Title
Verband Erotikbetriebe Schweiz
Go Home
Category
Description
Zusammenschluss der Betreiber, Salons, Clubs von Erotikbetrieben in der Schweiz
Address
Phone Number
+1 609-831-2326 (US) | Message me
Site Icon
Verband Erotikbetriebe Schweiz
Page Views
0
Share
Update Time
2022-09-20 11:59:51

"I love Verband Erotikbetriebe Schweiz"

www.verband-erotikbetriebe.ch VS www.gqak.com

2022-09-20 11:59:51

Verband Erotikbetriebe SchweizMitglied werdenStatutenInformativesMeldungen GirlsGeschützter BereichKontaktImpressumDatenschutzInteressante LinksIsthar, die Göttin der Erotik Willkommen beim Verband Erotikbetriebe Schweiz!Wir haben uns in der Corona Krise zusammengefunden. Dies, weil unsbiszum 06.06.2020 eine Wiedereröffnung unserer Betriebevom Bundverwehrt wurde. Nacheinigen Monaten als Interessensgemeinschaft Erotikbetriebe, haben wir am 10.09.2020 den Verband Erotikbetriebe Schweiz gegründet. Not macht erfinderisch und es hat sich gezeigt, dass ein Zusammenhalt, nichtnur in einer Krise, sehr wichtig ist. Wir bestehen aus gleichgesinnten und interessierten Studios undBetreibernsowie Portalen, welche in der Erotik Branche tätigsind.Auf dieser Plattforminformieren wir über aktuelle Themen undAnliegen und verfolgen neue Ziele.Bei Problemen und gemeinsamen Interessen stehen wir zusammen.Gemeinsamhaben wir eine Stimme und das eint uns.Was uns auszeichnet Alle unsere Mitglieder verfügen über Hygiene- und Schutzkonzepte, welche strikt eingehalten werden.Wir bieten faire Arbeitsbedingungen. Wir dulden keine Zwangsprostitution undZuhälterei.Die Mitglieder stellen sicher, dass auf Sauberkeit, Korrektheit, Fairness und Qualität in ihren Betrieben geachtet wird. Es werden die Schweizer Gesetze eingehalten.Überall wo Du unser Label antriffst, kannst Du versichert sein, dass diese Standards eingehalten werden.Ciò che ci distingueTutti i nostri membri hanno concetti di igiene e protezione che sono rigorosamente rispettati.⁣Offriamo condizioni di lavoro eque.Non tolleriamo la prostituzione forzata o lo sfruttamento.I membri assicurano che sia prestata attenzione alla pulizia, correttezza e qualità nelle loro attività. Le leggi svizzere sono rispettate.Ovunque incontriate la nostra etichetta, potete essere certi che questi standard saranno soddisfatti.Aktuelle MeldungenSelbständig oder Nicht?Der neueste Bundesgerichtsentscheid 128 IV 170 definiert nun klar die Unselbständigkeit von Masseusen:Und hier wird die Selbständigkeit definiert:MehrwertsteuerkontrolleViele Betreiber von Erotikbetrieben denken nichts Böses sind arglos, betreiben ihre Geschäfte manchmal jahrelang, jahrzehntelang, mehr oder weniger erfolgreich und dann kommt sie: Die Mehrwertsteuerkontrolle. Nichts ahnend, kommt dann der Hammer für viele Betreiber: Sie sollen die Umsätze der Frauen versteuern! Das oft über Jahre zurück! Dabei sind viele Betreiber nur Vermieter. Die Frauen selbständig angemeldet oder werden als selbständig geführt.Dies akzeptiert die Mehrwertsteuer jedoch nicht.Was dann folgt, sind jahrelange Ängste, Sorgen, wie weiter?! Auf einmal soll man einen Berg Schulden haben, Geld bezahlen für etwas, das man gar nie verdient hat... Für viele endet dies in einem Konkurs.Nun wurde zu diesem sehr komplexen und nicht zu unterschätzenden Thema eine Telegram Gruppe gegründet:https://t.me/joinchat/3kOjWHa6S55lZTg8Ebenso hat das bekannte Erotikportal https://www.my-ladies.chfreundlicherweise einen Artikel zu diesem Thema