2022… mehr17. Januar 2022 Information zur Entgeltumwandlung Zum 01.01.2022 tritt die nächste und letzte Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Kraft. Ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Einführung eines Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung, sofern durch diese Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Mit dieser Stufe werden dann auch bestehende Versiche… mehr10. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV / Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2020 verlängert Überbrückungshilfe IV Antragstellung möglich / Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2020 verlängert Antragstellung Überbrückungshilfe IV möglich: Die FAQ für die Überbrückungshilfe IV wurden veröffentlicht und die Antragstellung ist jetzt möglich. https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/… mehr Modernste AusstattungWir arbeiten für Sie und an uns: Deshalb sind wir ständig auf der Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten in unseren täglichen Abläufen und Routinen. Wir setzen sowohl intern als auch für unsere Mandanten aus Überzeugung auf die Zukunft: Das bedeutet für uns, mit modernster und innovativer Ausstattung zu arbeiten.Wir sind DigitalWir gehen mit der Zeit: Digitalisierung und Automatisierung machen es uns möglich, mehr Zeit in die proaktive Beratung unserer Mandanten zu investieren. Der Einsatz von Tablets, Präsentationsmonitoren und Dokumentenmanagementsystemen ist nur ein kleiner Teil der von uns genutzten digitalen Unterstützung, von der Sie als Mandant profitieren. Überzeugen Sie sich selbst und werfen einen Blick in unsere Kanzlei! Sie haben Fragen?Sie benötigen Unterstützung in steuerrechtlichen Angelegenheiten oder haben eine Frage an uns? Wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht per E-Mail! [email protected] 08861 2328-0 Bahnhofstr. 22 86956 SchongauTelefon 08861 2328-0Fax 08861 2328-20E-Mail [email protected]ürozeitenMontag – Donnerstag 7:30 -12 und 13 – 17 Uhr Freitag 7:30 – 12 UhrBewerten Sie uns auf Newsletteranmeldung Wir informieren Sie mit exklusiven Insights rund um das Thema Steuerberatung. Impressum – DatenschutzCookie-EinstellungenGrundsteuerreform 2022wir unterstützen Sie gerne bei der steuerlichen Bewertung Ihrer Immobilien. Da das Finanzamt eine rein elektronische Übermittlung vorschreibt, werden wir die Erstellung mit Ihnen über eine moderne Software (Smartgrundsteuer) durchführen. Dafür können Sie Ihre Daten an uns digital übermitteln. Füllen Sie im ersten Schritte einfach das Kontaktformular aus. Wir lassen Ihnen dann im Anschluss alle wichtigen Informationen zur Datenbereitstellung und zur finalen Beauftragung zukommen.Unsere Leistungen im Überblick Sammlung der notwendigen Unterlagen und Informationen in Abstimmung mit Ihnen. Fachliche Prüfung der Unterlagen. Fachliche Prüfung der Grundstücksbewertung im entsprechenden Bundesland. Erfassung aller Daten in einer elektrischen Steuererklärung. Einmalige Rückfragen sind im Service erhalten.Nicht enthalten: Land- und Forstwirtschaft, Bescheid Prüfung, Zweimalige Anforderungen von Unterlagen, Wartezeit auf Antwort der Rückfragen länger als 4 Wochen und Beratung.Unsere Honorar-ÜbersichtAnzahl GrundstückeDigitaler DatenaustauschAnaloger Datenaustausch1-4 Grundstückeje 399,00 €je 449,00 €Ab 5 Grundstückeje 349,00 €je 399,00 € Montag – Donnerstag8 -12 und 13 – 17 UhrFreitag 8 – 12 Uhr.lazyload{display:none;}