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2022-10-20 23:33:44

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Daten einfach eingebenSteuererklärung sicher abgebenÜberall online bearbeitenAuch bekannt aus:Daten einfach eingebenSteuererklaerung-Polizei.de bietet Ihnen alles, um Ihre Angaben richtig und sicher einzutragen.Mit dem einfachen Online-Formular starten Sie sofort und behalten immer den Überblick, von persönlichen Angaben bis zu wertvollen Steuertipps. Steuererklärung sicher abgebenAlle Angaben werden automatisch auf Richtigkeit und Plausibilität geprüft. Danach übermitteln Sie mit Steuererklaerung-Polizei.de Ihre Steuererklärung sicher an das Finanzamt und prüfen anschließend den Steuerbescheid. Überall online bearbeitenNutzen Sie Steuererklaerung-Polizei.de auf all Ihren Geräten mit Webbrowser Windows, Mac, Linux, iPhone, iPad und Android damit Sie jederzeit und überall Zugriff auf Ihre Eingaben und Steuererklärungen und -bescheide haben. Bald auch als App für Tablets und Smartphones. Kostenlos registrierenLeistungAlles, was Sie für Ihre Steuererklärung brauchen:Kostenloser TestErst bei Abgabe der Steuererklärung bezahlenKeine InstallationSofort starten: Ohne Download und Installation von Software, UpdatesLeichte DateneingabeInterview mit einfachen Infotexten und Sofort-Berechnung der RückerstattungÜbernahme der VorjahresdatenAus vorherigen Steuererklärungen mit Steuererklaerung-Polizei.deCheckliste SteuerbelegeDie richtigen Belege mit der Steuererklärung abgeben und aufbewahrenPrüfung der EingabenAlle Daten werden auf Richtig- und Vollständigkeit geprüftPersönliche HilfeUnser Kundenservice hilft immer gern! Wochentags von 9 - 17 Uhr.Vom Finanzamt bevorzugtOnline abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere ErstattungIndividuelle SteuertippsTipps auf Basis Ihrer Angaben für eine maximale RückerstattungBlogSteuerwissenvorherigerKosten für Strafverteidigung des Sohnes nicht absetzbar?Kosten eines Zivilprozesses stellen – seit 2013 – grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung dar. Dies betrifft grundsätzlich jedes gerichtliche Verfahren, somit auch Strafverfahren.weiter Trinkgelder: Wem stehen sie zu und was bleibt steuerfrei?Trinkgelder für freundlichen Service blieben in Deutschland früher nicht in der Tasche von Kellnern, Friseuren und Friseurinnen, Zimmermädchen, Krankenpflegern, Taxifahrern usw., sondern gelangten zum Teil auch in die Tasche des Finanzministers.weiterKein Anspurch auf Kindergeld wegen Praxisjahr?Liegen mehrere Ausbildungsabschnitte vor, können diese bezogen auf den Erhalt von Kindergeld noch eine einheitliche Erstausbildung darstellen. Voraussetzung ist, dass beide Abschnitte zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll. weiterInfluencer: Steuerguide der FinanzverwaltungDas Internet hat viele neue Berufe hervorgebracht, unter anderem den des Influencers. Als Influencer werden laut Wikipedia Personen bezeichnet, die „aufgrund ihrer starken Präsenz und ihres hohen Ansehens in sozialen Netzwerken als Träger für Werbung und Vermarktung infrage kommen (sog.weiterBeamtenanwärter: Fahrten und Verpflegungsaufwand während der AusbildungWer die Beamtenlaufbahn anstrebt und eine entsprechende Ausbildung absolviert, etwa zum Polizei- oder Finanzbeamten, wird von seinem Dienstherrn zunächst in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.weiterEnergiepreispauschale für Rentner: Auszahlung im DezemberAuch Rentner sollen eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Dies hat die Ampelkoalition beschlossen. 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