veröffentlicht:https://blog.my-ladies.ch/2021/06/29/wer-zahlt-die-zeche/Falls du als Betreiber eines Erotikbetriebes auch bereits eine Kontrolle hattest oder dich näher mit dem Thema befassen möchtest, bist du gerne in der Telegram Gruppe eingeladen.Kanton Zürich führt Zertifikationspflicht in Salons für Kunden und Personal einAb sofort gilt im Kanton Zürich inErotiksalons die Zertifikationspflicht für Kunden. Für das Personal gilt Maskenpflicht, ausser alle verfügen über ein gültiges Zertifikat. Ausnahme für kleine Salons. Siehe gesamten Artikel hier:Zertifikationspflicht für SalonsAufhebungen der letzten SchliessungenZu guter Letzt, hebt nun der Kanton Zürich und auch der Kanton Tessin die Schliessungen per 01.06.21 auf. Wir wünschen allen einen guten Start und uns allen gute Geschäfte!Luzern hebt die Schliessungen per 20.04.21 auf!Endlich! Nun hat auch der Kanton Luzern die Schliessungen der Erotibetriebe und das Verbot der Prostitution aufgehoben.Gute News! Solothurn und Aargau: Erotikbetriebe dürfen öffnen!Folgende Kantone erlauben die Öffnung der Erotikbetriebe wieder:Ab dem 19.04.21: SolothurnAb dem 19.04.21 AargauLeider weiterhin geschlossen bleiben die Betriebe in den Kantonen:Zürich vorläufig bis 31.05.2021.Luzern vorläufig bis 30.04.2021.Tessin kein Datum bekanntBasel-Stadt: Ab 01.04.2021 dürfen Erotikbetriebe wieder öffnenGute Nachrichten aus Basel-Stadt: Die Covid-19 Verordnung wurde angepasst. Ab 01.04.2021 dürfen Erotikbetriebe wieder öffnen.Weiterhin geschlossen bleiben:Luzern bis 30.04.2021Solothurn bis 30.04.2021Aargau bis 18.04.2021Zürich bis 30.04.2021Leider immer noch keine guten NeuigkeitenVerschiedene Kantone haben die Massnahmen verlängert, Erotikbetriebe bleiben weiterhin geschlossen, Sexarbeit verboten.Aargau bis 18.04.2021 Luzern bis 31.03.2021 Solothurn 30.04.2021 Zürich 30.04.2021Ein Artikel über uns aus DeutschlandArtikel als PDF lesenhttps://rotlicht.de/magazin/was-hat-ein-schweizer-fachverband-mit-einer-goettin-gemeinSchlechte Nachrichten aus LuzernLuzern verlängert die Schliessungen bis 31.03.21.Die Verordnung kann hier eingesehen werden.Die Medienmitteilung hier.05.02.21: Bundesgerichtsentscheid über Betrugsverurteilung eines MannesDas Bundesgereicht verurteilte einen Mann zu Recht, weil er der Sexarbeiterin den Lohn gestohlen hatte. Das Urteil kann hier eingesehen werden: BundesgerichtsurteilUntenstehend ein Artikel aus den Schaffhauser Nachrichten über den Fall:Artikel in den Schaffhauser Nachrichten über die ErotikbetriebeAm 23.01.21 ist ein ganzseitiger Artikel über unseren Verband sowie die allgemeine Situation im Kanton Schaffhausen über die Erotikbetriebe erschienen.Thurgau zieht nachDer Kanton Thurgau verlängert die Schliessung der Erotikbetriebe bis 28.02.2021. Kanton Solothurn verlängert die Schliessungen der ErotikbetriebeDer Kanton Solothurn verlängert die Schliessung der Erotikbetriebe bis zum 28.02.2021.Siehe hierKanton ZürichIm Kanton Zürich bleiben die Erotikbetriebe bis zum 28.02.2021 zu. Die Ausführung der Prostitution ist gänzlich verboten.Schweizweiter Lockdown ab 18.01.2021Die Schweiz geht in den 2. Lockdown. Geschlossen bleiben alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte. Coiffeur, Kosmetik usw. bleiben jedoch geöffnet. Ab 19.00 - 06.00 müssen die Geschäfte aber geschlossen bleiben. Die Erotikstudios, welche nicht von den Kantonen geschlossen wurden, dürfen weiter geöffnet bleiben.Siehe hier. Die neue Verordnung kann hier eingesehen werden.03.01.2021 Übersicht über die aktuelle Lage in den einzelnen KantonenHier ein Link von 6navi.ch, welche die aktuelle Lage der einzelnen Kantone zusammenfasst.19.12.2020 Kanton Thurgau schliesst Bordelle und Erotiksalons per 22.12.2020Nun auch der Kanton Thurgau: Der Betrieb von Bordellen und Erotiksalons werden geschlossen. Dies gilt vorläufig bis 22.01.2021.18.12.2020 Kanton Aargau schliesst ErotikbetriebeDer Kanton Aargau schliesst ab Sonntag, 20.12.2020 sämtliche Erotikbetriebe, Sexclubs und Bordellbetriebe.14.12.2020 Luzern: Regierungsrat ergänzt Massnahmen....Weiterhin geschlossen bleiben Erotik- und Sexbetriebe, zusätzlich sindneu alle Angebote von Sexarbeit, einschliesslich solcher in privatenRäumlichkeiten und auf der Strasse, verboten. Vorläufig bis 22.01.2021.Erfreuliche Nachricht aus dem Kanton Bern am 11.12.20Erotikbetriebe dürfen ab sofort wieder öffnen! Ob unser Schreiben etwas bewirkt hat??Auszug aus der Sendung Markus Lanz vom 08.12.20Man höre genau hin ab Sekunde 20!!!Ihr Browser kann die angegebene Filmdatei leider nicht abspielen, da er das Video-Element nicht unterstützt.Your browser can't play the requested video file. The browser doesn't support the video element.video-2020-12-09-00-29-30-markus-lanz.mp407.12.20: Schreiben an Regierungsrat verschiedener Kantone gegen SchliessungenSchreiben an Regierungsrat der Kantone Luzern, Bern, Basel-Stadt, Schaffhausen, gegen die Schliessungen, welches wir am 07.12.20 verschickt haben. Das ganze Schreiben kann hier eingesehen werden." data-kind="singleimage" data-margin="0" data-slideshow="0" data-titleposition="outside" data-titleshow="1" data-transition="elastic" data-width="auto">Schreibenan Regierungsrat der Kantone Luzern, Bern, Basel-Stadt, Schaffhausen,gegen die Schliessungen, welches wir am 07.12.20 verschickt haben. Dasganze Schreiben kann hier eingesehen werden. Baselland schliesst Erotikbetriebe ab 11.12. - 17.01.2021Auch Baselland schliesst die Erotikbetriebe....Ab 10.12.2020 Kanton Zürich schliesst alle ErotikbetriebeWie soeben bekannt wurde, schliesst nun auch der Kanton Zürich ab 10.12.2020 alle Erotikbetriebe bis 10. Januar 2021.Nun auch Schaffhausen: Schliessung von ErotikbetriebenSpielsalons und Casinos, Innenräume von Unterhaltungs- undFreizeitbetrieben (namentlich Museen, Kinos, Theater, Jugendtreffpunkteoder Bowling- und Billiardcenter) sowie Erotikbetriebe werdengeschlossen.Die Verschärfungen treten am Sonntag, 6. Dezember 2020, 24.00 Uhr, inKraft. Sie gelten bis Dienstag, 22. Dezember 2020, 24.00 Uhr.​Nationalrat lehnt teilweisen Mieterlass für Geschäftsmieter ab30.11.2020. Der Originalartikel ist hier zu finden:https://www.swissinfo.ch/ger/nationalrat-lehnt-teilweisen-mieterlass-fuer-geschaeftsmieter-ab/46193918​Ab 23.11.20: Nun trifft es auch Basel-Stadt, vorläufig für drei WochenBasel-Stadt schliesst ab Montag unter anderem sämtliche Erotikbetriebe. Dies vorerst für drei Wochen, also bis einschliesslich 13.12.20.Kanton Nidwalden - Erotik und Sexbetriebe geschlossenDer Regierungsrat hat beschlossen, dass sämtliche Erotik und Sexbetriebe in Nidwaldenab 04.11.2020 bis auf Weiteres untersagt sind. Die kantonaleCovid-19-Verordnung gilt vorerst unbefristet. Der Regierungsrat wird dieErforderlichkeit der zusätzlichen Massnahmen regelmässig überprüfen.Erfreuliche Meldung aus dem Tessin!Ab heute 31.10.20 dürfen Erotikbetriebe wieder geöffnet haben.Weitere Schliessung 29.10.2020Leider verordnen immer mehr Kantone eine Schliessung der Erotikclubs und Bordelle. Bisher wurden in folgenden Kantonen Schliessungen angeordnet: Neuenburg, Bern, Luzern, heute ist Solothurn dazu gekommen. Dort ist ab morgen geschlossen.Allerdings dürfen in Bern Privatwohnungen weiter geöffnet bleiben.​Ab 22.10.20 Schliessung Erotikbetriebe im WallisHarte Corona-Massnahmen im WallisAngesichtsder explodierenden Corona-Fälle hat die Walliser Regierung folgendeMassnahmen beschlossen. Diese Regeln gelten ab morgen Donnerstag:Vollständige Schliessung von Nachtbars, Nachtclubs, Discotheken, Pianobars, Erotikclubs und anderen ähnlichen oder analogen Einrichtungen;Quelle:https://www.blick.ch/news/schweiz/aktuelle-news-zum-coronavirus-ticker-zum-sars-aehnlichen-virus-aus-china-id15715896.html16.10.20 Schliessung Erotikbetriebe im Tessin ab Montag, 19.10.20TessinDer Tessiner Regierungsrat hat am Freitag die Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus verschärft. Neu gilt ab Montag in allen öffentlich zugänglichen Räumen eine Maskentragpflicht.Der Staatsrat reagiert damit auf den Anstieg derCoronavirus-Infektionen. Ausnahmen von der Maskentragpflicht gibt es inTrainingseinrichtungen und Kinderbetreuungsstätten, wie dieKantonsregierung mitteilte.Die Schliessung von Bars und anderen Nachtlokalen dehnte der Staatsrat auf Erotikbetriebe aus.DerKonsum in Gastronomiebetrieben ist nur am zugewiesenen Sitzplatzerlaubt. Beim Betreten und Verlassen des Lokals ist eine Hygienemaskeaufzusetzen. Das gilt auch für Imbissbuden und ähnliches.Quelle:https://www.20min.ch/story/graubuenden-fuehrt-maskenpflicht-in-oeffentlichen-raeumen-ein-656099690495My-ladies.ch: Schluss mit den Schikanen im Kanton Zürich!Dieses Schreiben von my-ladies.ch wurde heute, am 09.10.20, dem Zürcher Regierungsrat übermittelt. Die momentanen Verfügungen, das Überprüfen und Kontrollieren von Ausweisen und Telefonnummern sowie voraussichtlich keine Arbeitsbewilligungen mehr bis Januar 2021 machen eine Ausübung unseres Gewerbes beinahe unmöglich. Diese Restriktionen kommen praktisch einem Lockdown gleich.Beschluss des Regierungsrates: Das Amt für Wirtschaft und Arbeit erteilt Drittstaatsangehörigen grundsätzlich keine arbeitsmarktlichen Bewilligungen für die Ausübung der Prostitution (Gültig ab 01.10.20).Das Meldeverfahren (90 Tagesbewilligung) ist davon nicht betroffen.Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 23.09.20:....Überdies erschwert der Kanton namentlich mit folgenden Massnahmen den Zugang zum Sexgewerbe:– Das Amt für Wirtschaft und Arbeit erteilt Drittstaatsangehörigen grundsätzlich keine arbeitsmarktlichen Bewilligungen für die Aus-übung der Prostitution. – Das Migrationsamt erteilt EU-/EFTA-Angehörigen neu aus Grün-den der öffentlichen Gesundheit keine Kurzaufenthalts- oder Aufent-haltsbewilligung für die Ausübung der Prostitution (Aufenthalt über 90 Tage). Die Rechte aus dem Freizügigkeitsabkommen können gestützt auf dessen Art. 5 Abs. 1 Anhang I durch Massnahmen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit geboten sind, eingeschränkt werden. Zu Frage 5:Bereits heute besteht für den Kanton bzw. die Gesundheitsdirektion im Einzelfall die Möglichkeit, bei fehlender oder ungenügender Beachtung der Corona-Schutzmassnahmen aus epidemiologischen Gründen prostitutionsgewerbliche Einrichtungen zu schliessen und prostitutions-gewerbliche Tätigkeiten zu verbieten. Dies wird die Gesundheitsdirektion tun.Kompletter Artikel findet ihr hier:Kanton Zürich neue Corona Regeln ab 01.10.20Am 23.09.2020 beschloss derRegierungsrat des Kantons Zürich in der Verordnung über Massnahmen zurBekämpfung der Covid-19-Epidemie Änderungen vorzunehmen. Die Änderungentreten per 1.10.2020 in Kraft. Gemäss § 5 der Verordnung müssen dieAnbietenden der Prostitution die Kontaktdaten der Kunden erheben undüberprüfen. Unter Anbietenden der Prostitution werden sämtlichenatürlichen und juristischen Personen verstanden, die Dienstleistungenanbieten, die der Befriedung von sexuellen oder erotischen Bedürfnissendienen. Nachstehend verweisen wir auf den Auszug des § 5 aus demBeschluss des Regierungsrates:Anbietende der Prostitution erheben die Kontaktdaten ihrer Freier.Erhoben werden Name, Vorname, Postleitzahl, Mobiltelefonnummer,E-Mail-Adresse, Datum und die Zeit des Beginns und des Endes derDienstleistung.Anbietende der Prostitution sind verpflichtet, die Freierzweifelsfrei anhand eines amtlichen Ausweises zu identifizieren. Zudemsind sie verpflichtet, die Mobiltelefonnummer zu verifizieren.Die Angaben der Freier sind in einer nach Tagen geführten Liste abzulegen.Für die Verwendung der Kontaktdaten gelten die Bestimmungen von Art. 5 der Covid-19-Verordnung besondere Lage.Weitere Informationen sowie Originalartikel:https://www.stadt-zuerich.ch/pd/de/index/stadtpolizei_zuerich/kinder_jugendliche/milieu-_und_sexualdelikte/bordellbetriebe.html10.09.20 VerbandsgründungWir freuen uns, dass wir am 10.09.2020 aus der IG Erotikbetriebe den Verband Erotikbetriebe Schweiz gegründet haben. Es freut uns, wenn auch DuMitglied wirst!11.08.20: RTO hebt Sperre für ausländische Inserenten auf!Per heute stellt kollegin.de die Inserate ausländischer Studios und Betreiberwieder online. Die fehlende Insertionszeit wird gutgeschrieben, hintenangehängt.Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (Stand 07.08.20)Anbei ein Mail vom Amt für Wirtschaft undArbeit Basel-Stadt,welches über die Quarantänepflicht informiert. Mit Link über aktuelle Liste derStaaten.Inhalt Mail:Get Outlook for AndroidFrom: [email protected]Sent: Friday, August 7, 2020 11:33:36AMTo: [email protected]Subject: Quarantänepflicht fürEinreisende aus Risikoländern - Risikoliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)Sehr geehrte Damen und HerrenDer Bundesrat hat die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtemAnsteckungsrisiko (Anhang 1 der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfungdes Coronavirus (Covid-19) im Bereich des internationalen Personenverkehrs)angepasst. Ab Samstag, 8. August 2020, befinden sich neu unter anderem auchSpanien (mit Ausnahme der Balearen und Kanaren) sowie Rumänien auf der Liste.Die Liste wird regelmässig aktualisiert.Wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass für Personen, die aus solchenStaaten und Gebieten in die Schweiz einreisen, eine Quarantänepflicht gilt.Informationen hierzu finden Sie unter https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html#1890802367Wir bitten Sie, sollten Sie Arbeitnehmende beschäftigen, die aus solchenStaaten und Gebieten in die Schweiz einreisen, diese über die Quarantänepflichtzu informieren. Arbeitnehmende müssen die Meldung im Kanton Basel-Stadt viafolgenden Link vornehmen: https://www.coronavirus.bs.ch/formular-reisemeldung.html?mgnlFormToken=kD6wh2USZFFwYY7h2xOnLWcpqVP5HggJVielen Dank für Ihre Kooperation und freundliche GrüsseAlain Borer, MLawJuristischer Mitarbeiter Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-StadtAbteilung ArbeitsbeziehungenUtengasse 36Postfach4005 BaselTel. 0041 (0)61 267 88 01Fax. 0041 (0)61 267 99 35E-Mail [email protected] COVID-19: Bisher keine Ansteckungen in Sex-Clubs bekannt!Mal eine gute Neuigkeit, was unser Gewerbe angeht! https://www.lustmap.ch/de/news/covid-19-bisher-keine-ansteckungen-in-sex-clubs-20/RTO sperrt ausländische Inserenten!Am 10.07. wurde uns Schweizer Inserenten mitgeteilt, dass alle Inserateausländischer Mitbewerberper sofort vom Portal genommen würden und es bisauf Weiteres nicht möglich sei,bei RTO (kollegin.de)zuinserieren. Wie sich herausgestellt hat, ist dies jedoch nur bei RTO so undnicht wie behauptet, bei allen Portalen Deutschlands! Auf telefonische Anfragenhin, erhält man die Mitteilung, dies sei eine Anordnung vomGesundheitsamt....Wir finden dieses Verhaltenabsolut nicht in Ordnung! Stand 05.06.2020Morgen geht es endlich wieder los!Wir wünschen allen Betreibern, Studios und Portalen hier, natürlich auchallen anderen, einen guten Start! Breaking News!Nun ist es soweit! Wir dürfen wieder arbeiten ab dem 06.06.2020Der Bundesrat hat heute, 27.05.2020 das Arbeitsverbot für Bordelle undErotikbetriebe aufgehoben. Geöffnet/gestattet ab 6. Juni Betriebe wie Casinos, Freizeitparks, Tierparks, zoologische und botanischeGärten, Wellnessanlagen, SchwimmbäderBetriebe des Sommertourismus wie Campingplätze, Bergbahnen, Rodelbahnen,Bike- und SeilparksErotikbetriebe und -dienstleistungen und Angebote derProstitutionFerienlager für Kinder und Jugendliche mit maximal 300 PersonenGastronomiebetriebe: Aktivitäten wie Billard, Darts und Live-Musik,Bedingung:Konsumation sitzend (gilt nicht für Diskotheken, Nachtclubs, Tanzlokale)Öffnungszeiten beschränktKomplette Verordnung: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html#1055950590Covid19 hat unser Gewerbe stillgelegt!Update 20.05.2020Dies ist ein Auszug der Medienkonferenz vom 20.05.2020 mit dem Bundesrat.Campingplätze öffnen ab 8. Juni … Auch für Diskotheken, Nachtklubs und Bordelle ist einEröffnungstermin nach wie vor nicht definiert..Der dritte Lockerungsschritt ist allerdings noch nicht in Stein gemeisselt.Den definitiven Entscheid wird der Bundesrat nächste Woche, nämlich am 27. Maifällen.Topnews!Das neueste vorläufige Datum, wo unser Gewerbe vom Bund imMassnahmekatalogerwähnt wird, ist aktuell der 07.06.2020:Geschlossen/verboten bis 7. Juni 2020 Besuch von Gastronomiebetrieben für Gästegruppen von mehr als 4 Personen(ausgenommen Eltern mit Kindern, auch Patchwork-Familien) sowie mitausschliesslich stehender KonsumationsmöglichkeitCampingplätzeErotikbetriebe, Escort-Service, Prostitutionund weitere...Der komplette Artikel ist hier zu finden: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.htmlVoraussichtlich wird über eine Aufhebung neu entschieden am 27.05.2020.Wir hoffen also, dass wir ab dem 08.06.2020 wieder arbeiten dürfen.Schreiben an BundesratEinige Erotikbetriebe der Schweiz habensich zusammengetan und einSchutzkonzept mit Hygienemassnahmen ausgearbeitet. (Dieses Konzept kann imgeschützten Bereich eingesehen werden.Am 15.05.2020 wurde ein Schreiben an den Bundesratmit dem Schutzkonzeptund Hygienemassnahmen sowie Forderung über die Aufhebung des Arbeitsverbotszugesandt. (Schreiben und Forderung sind im geschützten Bereich sichtbar) Verband Erotikbetriebe SchweizMitglied werdenStatutenInformativesMeldungen GirlsGeschützter BereichKontaktImpressumDatenschutzInteressante LinksStartseiteKontaktImpressum© 2020 Verband Erotikbetriebe 0